Arbeitsplatzgrenzwerte für gefährliche Chemikalien
Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland
Deutschland hat die Richtlinie zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten für gefährliche chemische Arbeitsstoffe nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt
Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Verstößen gegen oder Nichtumsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, seine Rechtsvorschriften über Arbeitsplatzgrenzwerte für gefährliche Chemikalien an EU-Recht anzupassen. Die Grenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz liegen in Deutschland bis zu viermal höher als in der entsprechenden EU-Richtlinie vorgesehen. Bei zwei weiteren Richtlinien hat Deutschland bisher nicht kommuniziert, wie sie diese in nationales Recht umgesetzt hat. Es geht um die Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie die Vorgaben zur Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr.
Die drei Deutschland betreffenden Verfahren im Einzelnen:
Grenzwerte für Chemikalien am Arbeitsplatz
Mit einem Aufforderungsschreiben (INFR (2023/2043) hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Deutschland hat die Richtlinie zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten für gefährliche chemische Arbeitsstoffe nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt.
Diese EU-Grenzwerte werden auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Daten formuliert und stellen Expositionsgrenzen dar. Unterhalb dieser Grenzen sind selbst bei kurzfristiger oder täglicher Exposition keine schädlichen Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erwarten. Die Mitgliedstaaten müssen diese EU-Werte bei der Festlegung ihrer nationalen Grenzwerte berücksichtigen. Für Acrylaldehyd hat Deutschland einen Grenzwert festgelegt, der viermal höher ist als der EU-Richtgrenzwert. Der deutsche Grenzwert für Schwefeldioxid ist doppelt so hoch wie der von der EU vorgegebene Wert. Nach der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe können die Mitgliedstaaten wählen, ob sie die EU-Richtgrenzwerte als Richt- oder als verbindliche Werte gemäß den nationalen Vorschriften und Gepflogenheiten übernehmen.
Obwohl Deutschland verbindliche Grenzwerte für die beiden Stoffe eingeführt hat, hat es die von der EU festgelegten Richtgrenzwerte und die ihnen zugrunde liegenden wissenschaftlichen Überlegungen nicht beachtet. Außerdem konnte Deutschland keine angemessene Erklärung für die höheren Grenzwerte liefern, und insbesondere nicht begründen, warum die EU-Grenzwerte in Deutschland nicht umgesetzt werden können.
Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen der Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.
Verwirklichung der transeuropäischen Verkehrsnetze
Ein Aufforderungsschreiben der Kommission an Deutschland betrifft die Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Richtlinie 2021/1187). Diese Richtlinie soll eine bessere Koordinierung und eine wirksame Durchführung der wichtigsten Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) gewährleisten, indem die Genehmigungs- und Vergabeverfahren klarer gestaltet werden. Dazu sollen die Mitgliedstaaten für jedes Vorhaben oder jedes Genehmigungsverfahren eine zuständige Behörde benennen, vereinfachte Genehmigungsverfahren einführen, die nicht länger als vier Jahre dauern dürfen, die Verfahren für Vorhabenträger und die zuständigen Behörden klarer und transparenter gestalten und für eine bessere Koordinierung bei grenzüberschreitenden Genehmigungs- und Vergabeverfahren sorgen. Um Verzögerungen zu minimieren, sollten die nationalen Behörden Projekten Vorrang einräumen, die unter die Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen fallen.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu antworten.
Marktöffnung für ohne Fahrer gemietete Fahrzeuge
Außerdem hat Deutschland die Richtlinie (EU) 2022/738 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr nicht fristgerecht umgesetzt. Diese Richtlinie gewährleistet ein Mindestmaß an Marktöffnung für die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr. Durch die Verwendung von Mietfahrzeugen können Unternehmen, die Güter im Werkverkehr oder im gewerblichen Güterverkehr befördern, ihre Kosten reduzieren und gleichzeitig ihre betriebliche Flexibilität erhöhen.
Auch hier hat Deutschland zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben der Kommission zu reagieren. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 30.11.23
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