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EU auf Kurs, die Ziele für 2030 zu übertreffen


EU-Kommission begrüßt Fertigstellung der wichtigsten "Fit für 55"-Rechtsvorschriften – EU nun auf Kurs, die Ziele für 2030 zu übertreffen
Mit der Annahme der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der "ReFuelEU Aviation"-Verordnung verfolgt die EU nun rechtsverbindliche Klimaziele, die für alle Schlüsselsektoren der Wirtschaft gelten



Die EU-Kommission begrüßt die Annahme der beiden letzten Säulen ihres Legislativpakets "Fit für 55" zur Verwirklichung der Klimaziele der EU für 2030. Im Vorfeld der wichtigen COP28-Klimakonferenz der Vereinten Nationen und der Europawahl im nächsten Jahr zeigt dieses umfassende Legislativpaket, dass Europa seine Zusagen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und seinen internationalen Partnern einhält, bei Klimaschutzmaßnahmen voranzuschreiten und den ökologischen Wandel zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Industrie zu gestalten.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: "Der europäische Grüne Deal führt die Veränderungen herbei, die wir brauchen, um die CO2-Emissionen zu senken. Dabei werden die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und Chancen für unsere europäische Industrie geschaffen. Die Rechtsvorschriften zur Verringerung unserer Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 sind nun in Kraft, und ich freue mich sehr, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dieses Ziel sogar zu übertreffen. Dies ist ein wichtiges Zeichen für Europa und unsere Partner weltweit, dass der ökologische Wandel möglich ist und dass Europa seine Versprechen hält."

Mit der Annahme der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der "ReFuelEU Aviation"-Verordnung verfolgt die EU nun rechtsverbindliche Klimaziele, die für alle Schlüsselsektoren der Wirtschaft gelten. Das Gesamtpaket umfasst Emissionsreduktionsziele für ein breites Spektrum von Sektoren, ein Ziel zur Förderung natürlicher Kohlenstoffsenken und ein aktualisiertes Emissionshandelssystem, damit Emissionen begrenzt, Umweltverschmutzung mit einem Preisschild versehen und Investitionen in den ökologischen Wandel mobilisiert werden. Außerdem sieht es soziale Unterstützung für Bürger und kleine Unternehmen vor. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen zu gewährleisten, stellt das CO2-Grenzausgleichssystem sicher, dass für eingeführte Waren in bestimmten Sektoren ein gleichwertiger CO2-Preis gezahlt wird. Die EU hat nun die Zielvorgaben für erneuerbare Energien und Energieeffizienz überarbeitet und wird die Herstellung neuer umweltschädlicher Fahrzeuge bis 2035 auslaufen lassen. Gleichzeitig werden der Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Nutzung alternativer Kraftstoffe im Straßen-, See- und Luftverkehr gefördert.

Das "Fit für 55"-Paket wurde im Juli 2021 vorgelegt, um den Anforderungen des EU-Klimagesetzes nachzukommen und die Netto-Treibhausgasemissionen Europas bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Es wurde auf den neuesten Stand gebracht, nachdem die Kommission im REPowerEU-Plan ehrgeizigere Ziele in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz vorgeschlagen hatte, um auf die Invasion der Ukraine durch Russland zu reagieren und die Energieversorgungssicherheit Europas zu erhöhen. Mit dem fertigen Legislativpaket sollen die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 57 Prozent gesenkt werden. Dieses Legislativpaket ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Grünen Deals. Gleichzeitig wird die Arbeit an anderen anhängigen Gesetzgebungsdossiers und -vorschlägen sowie an der Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten fortgesetzt. Die Energiebesteuerungsrichtlinie – ein wichtiger Teil des "Fit für 55"-Pakets – muss nun noch fertiggestellt werden. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Verhandlungen so bald wie möglich abzuschließen.

Verringerung des CO2-Ausstoßes, Bepreisung von Emissionen, Investitionen in Menschen
Die Bepreisung von CO2-Emissionen und eine jährliche Emissionsobergrenze stellen sicher, dass die Verursacher zahlen und dass die Mitgliedstaaten Einnahmen erzielen, die sie in den ökologischen Wandel investieren können. Mit dem überarbeiteten EU-Emissionshandelssystem wird die CO2-Bepreisung schrittweise auf neue Wirtschaftszweige ausgeweitet, um dort Emissionsreduktionen voranzutreiben. Dies betrifft insbesondere Kraftstoffe für den Straßenverkehr, Brennstoffe für die Wärmeerzeugung und Schiffskraftstoffe.

Dank dieser Reform werden die Mitgliedstaaten nun 100 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Emissionshandel für klima- und energiebezogene Projekte und die soziale Dimension des Übergangs ausgeben. Im Rahmen des neu geschaffenen Klima-Sozialfonds werden 65 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und insgesamt mehr als 86 Mrd. EUR für die Unterstützung der schwächsten Bevölkerungsgruppen und kleiner Unternehmen beim ökologischen Wandel bereitgestellt.

Mit dem neuen CO2-Grenzausgleichssystem wird sichergestellt, dass für eingeführte Produkte in den erfassten Sektoren an der Grenze ebenfalls ein CO2-Preis gezahlt wird. Dies ist ein wirksames Instrument, um globale Emissionsreduktionen zu fördern und den EU-Markt zur Verwirklichung unserer globalen Klimaziele einzuspannen. In Verbindung mit dem Emissionshandelssystem der EU verringert sich so das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen, bei der Unternehmen ihre Produktion aus Europa in Länder mit weniger strengen Umweltstandards verlagern würden.

Förderung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung
In der Vereinbarung über die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird das verbindliche Ziel der EU für erneuerbare Energien für 2030 auf mindestens 42,5 Prozent festgelegt – gegenüber dem derzeitigen Ziel von 32 Prozent. In der Praxis würde dies bedeuten, dass der derzeitige Anteil erneuerbarer Energien in der EU nahezu verdoppelt werden muss. Es wird auch vereinbart, dass Europa sich bemühen wird, bis 2030 einen Erneuerbare-Energien-Anteil von 45 Prozent im EU-Energiemix zu erreichen.

In Bezug auf die Energieeffizienzrichtlinie einigten sich die Verhandlungsführer auf ein neues EU-weites Ziel, nach dem die Energieeffizienz bis 2030 um 11,7 Prozent verbessert werden soll. Die Mitgliedstaaten müssen zwischen 2024 und 2030 jährliche Einsparungen von durchschnittlich 1,49 Prozent erzielen. Der öffentliche Sektor wird mit einem jährlichen Einsparziel von 1,9 Prozent eine Vorreiterrolle übernehmen. Die Vereinbarung sieht erstmals auch eine EU-weite Definition von Energiearmut vor. Die Mitgliedstaaten müssen nun Energieeffizienzverbesserungen vorrangig bei den von Energiearmut betroffenen Menschen umsetzen.

Investieren in sauberen Verkehr
Mit der überarbeiteten Verordnung über CO2-Emissionsnormen wird sichergestellt, dass ab 2035 alle in Europa zugelassenen neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeuge emissionsfrei sind. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Emissionsfreiheit müssen bis 2030 die durchschnittlichen Emissionen von neuen Pkw um 55 Prozent und von neuen Kleintransportern um 50 Prozent gesenkt werden.

Die neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) enthält verbindliche Zielvorgaben für den Aufbau der Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur entlang der Straßen Europas. So wächst die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit derselben Geschwindigkeit wie die Elektrofahrzeugflotte.

Die "ReFuelEU Aviation"-Verordnung enthält EU-weit harmonisierte Vorschriften für die Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe, wobei die Flugkraftstoffanbieter dem Kerosin, das an EU-Flughäfen geliefert wird, einen zunehmenden Mindestanteil nachhaltiger Flugkraftstoffe beimischen müssen. Die "FuelEU Maritime"-Verordnung wird die Einführung erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe fördern. Dies geschieht durch die Festlegung eines Ziels für die schrittweise Verringerung der jährlichen durchschnittlichen Treibhausgasintensität der an Bord von Schiffen verbrauchten Energie.

Nächste Schritte
In den Mitgliedstaaten beginnt nun die Umsetzung der "Fit für 55"-Rechtsvorschriften. Diese neuen Rechtsvorschriften müssen in die nationalen Energie- und Klimapläne, die derzeit von den Mitgliedstaaten fertiggestellt werden, aufgenommen werden. Diese müssen aufzeigen, wie die Klima- und Energieziele für 2030 auf nationaler Ebene erreicht werden sollen.

Wie Präsidentin von der Leyen in ihrer jährlichen Rede zur Lage der Europäischen Union angekündigt hat, wird die Kommission unter der Leitung von Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič eine Reihe von Dialogen mit Bürgern und der Industrie über die Umsetzung der Rechtsvorschriften zum europäischen Grünen Deal führen. Neben den Klimaschutzvorschriften werden die Entwicklung und Umsetzung der anderen, ergänzenden Säulen des europäischen Grünen Deals fortgesetzt. Das Europäische Parlament und der Rat verhandeln derzeit über mehrere Rechtsvorschriften in den Bereichen Energie, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Naturschutz, wobei die Kommission intensive Unterstützung leistet, damit in den kommenden Monaten eine Einigung über all diese Rechtsakte erzielt wird.

Hintergrund
Der von der Kommission am 11. Dezember 2019 vorgelegte europäische Grüne Deal enthält eine neue Wachstumsstrategie für Europa. Mit dieser Strategie soll die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden, in der bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist.

Im Europäischen Klimagesetz sind sowohl die Verpflichtung der EU zu Klimaneutralität als auch das Zwischenziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken, gesetzlich verankert. Die Zusage der EU, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, wurde dem Klimaübereinkommen der Vereinten Nationen im Dezember 2020 als Beitrag der EU zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris mitgeteilt. Dank der geltenden EU-Rechtsvorschriften im Klima- und Energiebereich sind die Netto-Treibhausgasemissionen der EU im Vergleich zu 1990 bereits um 30 Prozent gesunken, während die EU-Wirtschaft im selben Zeitraum um mehr als 60 Prozent gewachsen ist und das Wachstum von den Emissionen entkoppelt wurde. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.23
Newsletterlauf: 11.12.23


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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

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