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Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen


Kapitalmarktunion: Versicherer können leichter in Unternehmen investieren
Eine grundlegendere Überprüfung von Solvency II ist bis Ende 2020 geplant




Neue Regeln werden es den Versicherern erleichtern, in langfristig in Unternehmen zu investieren, besonders in kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die derzeitige Höhe der Eigenkapitalanforderungen (Solvency II) macht es für die Versicherer kostspielig, KMU zu finanzieren. Das gilt besonders für langfristige Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen. Fortan müssen Versicherer dafür weniger Kapital zurücklegen. Das dürfte Investitionen des privaten Sektors für die Realwirtschaft mobilisieren - ein zentrales Ziel der Kapitalmarktunion.

Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte delegierte Verordnung führt auch Vereinfachungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen von Versicherungsunternehmen sowie eine Angleichung der Vorschriften für den Banken- und Versicherungssektor ein. Dies wird den regulatorischen Aufwand für die Versicherer verringern, ohne die Sicherheit des Sektors zu gefährden.

Weitere Überarbeitungen technischer Natur in der delegierten Verordnung stellen sicher, dass die Regeln zweckmäßig bleiben. Eine grundlegendere Überprüfung von Solvency II ist bis Ende 2020 geplant. Die Vorbereitungsarbeiten für diese Überprüfung laufen bereits. Im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion wird eine weitere Analyse der verbleibenden Hindernisse für Investitionen in die Realwirtschaft durchgeführt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 22.08.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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