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Kohärenz im Rahmen der Risikokommunikation


Lebensmittelsicherheit: EFSA veröffentlichten Leitlinien für die Risikokommunikation
Risikokommunikation innerhalb des europäischen Lebensmittelsicherheitssystems optimieren


(17.07.12) - Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit nationalen Behörden für Lebensmittelsicherheit veröffentlicht die EFSA neue Leitlinien für die Risikokommunikation: "When Food Is Cooking Up a Storm – Proven Recipes for Risk Communications" ("Wenn sich beim Essen etwas zusammenbraut – bewährte Rezepte für die Risikokommunikation"). Sie entspringen der Notwendigkeit praktischer Anleitung und dem Wunsch aller beteiligten Länder, Wissen und Erfahrungen auszutauschen, um die Risikokommunikation innerhalb des europäischen Lebensmittelsicherheitssystems zu optimieren.

Anne-Laure Gassin, Direktorin für Kommunikation der EFSA erklärt dazu: "Die für die Kommunikation Verantwortlichen der Gesundheitsbehörden in ganz Europa stehen oft vor einer extrem heiklen Aufgabe – sie müssen festlegen, was sie zu welchem Zeitpunkt kommunizieren und auf welche Weise dies am besten geschieht. Diese Leitlinien sollen einen Rahmen schaffen, der es Kommunikatoren in der Praxis erleichtert, diese Art von Entscheidungen zu treffen. Hierzu werden verschiedene Kommunikationsansätze für eine Vielzahl von Situationen vorgestellt, die bei der Bewertung und Kommunikation von Risiken oder Bedenken im Lebensmittelbereich in Europa auftreten können."

Kommunikationsfachleute der EFSA und nationaler Behörden für Lebensmittelsicherheit aus ganz Europa sowie die Europäische Kommission arbeiten in der Arbeitsgruppe "Kommunikation" des Beirats (AFCWG) der Behörde zusammen. Die Leitlinien entsprechen dem übergreifenden Ziel, bewährte Praktiken im Bereich der Risikokommunikation auszutauschen. Ein zentrales Anliegen der AFCWG ist die Förderung der Kooperation und Kohärenz im Rahmen der Risikokommunikation – eine der Prioritäten der Kommunikationsstrategie der EFSA – insbesondere zwischen Risikobewertern in den Mitgliedstaaten und der EFSA.

Die heute veröffentlichten Leitlinien werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet und mit Fallstudien zu bewährten Praktiken aktualisiert. Entsprechend dem Geist dieser gemeinschaftlichen Initiative ist jegliches Feedback von Fachleuten aus der Praxis willkommen und kann übermittelt werden an: riskcommunications(at)efsa.europa.eu. (EFSA: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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