Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Kartellvorschriften & Energydrinks-Sektor


Kartellrecht: EU-Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen im Energydrinks-Sektor durch
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen




Die Europäische Kommission hat am 20. März 2023 unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten eines Unternehmens durchgeführt, das im Energydrinks-Sektor in mehreren Mitgliedstaaten tätig ist. Die Kommission hat Bedenken, dass dieses Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)). Möglicherweise hat es auch gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten (Artikel 102 AEUV und Artikel 54 des EWR-Abkommens).

Die Beamten der Kommission wurden von ihren Kollegen aus den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen die Nachprüfungen durchgeführt wurden, begleitet.

Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Wenn die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet das nicht, dass sich das Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht hat. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt. Die Kommission achtet die Rechte auf Verteidigung der betreffenden Unternehmen und insbesondere deren Recht, im Laufe des Kartellverfahrens gehört zu werden.

Für den Abschluss von Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine vorgeschriebene Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und dem Umfang der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.

Auf der Grundlage der Kronzeugenregelung kann an einem geheimen Kartell beteiligten Unternehmen, die das Verhalten melden oder während der gesamten Untersuchung mit der Kommission zusammenarbeiten, im Gegenzug ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung ihrer Geldbuße gewährt werden. Einzelpersonen und Unternehmen können Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen anonym über das Whistleblower-Tool der Kommission melden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 01.04.23
Newsletterlauf: 04.07.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen