Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten
Veröffentlichungspflichten: Mitglieder des Bundestages erwirtschaften über 5,8 Mio Euro durch Nebentätigkeiten
Zählt man für das Jahr 2007 alle Nebentätigkeiten zusammen, so ergibt dies einen Durchschnitt von fast vier Nebentätigkeiten pro Abgeordneten auf der Basis von 613 Abgeordneten
(29.1107) - Die deducto GmbH, Spezialistin für Datenanalyse und Risikomanagement, gab aus ihrer Studie "Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten" die ersten Ergebnisse bekannt. Die Studie basiert auf den veröffentlichten Angaben der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Bundestages auf den Webseiten des Bundestages unter www.bundestag.de. Der Stand der Angaben ist der 30. September 2007.
Die Veröffentlichungspflichten sind in dem vom 18. Oktober 2005 geänderten Abgeordnetengesetz über die Transparenz von Nebeneinkünften begründet. Für die Berechnungen der Ergebnisse finden die Angaben aus §3 Veröffentlichungen der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages ihre strikte Anwendung. Die Ergebnisse sind sehr restriktiv zu betrachten, da für die jeweilige Stufe nur der niedrigste Wert angesetzt wurde. (Stufe 1 1.000 Euro - 3.500 Euro, Stufe 2 bis 7.000 Euro und Stufe 3 über 7.000 Euro).
Ergebnisse:
In 2005 gaben 38 Abgeordnete Nebeneinkünfte mit einem Jahresgesamtwert von über 447.000Euro an, in 2006 60 Abgeordnete mit einem Jahresgesamtwert von über 1,4 Mio. und im Jahr 2007 bis zum 30.09.2007 142 mit einem Jahresgesamtwert von über 5,8 Mio.
Nach Anzahl der Abgeordneten mit veröffentlichungspflichtigen Nebeneinkünften entspricht dies einer Steigerung von 2005 zu 2006 um 157 Prozent und von 2006 zu 2007 nochmals um 240 Prozent.
Nach Wert beträgt die Steigerungsrate vom Jahr 2005 zu 2006 sogar über 328 Prozent und von 2006 zu 2007 nochmals über 398 Prozent.
Neben dem Bundestagsmandat geben für das Jahr 2007 insgesamt 533 Bundestagsabgeordnete an Nebentätigkeiten auszuüben (entgeltlich wie auch unentgeltlich).
Zählt man für das Jahr 2007 alle Nebentätigkeiten zusammen, so ergibt dies einen Durchschnitt von fast vier Nebentätigkeiten pro Abgeordneten auf der Basis von 613 Abgeordneten
Marco Geuer, Leiter Datenanalyse deducto GmbH und verantwortlich für die Studie erklärte: "Wir als Spezialisten für Datenanalyse sehen unsere Aufgabe darin, Daten für die sichere Entscheidungsfindung adressatenorientiert aufzubereiten. Hierbei werden die Datentöpfe zuerst auf mögliche Schwächen hinsichtlich der Datenqualität und deren Auswirkung auf gesetzliche Mindestanforderungen sowie den betrieblichen Anforderungen überprüft. Unser standardisiertes Vorgehensmodell in Verbindung mit der Datenanalysesoftware InfoZoom liefern wir reproduzierbare und somit transparente Ergebnisse für zeitnahe und treffsichere Entscheidungen."
"Die vorliegende Studie zeigt, dass es unter Umständen einen zusätzlichen Aufwand bedeutet aus Daten sogenannte Informationen aufzubereiten. Offenbar reicht es in weiten Teilen nicht aus, dass Daten irgendwie vorhanden sind und veröffentlicht werden. Auch wenn im zugrunde liegenden Beispiel ein Gesetz einen bestimmten Adressatenkreis dazu zwingt bestimmte Angaben zu machen, hat der Zwang zur Veröffentlichung von Art und Umfang der Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten nicht gleichermaßen zu Nachvollziehbarkeit und Transparenz geführt. Das Gegenteil ist der Fall.
Zwar liegen Angaben zu jedem Abgeordneten einzeln öffentlich zugänglich vor, aber die Art und Weise der offiziellen Veröffentlichung gestattet dem geneigten Leser praktisch keinen Überblick über den tatsächlichen Inhalt. Die Ausarbeitung einer Studie zum Zwecke der übersichtlichen Darstellung der Angaben und deren Analyse anhand der gesetzlichen Vorschriften zeigt die Möglichkeit auf diese Angaben neu zu interpretieren", unterstreicht Bodo Bruder, Geschäftsführer dedcuto GmbH.
deducto ist ein zwischen Köln und Bonn ansässiges Beratungsunternehmen mit Spezialisierung auf die Bereiche Risikomanagement und Datenanalyse sowie prozessorientierte Verfahrensdokumentationen. Die Überprüfung der Möglichkeiten für den digitalen Datenzugriff durch die Finanzbehörden gemäß Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie die Bewertung der maschinellen Auswertbarkeit der zu überlassenden Daten sind Schwerpunktthemen für deducto.
Gegenstand der Analysen ist der Abgleich zwischen den gesetzlichen Vorschriften wie AO, GDPdU, KonTraG sowie SOX für Transparenz und Nachvollziehbarkeit betrieblicher Prozesse und den gelebten Verfahren. Ziel ist die Identifikation der erforderlichen und der möglichen Handlungsalternativen für die aufwandsminimale Erstellung von Verfahrensdokumentationen, die Bereitstellung von maschinell auswertbaren Daten für Risikoerkennung und Bewertung sowie steuerliche Außenprüfungen und der Aufbau von administrationsarmen 0rganisationsmodellen. (deducto: ra)
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Die Veröffentlichungspflichten sind in dem vom 18. Oktober 2005 geänderten Abgeordnetengesetz über die Transparenz von Nebeneinkünften begründet. Für die Berechnungen der Ergebnisse finden die Angaben aus §3 Veröffentlichungen der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages ihre strikte Anwendung. Die Ergebnisse sind sehr restriktiv zu betrachten, da für die jeweilige Stufe nur der niedrigste Wert angesetzt wurde. (Stufe 1 1.000 Euro - 3.500 Euro, Stufe 2 bis 7.000 Euro und Stufe 3 über 7.000 Euro).
Ergebnisse:
In 2005 gaben 38 Abgeordnete Nebeneinkünfte mit einem Jahresgesamtwert von über 447.000Euro an, in 2006 60 Abgeordnete mit einem Jahresgesamtwert von über 1,4 Mio. und im Jahr 2007 bis zum 30.09.2007 142 mit einem Jahresgesamtwert von über 5,8 Mio.
Nach Anzahl der Abgeordneten mit veröffentlichungspflichtigen Nebeneinkünften entspricht dies einer Steigerung von 2005 zu 2006 um 157 Prozent und von 2006 zu 2007 nochmals um 240 Prozent.
Nach Wert beträgt die Steigerungsrate vom Jahr 2005 zu 2006 sogar über 328 Prozent und von 2006 zu 2007 nochmals über 398 Prozent.
Neben dem Bundestagsmandat geben für das Jahr 2007 insgesamt 533 Bundestagsabgeordnete an Nebentätigkeiten auszuüben (entgeltlich wie auch unentgeltlich).
Zählt man für das Jahr 2007 alle Nebentätigkeiten zusammen, so ergibt dies einen Durchschnitt von fast vier Nebentätigkeiten pro Abgeordneten auf der Basis von 613 Abgeordneten
Marco Geuer, Leiter Datenanalyse deducto GmbH und verantwortlich für die Studie erklärte: "Wir als Spezialisten für Datenanalyse sehen unsere Aufgabe darin, Daten für die sichere Entscheidungsfindung adressatenorientiert aufzubereiten. Hierbei werden die Datentöpfe zuerst auf mögliche Schwächen hinsichtlich der Datenqualität und deren Auswirkung auf gesetzliche Mindestanforderungen sowie den betrieblichen Anforderungen überprüft. Unser standardisiertes Vorgehensmodell in Verbindung mit der Datenanalysesoftware InfoZoom liefern wir reproduzierbare und somit transparente Ergebnisse für zeitnahe und treffsichere Entscheidungen."
"Die vorliegende Studie zeigt, dass es unter Umständen einen zusätzlichen Aufwand bedeutet aus Daten sogenannte Informationen aufzubereiten. Offenbar reicht es in weiten Teilen nicht aus, dass Daten irgendwie vorhanden sind und veröffentlicht werden. Auch wenn im zugrunde liegenden Beispiel ein Gesetz einen bestimmten Adressatenkreis dazu zwingt bestimmte Angaben zu machen, hat der Zwang zur Veröffentlichung von Art und Umfang der Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten nicht gleichermaßen zu Nachvollziehbarkeit und Transparenz geführt. Das Gegenteil ist der Fall.
Zwar liegen Angaben zu jedem Abgeordneten einzeln öffentlich zugänglich vor, aber die Art und Weise der offiziellen Veröffentlichung gestattet dem geneigten Leser praktisch keinen Überblick über den tatsächlichen Inhalt. Die Ausarbeitung einer Studie zum Zwecke der übersichtlichen Darstellung der Angaben und deren Analyse anhand der gesetzlichen Vorschriften zeigt die Möglichkeit auf diese Angaben neu zu interpretieren", unterstreicht Bodo Bruder, Geschäftsführer dedcuto GmbH.
deducto ist ein zwischen Köln und Bonn ansässiges Beratungsunternehmen mit Spezialisierung auf die Bereiche Risikomanagement und Datenanalyse sowie prozessorientierte Verfahrensdokumentationen. Die Überprüfung der Möglichkeiten für den digitalen Datenzugriff durch die Finanzbehörden gemäß Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie die Bewertung der maschinellen Auswertbarkeit der zu überlassenden Daten sind Schwerpunktthemen für deducto.
Gegenstand der Analysen ist der Abgleich zwischen den gesetzlichen Vorschriften wie AO, GDPdU, KonTraG sowie SOX für Transparenz und Nachvollziehbarkeit betrieblicher Prozesse und den gelebten Verfahren. Ziel ist die Identifikation der erforderlichen und der möglichen Handlungsalternativen für die aufwandsminimale Erstellung von Verfahrensdokumentationen, die Bereitstellung von maschinell auswertbaren Daten für Risikoerkennung und Bewertung sowie steuerliche Außenprüfungen und der Aufbau von administrationsarmen 0rganisationsmodellen. (deducto: ra)
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