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Kohärenz im Rahmen der Risikokommunikation


Lebensmittelsicherheit: EFSA veröffentlichten Leitlinien für die Risikokommunikation
Risikokommunikation innerhalb des europäischen Lebensmittelsicherheitssystems optimieren


(17.07.12) - Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit nationalen Behörden für Lebensmittelsicherheit veröffentlicht die EFSA neue Leitlinien für die Risikokommunikation: "When Food Is Cooking Up a Storm – Proven Recipes for Risk Communications" ("Wenn sich beim Essen etwas zusammenbraut – bewährte Rezepte für die Risikokommunikation"). Sie entspringen der Notwendigkeit praktischer Anleitung und dem Wunsch aller beteiligten Länder, Wissen und Erfahrungen auszutauschen, um die Risikokommunikation innerhalb des europäischen Lebensmittelsicherheitssystems zu optimieren.

Anne-Laure Gassin, Direktorin für Kommunikation der EFSA erklärt dazu: "Die für die Kommunikation Verantwortlichen der Gesundheitsbehörden in ganz Europa stehen oft vor einer extrem heiklen Aufgabe – sie müssen festlegen, was sie zu welchem Zeitpunkt kommunizieren und auf welche Weise dies am besten geschieht. Diese Leitlinien sollen einen Rahmen schaffen, der es Kommunikatoren in der Praxis erleichtert, diese Art von Entscheidungen zu treffen. Hierzu werden verschiedene Kommunikationsansätze für eine Vielzahl von Situationen vorgestellt, die bei der Bewertung und Kommunikation von Risiken oder Bedenken im Lebensmittelbereich in Europa auftreten können."

Kommunikationsfachleute der EFSA und nationaler Behörden für Lebensmittelsicherheit aus ganz Europa sowie die Europäische Kommission arbeiten in der Arbeitsgruppe "Kommunikation" des Beirats (AFCWG) der Behörde zusammen. Die Leitlinien entsprechen dem übergreifenden Ziel, bewährte Praktiken im Bereich der Risikokommunikation auszutauschen. Ein zentrales Anliegen der AFCWG ist die Förderung der Kooperation und Kohärenz im Rahmen der Risikokommunikation – eine der Prioritäten der Kommunikationsstrategie der EFSA – insbesondere zwischen Risikobewertern in den Mitgliedstaaten und der EFSA.

Die heute veröffentlichten Leitlinien werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet und mit Fallstudien zu bewährten Praktiken aktualisiert. Entsprechend dem Geist dieser gemeinschaftlichen Initiative ist jegliches Feedback von Fachleuten aus der Praxis willkommen und kann übermittelt werden an: riskcommunications(at)efsa.europa.eu. (EFSA: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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