Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen
Kapitalmarktunion: Versicherer können leichter in Unternehmen investieren
Eine grundlegendere Überprüfung von Solvency II ist bis Ende 2020 geplant
Neue Regeln werden es den Versicherern erleichtern, in langfristig in Unternehmen zu investieren, besonders in kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die derzeitige Höhe der Eigenkapitalanforderungen (Solvency II) macht es für die Versicherer kostspielig, KMU zu finanzieren. Das gilt besonders für langfristige Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen. Fortan müssen Versicherer dafür weniger Kapital zurücklegen. Das dürfte Investitionen des privaten Sektors für die Realwirtschaft mobilisieren - ein zentrales Ziel der Kapitalmarktunion.
Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte delegierte Verordnung führt auch Vereinfachungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen von Versicherungsunternehmen sowie eine Angleichung der Vorschriften für den Banken- und Versicherungssektor ein. Dies wird den regulatorischen Aufwand für die Versicherer verringern, ohne die Sicherheit des Sektors zu gefährden.
Weitere Überarbeitungen technischer Natur in der delegierten Verordnung stellen sicher, dass die Regeln zweckmäßig bleiben. Eine grundlegendere Überprüfung von Solvency II ist bis Ende 2020 geplant. Die Vorbereitungsarbeiten für diese Überprüfung laufen bereits. Im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion wird eine weitere Analyse der verbleibenden Hindernisse für Investitionen in die Realwirtschaft durchgeführt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 22.08.19
Meldungen: Europäische Kommission
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Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
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Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
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Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
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Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
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Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.