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Änderungen der Breitbandleitlinien


Die Breitbandleitlinien sollen den Ausbau und die Nutzung von Breitbandnetzen in Gebieten mit unzureichender Netzanbindung (z. B. abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten) in der EU erleichtern
Europäische Kommission holt Stellungnahmen zur geplanten Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften ein



Die Europäische Kommission hat eine gezielte öffentliche Konsultation eingeleitet und alle Interessenträger aufgefordert, zur geplanten Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze (im Folgenden "Breitbandleitlinien") Stellung zu nehmen. Alle Interessenträger können bis zum 11. Februar 2022 an der öffentlichen Konsultation teilnehmen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Alle Interessenträger sind nun eingeladen, zu den von uns vorgeschlagenen gezielten Änderungen der Breitbandleitlinien Stellung zu nehmen. Wir wollen es für die Mitgliedstaaten einfacher machen, den Ausbau von Breitbandnetzen, einschließlich Gigabit- und 5G-Netzen, zu fördern. Aber es geht auch darum, die Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, wenn der Markt keine Ergebnisse liefert."

Die Breitbandleitlinien sollen den Ausbau und die Nutzung von Breitbandnetzen in Gebieten mit unzureichender Netzanbindung (z. B. abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten) in der EU erleichtern. Wenn für kommerzielle Betreiber keine Investitionsanreize bestehen, können die Mitgliedstaaten nach den Leitlinien unter bestimmten Voraussetzungen moderne Infrastrukturen fördern, die hochwertige und erschwingliche Konnektivitätsdienste für Endnutzer bereitstellen und die digitale Kluft verringern. Mit Blick auf den Schutz privater Investitionen sind öffentliche Eingriffe jedoch untersagt, wenn private Betreiber investieren. Der faire Wettbewerb zwischen den Betreibern soll durch wettbewerbliche Auswahlverfahren, Technologieneutralität und Anforderungen bezüglich des offenen Zugangs gefördert werden.

Die Kommission hat eine Evaluierung der derzeitigen Breitbandleitlinien vorgenommen. Dabei stellte sie fest, dass die geltenden Leitlinien gut funktionieren, im Großen und Ganzen ihren Zweck erfüllen und einen wichtigen Beitrag zum Ausbau von Breitbandnetzen geleistet haben. Gleichwohl sind einige gezielte Anpassungen erforderlich, um im Einklang mit den aktuellen EU-Prioritäten den neuesten Markt- und Technologieentwicklungen sowie dem rasch steigenden Konnektivitätsbedarf Rechnung zu tragen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission nun eine Reihe gezielter Änderungen vor:

>> Einführung neuer Geschwindigkeitsschwellen für öffentlich geförderte Gigabit-Festnetze und Bereitstellung zusätzlicher Erläuterungen bezüglich der Förderung des Ausbaus mobiler Netze. So soll dem wachsenden Konnektivitätsbedarf der Endnutzer Rechnung getragen und den Mitgliedstaaten wie auch den Interessenträgern Klarheit über die Fördervoraussetzungen (insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen eines Marktversagens und die Leistungsanforderungen an staatlich geförderte Netze) verschafft werden.

>> Einführung einer neuen Kategorie möglicher Beihilfen in Form von nachfrageseitigen Maßnahmen zur Unterstützung der Nutzung fester und mobiler Netze (Gutscheine). Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, soll anhand der neueren Kommissionsbeschlüsse präzisiert werden, welche Kriterien die Kommission bei der Prüfung der Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit dem Binnenmarkt zugrunde legt.

>> Präzisierung bestimmter Begriffe, die für die beihilferechtliche Prüfung der Kommission von Bedeutung sind, wie z. B. Kartierung, vor der Beihilfegewährung durchzuführende öffentliche Konsultationen, wettbewerbliches Auswahlverfahren, Verpflichtungen bezüglich des Zugangs auf Vorleistungsebene und Ausbau der geförderten Netze mit privaten Mitteln.

Der Entwurf der überarbeiteten Breitbandleitlinien sowie nähere Angaben zur öffentlichen Konsultation sind online abrufbar.

Nächste Schritte
Der Entwurf der überarbeiteten Breitbandleitlinien, der Gegenstand der eingeleiteten Konsultation ist, wird gegen Ende des Konsultationszeitraums auch auf einem Treffen von Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert. So wird sichergestellt, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessenträger ausreichend Gelegenheit erhalten, zu dem Entwurf des Kommissionsvorschlags Stellung zu nehmen.

Die neuen Breitbandleitlinien sollen Mitte 2022 angenommen werden.

Hintergrund
Nach den geltenden Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau von 2013 sind öffentliche Investitionen zulässig, wenn ein Marktversagen vorliegt und die Investitionen eine "wesentliche Verbesserung" bewirken. Zum Schutz des Wettbewerbs und zur Wahrung der Anreize für private Investitionen müssen aber auch bestimmte andere Kriterien berücksichtigt werden.

Die Breitbandleitlinien werden durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ergänzt, die Ex-ante-Vereinbarkeitskriterien enthält, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission durchführen können.

Im Zeitraum 2014 bis 2019 haben die Mitgliedstaaten im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften öffentliche Mittel in Höhe von rund 30 Mrd. EUR bereitgestellt, um Investitionslücken beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu schließen und die Ziele der Digitalen Agenda für Europa für das Jahr 2020 zu erreichen.

Gemäß dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft hatten Mitte 2020 bereits 87,2 Prozent der Haushalte in Europa Zugang zu schnellen Breitbandverbindungen mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s), während 59,3 Prozent der Haushalte an Netze angeschlossen waren, die Gigabit-Geschwindigkeiten ermöglichen. Ende Juni 2020 waren fast alle Haushalte in der EU (99,6 Prozent) an 4G-LTE-Mobilfunknetze und 13,9 Prozent an 5G-Netze angeschlossen.

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung über eine Gigabit-Gesellschaft ausgeführt, welcher Konnektivitätsbedarf bis zum Jahr 2025 gedeckt werden muss, um eine europäische Gigabit-Gesellschaft aufzubauen: i) Alle europäischen Privathaushalte sollen Zugang zu einer Internetanbindung mit Download-Geschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s erhalten, die auf Gigabit-Geschwindigkeit aufgerüstet werden kann; ii) alle sozioökonomischen Schwerpunkte wie Schulen, Krankenhäuser und Behörden sowie stark digitalisierte Unternehmen sollen Zugang zu einer Gigabit-Anbindung mit Download- und Upload-Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s haben; iii) alle Stadtgebiete und wichtigen Landverkehrsverbindungen sollen lückenlos von 5G-Netzen abgedeckt werden.

Im Februar 2020 veröffentlichte die Kommission im Rahmen der digitalen Prioritäten der EU die Mitteilung zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, in der sie hervorhebt, dass die Konnektivität für die Erreichung der EU-Ziele bis 2025 der wichtigste Baustein des digitalen Wandels in Europa bleibt.

In der Mitteilung über den digitalen Kompass wird anvisiert, dass bis 2030 alle Haushalte in der Union über eine Gigabit-Anbindung verfügen und alle besiedelten Gebiete mit 5G versorgt werden sollen. Im Vorschlag für das Politikprogramm für die digitale Dekade wird hervorgehoben, dass der gesellschaftliche Bedarf an Download- und Upload-Bandbreiten ständig zunimmt. Bis 2030 sollten Netze mit Gigabit-Geschwindigkeiten für alle, die Zugang zu Netzen mit solchen Kapazitäten benötigen oder wünschen, zu erschwinglichen Bedingungen zur Verfügung stehen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 21.02.22


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