Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Beihilfenkontrolle spielt eine wichtige Rolle


Europäische Kommission überarbeitet Leitlinien für Beihilfen im Emissionshandel
Die EHS-Leitlinien treten am 1. Januar 2021 mit Beginn des neuen EHS-Handelszeitraums in Kraft und ersetzen die 2012 angenommenen Leitlinien



Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Ziel der EU, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum zu werden, hat die Kommission die überarbeiteten EU-Leitlinien für Beihilfen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (EHS) nach 2021 angenommen. Die Leitlinien sollen die Gefahr verringern, dass Unternehmen Produktionskapazitäten – und damit CO2-Emissionen – in Länder außerhalb der EU mit weniger ehrgeizigen Klimazielen verlegen. "Sie ermöglichen es den Mitgliedstaaten, die Sektoren zu unterstützen, in denen aufgrund indirekter CO2-Kosten die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen am größten ist", sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

Die EHS-Leitlinien treten am 1. Januar 2021 mit Beginn des neuen EHS-Handelszeitraums in Kraft und ersetzen die 2012 angenommenen Leitlinien. Die Leitlinien berücksichtigen auch die Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Einklang mit der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa, indem sie diese Unternehmen von der neuen Auflage ausnehmen, um ihren Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

Die EU-Beihilfenkontrolle spielt eine wichtige Rolle für die Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals. So muss mithilfe der Beihilfevorschriften auch weiterhin dafür gesorgt werden, dass die begrenzten öffentlichen Mittel möglichst effizient eingesetzt werden. Auf diese Weise wird einer Verdrängung privater Investitionen durch öffentliche Gelder entgegengewirkt, es werden gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewährleistet und die Kosten für den Steuerzahler so gering wie möglich gehalten.

Die EHS-Leitlinien dienen dazu, die Gefahr zu verringern, dass Unternehmen Produktionskapazitäten – und damit CO2-Emissionen – in Länder außerhalb der EU mit weniger ehrgeizigen Klimazielen verlagern. Damit würde lediglich die Wirtschaftstätigkeit in der EU zurückgehen, der globale CO2-Ausstoß jedoch nicht. Insbesondere ermöglichen die EHS-Leitlinien den Mitgliedstaaten, Unternehmen aus gefährdeten Sektoren einen Ausgleich für einen Teil der höheren Strompreise zu gewähren, die sich aus den durch das EU-EHS gesetzten CO2-Preissignalen ergeben (sogenannte "indirekte CO2-Kosten"). Gleichzeitig würde eine Überkompensation von Unternehmen jedoch den Preissignalen zuwiderlaufen, die das EU-EHS zur Förderung einer kosteneffizienten Dekarbonisierung der Wirtschaft setzt, und zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen.

Vor diesem Hintergrund werden die überarbeiteten EHS-Leitlinien:

>> die Beihilfen nur in die Sektoren lenken, in denen aufgrund hoher indirekter CO2-Kosten und des starken Engagements im internationalen Handel die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Auf der Grundlage einer objektiven Methodik wurden 10 Sektoren und 20 Teilsektoren ermittelt, die für einen Ausgleich in Betracht kommen (bei den vorherigen Leitlinien waren es 14 Sektoren und 7 Teilsektoren);

>> einen fixen Ausgleichssatz von 75 Prozent für den neuen Zeitraum festlegen (zu Beginn des vorherigen EHS-Handelszeitraums lag der Satz bei 85 Prozent) und Unternehmen, die ineffiziente Technologien einsetzen, von dem Kostenausgleich ausschließen, um die Anreize der Unternehmen bezüglich ihrer Energieeffizienz aufrechtzuerhalten;

>> die Auflage einführen, dass die betreffenden Unternehmen zusätzliche Anstrengungen zur Verringerung der CO2-Emissionen unternehmen müssen, um für einen Ausgleich in Betracht zu kommen, wie die Einhaltung der Empfehlungen aus ihrem Energieeffizienzaudit.

Die Leitlinien berücksichtigen auch die Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Einklang mit der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa, indem sie diese Unternehmen von der neuen Auflage ausnehmen, um ihren Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

Die Kommission hat im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und mit Unterstützung eines externen Beraters eine umfassende Evaluierung und Folgenabschätzung vorgenommen. Dazu hat sie zahlreiche Konsultationen durchgeführt, darunter eine öffentliche Konsultation auf der Grundlage eines Fragebogens und eine gezielte Konsultation, um Stellungnahmen von den betroffenen Kreisen einzuholen. Ferner hat die Kommission einschlägige Interessenträger im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, die vom 14. Januar bis 10. März 2020 lief, um Stellungnahme zu einem Vorschlag für überarbeitete Leitlinien gebeten. Alle Einzelheiten zur öffentlichen Konsultation sind online abrufbar.

Die neuen Leitlinien, der Folgenabschätzungsbericht und alle Begleitunterlagen sind hier abrufbar.

Die Kommission prüft derzeit auch andere Beihilfeleitlinien, so auch die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen, um sicherzustellen, dass sie vollständig mit den ökologischen und digitalen Zielen der Kommission im Einklang stehen.

Hintergrund
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 den europäischen Grünen Deal vorgestellt – einen Fahrplan, der die EU-Wirtschaft nachhaltiger und bis 2050 klimaneutral machen soll, indem die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen in allen Politikbereichen in Chancen verwandelt und der Übergang für alle gerecht und inklusiv gestaltet wird.

Das EU-EHS bildet einen Eckpfeiler der EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels und ist ein wichtiges Instrument zur kosteneffizienten Eindämmung der Treibhausgasemissionen. Bei dem 2005 eingeführten System handelt es sich um den ersten bedeutenden und nach wie vor größten CO2-Markt der Welt. Das System wird in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich angewandt. Die Festlegung eines Preises für CO2 und der Handel mit Zertifikaten bringen konkrete Ergebnisse für die Umwelt: Die Europäische Union ist bereits auf dem richtigen Weg, um ihre Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 zu erreichen.

Vergangene Woche hat die Kommission ihren Plan präsentiert, die Emissionen noch weiter zu reduzieren, und zwar um mindestens 55 Prozent bis 2030. Bis Juni 2021 wird die Kommission alle einschlägigen Politikinstrumente überprüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung vorschlagen (dies gilt auch für die EHS-Richtlinie), damit die zusätzlichen Emissionsreduktionen erreicht werden können.

Nach der Überprüfung der klimabezogenen Politikinstrumente, einschließlich der Initiative zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems, wird die Kommission prüfen, ob die EHS-Leitlinien in irgendeiner Form überarbeitet oder angepasst werden müssen, damit sie mit dem Ziel der Klimaneutralität im Einklang stehen und zu seiner Verwirklichung beitragen, wobei auf gleiche Rahmenbedingungen zu achten ist.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 10.12.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen