Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ausbeutung schutzbedürftiger Personen


Bekämpfung des Menschenhandels: Neue Strategie zur Unterbindung des Menschenhandels, zur Zerschlagung krimineller Geschäfte und zum Schutz und zur Stärkung der Opfer
Die Kommission wird die Möglichkeit prüfen, Mindestvorschriften in der EU einzuführen, um die Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden, unter Strafe zu stellen



Die Europäische Kommission legte eine neue Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2025) vor, die darauf abzielt, den Menschenhandel zu unterbinden, Schleuser zur Rechenschaft zu ziehen und Opfer zu stärken. 2017 und 2018 wurden in der Europäischen Union insgesamt mehr als 14.000 Opfer ermittelt. Weltweit erzielen Menschenhändler mit der Ausbeutung schutzbedürftiger Personen jährlich schätzungsweise 29,4 Mrd. EUR. Aller Voraussicht nach wird die Nachfrage nach Ausbeutung durch Menschenhandel anhalten. Darüber hinaus verlagern Schleuser ihre Aktivitäten zunehmend in das Internet. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausbeutung durch die Pandemie noch zunimmt. Daher werden in der vorgestellten Strategie Maßnahmen dargelegt, damit die EU und die Mitgliedstaaten stärker dagegen vorgehen können.

Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas erklärte dazu: "Die Bekämpfung des Menschenhandels ist Teil unserer Bemühungen für ein Europa, dass seine Bürgerinnen und Bürgern schützt. Menschenhändler nutzen die Schutzbedürftigkeit der Menschen aus. Mit der Strategie verfolgen wir einen dreigliedrigen Ansatz, bei dem wir Rechtsvorschriften, politische Strategien und operative Unterstützung und Finanzmittel einsetzen, um die Nachfrage zu verringern, kriminelle Geschäfte zu zerschlagen und die Opfer dieses menschenverachtenden Verbrechens stärken."

Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: "Der Handel mit Menschen ist ein Verbrechen, das in unseren Gesellschaften keinen Platz haben sollte. Dennoch werden Menschen nach wie vor Opfer des Menschenhandels. Der Großteil von ihnen ist Frauen und Kinder, die sexuell ausgebeutet werden. Wir sind den Opfern unseren Schutz schuldig. Wir müssen die Täter, die Menschen als Ware behandeln, vor Gericht stellen. Wir werden die geltenden Vorschriften auf ihre Zweckmäßigkeit prüfen und erwägen, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ausgebeuteter Opfer des Menschenhandels unter Strafe zu stellen.

Die Strategie stützt sich auf den umfangreichen rechtlichen und politischen Rahmen der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels, der auf der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels beruht. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie auch weiterhin unterstützen und gegebenenfalls Überarbeitungen vorschlagen, damit sichergestellt ist, dass die Richtlinie auch weiterhin ihren Zweck erfüllt. Der EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ist für die Umsetzung dieser Strategie von entscheidender Bedeutung.

Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf
>> der Reduzierung der Nachfrage, die den Menschenhandel fördert:
Die Kommission wird die Möglichkeit prüfen, Mindestvorschriften in der EU einzuführen, um die Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden, unter Strafe zu stellen. Gemeinsam mit nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft wird die Kommission eine Präventionskampagne durchführen, die auf Sektoren mit hohem Risiko abzielt. Die Kommission wird ferner eine Stärkung der Wirksamkeit der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber prüfen und Rechtsvorschriften über Corporate Governance vorschlagen, um die Verantwortlichkeiten von Unternehmen zu klären, sowie Leitlinien für die Sorgfaltspflichten vorlegen, um gegen Zwangsarbeit vorzugehen.

>> der Zerschlagung des Geschäftsmodells von Menschenhändlern online und offline: Die Kommission wird einen Dialog mit einschlägigen Internet- und Technologieunternehmen führen, um die Nutzung von Online-Plattformen für die Anwerbung und Ausbeutung von Opfern einzudämmen. Die Kommission wird die systematische Schulung von Strafverfolgungs- und Justizbediensteten zur Aufdeckung und Bekämpfung des Menschenhandels fördern.

>> dem Schutz, der Unterstützung und Befähigung der Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern: Mit der Strategie sollen Opfer frühzeitig erkannt werden und weitere Unterstützung und Schutz erhalten, sowie Programme zur Befähigung der Opfer und zur Förderung ihrer Reintegration verbessert werden. Die Kommission wird darüber hinaus auch geschlechtsspezifische und kindgerechte Schulungen finanzieren, um Polizei, Sozialarbeiter, Grenzschutzbeamte oder medizinisches Personal dabei zu unterstützen, Opfer zu erkennen.

>> der Förderung der internationalen Zusammenarbeit: Da die Hälfte der in der EU ermittelten Opfer Nicht-EU-Bürger sind, ist eine Zusammenarbeit mit internationalen Partnern entscheidend für die Bekämpfung des Menschenhandels. Die EU wird eine Reihe außenpolitischer Instrumente und die operative Zusammenarbeit nutzen, um den Menschenhandel in Herkunfts- und Transitländern zu bekämpfen, darunter im Rahmen spezieller Menschenrechts- und Sicherheitsdialoge sowie einer intensiveren Zusammenarbeit mit dem Europarat. Darüber hinaus wird sie die EU-Delegationen in den Partnerländern durch regelmäßige und gezielte Kommunikation, Maßnahmen und Informationsaustausch unterstützen. Der neue EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten wird auch dazu beitragen, dass die Geschäfte von Menschenhändlern zur Verbringung von Opfern nach Europa und zur Ausbeutung zerschlagen werden.

Hintergrund
Trotz der Fortschritte in den letzten Jahren ist der Menschenhandel nach wie vor ein schwerwiegendes Problem in der EU. Die Opfer sind größtenteils Frauen und Mädchen, die zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verschleppt werden. Der im Oktober 2020 veröffentlichte dritte Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels bietet einen sachlichen Überblick über die erzielten Fortschritte, legt Muster und Herausforderungen dar sowie zentrale Probleme bei der Bekämpfung des Menschenhandels in der EU.

Da der Menschenhandel oftmals mit organisierten kriminellen Vereinigungen im Zusammenhang steht, ist die Strategie zur Bekämpfung des Menschhandels eng mit der ebenfalls präsentierten EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verknüpft. Der Schutz der Gesellschaft vor organisierter Kriminalität und die Bekämpfung des Menschenhandels gehören zu den Prioritäten der neuen EU-Strategie für eine Sicherheitsunion.

Im neuen Asyl- und Migrationspaket wird ebenfalls hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass Drittstaatsangehörige als potenzielle Opfer des Menschenhandels frühzeitig ermittelt werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 08.07.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen