Besserer Asbest-Schutz für Arbeitnehmer
Schutz vor Asbest und für eine asbestfreie Zukunft: EU-Kommission begrüßt politische Einigung auf Novellierung der EU-Vorschriften
Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der EU-weit noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht
Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Novellierung der EU-Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Asbest-Schutz der Arbeitnehmer/innen und Teil eines ganzheitlichen Konzepts der Kommission zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt sowie für eine asbestfreie Zukunft.
Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der EU-weit noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht. Im Sinne der politischen Einigung und jüngster wissenschaftlicher Erkenntnisse senken die neuen Vorschriften die zulässige Konzentration am Arbeitsplatz auf 0,01 Asbestfasern pro Kubikzentimeter (f/cm³) während eines Übergangszeitraums. Das ist zehnmal niedriger als der bisher geltende Grenzwert.
Für die Zeit danach einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf ein "duales Modell", das den Mitgliedstaaten die Wahl lässt zwischen:
>> einem Grenzwert von 0,01 Fasern pro cm⊃3;, wobei feinere Asbestfasern mitgerechnet werden, oder
>> einem Grenzwert von 0,002 Fasern pro cm⊃3;, wobei feinere Asbestfasern nicht mitgerechnet werden.
Die Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie helfen. Hierzu gehören auch Aspekte wie die Umstellung auf modernere Faserzählmethoden, Schulungsprogramme und persönliche Schutzausrüstungen. Für die Übergang zu einer präziseren Asbestfaser-Zählung, also vom Phasenkontrastmikroskop zur Elektronenmikroskopie, wird den Mitgliedstaaten ebenfalls eine Übergangszeit eingeräumt.
Nach der förmlichen Genehmigung der Vereinbarung durch das Europäische Parlament und den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 05.09.23
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
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