Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Markt für Drohnendienste


Neue EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen treten in Kraft und gelten ab 2023
Drohnen sind ein fester Bestandteil der künftigen Verkehrs- und Logistiklandschaft




Die Europäische Kommission hat drei Verordnungen für den Drohnenbetrieb veröffentlicht. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sowohl Drohnen wie auch bemannte Luftfahrzeuge sicher in einem Teil unseres Luftraums, dem sogenannten U-Space, operieren können. Mit den Verordnungen erhalten Drohnenbetreiber die Möglichkeit, komplexere Operationen über größere Entfernungen durchzuführen, insbesondere im überfüllten, niedrigen Luftraum (unter 120 Meter) und wenn sie außer Sichtweite sind.

"Drohnen sind ein fester Bestandteil der künftigen Verkehrs- und Logistiklandschaft. Es gibt ein enormes Potenzial für neue Fracht- und Lieferdienste sowie andere innovative Anwendungen, darunter auch Drohnenflüge mit Passagieren an Bord in der Zukunft", sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean.

Dies hat einen klaren Mehrwert für die Erreichung unserer Ziele in den Bereichen Dekarbonisierung, Digitalisierung und Widerstandsfähigkeit, und das U-Space-Paket ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines gut funktionierenden, vertrauenswürdigen und sicheren Umfelds, das wir für die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen EU-Marktes für Drohnendienste benötigen."

Die neuen EU-Regeln harmonisieren die Bedingungen, die für den sicheren Betrieb von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen erforderlich sind, um Kollisionen zwischen Drohnen und anderen Luftfahrzeugen zu verhindern und die Risiken des Drohnenverkehrs am Boden zu mindern.

Die U-Space-Verordnungen sind Teil der "Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität", die den Grundstein dafür legt, wie das EU-Verkehrssystem seine grüne und digitale Transformation erreichen und widerstandsfähiger gegen zukünftige Krisen werden kann. Das Regelungspaket wird nun im April in Kraft treten und ab dem 26. Januar 2023 gelten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 05.07.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen