Kohärenz im Rahmen der Risikokommunikation
Lebensmittelsicherheit: EFSA veröffentlichten Leitlinien für die Risikokommunikation
Risikokommunikation innerhalb des europäischen Lebensmittelsicherheitssystems optimieren
(17.07.12) - Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit nationalen Behörden für Lebensmittelsicherheit veröffentlicht die EFSA neue Leitlinien für die Risikokommunikation: "When Food Is Cooking Up a Storm – Proven Recipes for Risk Communications" ("Wenn sich beim Essen etwas zusammenbraut – bewährte Rezepte für die Risikokommunikation"). Sie entspringen der Notwendigkeit praktischer Anleitung und dem Wunsch aller beteiligten Länder, Wissen und Erfahrungen auszutauschen, um die Risikokommunikation innerhalb des europäischen Lebensmittelsicherheitssystems zu optimieren.
Anne-Laure Gassin, Direktorin für Kommunikation der EFSA erklärt dazu: "Die für die Kommunikation Verantwortlichen der Gesundheitsbehörden in ganz Europa stehen oft vor einer extrem heiklen Aufgabe – sie müssen festlegen, was sie zu welchem Zeitpunkt kommunizieren und auf welche Weise dies am besten geschieht. Diese Leitlinien sollen einen Rahmen schaffen, der es Kommunikatoren in der Praxis erleichtert, diese Art von Entscheidungen zu treffen. Hierzu werden verschiedene Kommunikationsansätze für eine Vielzahl von Situationen vorgestellt, die bei der Bewertung und Kommunikation von Risiken oder Bedenken im Lebensmittelbereich in Europa auftreten können."
Kommunikationsfachleute der EFSA und nationaler Behörden für Lebensmittelsicherheit aus ganz Europa sowie die Europäische Kommission arbeiten in der Arbeitsgruppe "Kommunikation" des Beirats (AFCWG) der Behörde zusammen. Die Leitlinien entsprechen dem übergreifenden Ziel, bewährte Praktiken im Bereich der Risikokommunikation auszutauschen. Ein zentrales Anliegen der AFCWG ist die Förderung der Kooperation und Kohärenz im Rahmen der Risikokommunikation – eine der Prioritäten der Kommunikationsstrategie der EFSA – insbesondere zwischen Risikobewertern in den Mitgliedstaaten und der EFSA.
Die heute veröffentlichten Leitlinien werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet und mit Fallstudien zu bewährten Praktiken aktualisiert. Entsprechend dem Geist dieser gemeinschaftlichen Initiative ist jegliches Feedback von Fachleuten aus der Praxis willkommen und kann übermittelt werden an: riskcommunications(at)efsa.europa.eu. (EFSA: ra)
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.