Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue Aufsichtsanforderungen und -regelungen


Kapitalmarktunion: Rat verabschiedet Gesetzesreformen
Mit der ersten Reform werden Offenlegungspflichten eingeführt: Finanzunternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen



Als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion hat der Rat eine Reihe von Gesetzesreformen verabschiedet. Diese umfassen
>> die Schaffung einer neuen Kategorie von Referenzwerten als Beitrag zu einem nachhaltigen Finanzwesen,
>> Transparenzpflichten für nachhaltige Investitionen,
>> einen neuen Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen,
>> einen harmonisierten Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen sowie
>> Vorschriften zur Förderung des Zugangs zu KMU-Wachstumsmärkten.

Nachhaltiges Finanzwesen
Der Rat hat zwei Verordnungen angenommen, durch die das Finanzwesen "grüner" und besser auf die Ziele des Übereinkommens von Paris über den Klimawandel abgestimmt werden soll.

Mit der ersten Reform werden Offenlegungspflichten eingeführt: Finanzunternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

Mit der zweiten Reform werden neue Arten von Referenzwerten eingeführt, die nähere Auskunft über den CO2-Fußabdruck eines Anlageportfolios geben sollen: die EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel, mit denen der CO2-Fußabdruck eines Standard-Anlageportfolios verringert werden soll, und die auf das Übereinkommen von Paris abgestimmten EU-Referenzwerte, die das ehrgeizigere Ziel verfolgen, nur Komponenten auszuwählen, die zur Verwirklichung des im Klimaschutzübereinkommens festgelegten 2 Grad-C-Ziels beitragen.

Das verabschiedete Maßnahmenpaket enthält neue Aufsichtsanforderungen und -regelungen für Wertpapierfirmen. Mit der Reform werden die Anforderungen unter Wahrung der Finanzstabilität an die Risikoprofile und Geschäftsmodelle der Firmen angepasst.

Die größten Firmen, die als systemrelevant eingestuft werden, werden den für Banken geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen vollständig unterliegen und als Kreditinstitute beaufsichtigt werden, während für kleinere Firmen ein neues maßgeschneidertes System mit speziellen Aufsichtsanforderungen gelten wird.

Gedeckte Schuldverschreibungen
Der Rat hat eine Reihe neuer Vorschriften über harmonisierte Produktanforderungen und die Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen angenommen, um ein hohes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten. Dieser Rahmen enthält auch eine gemeinsame Definition für den Erhalt des Gütesiegels "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" und die Gewährung einer günstigeren Behandlung im Hinblick auf die Eigenmittelunterlegung. Ein harmonisierter Regelungsrahmen würde eine stabile Finanzierungsquelle für Kreditinstitute bieten, die dadurch besser in der Lage wären, erschwingliche Hypothekendarlehen für Verbraucher und Unternehmen auszureichen und den Anlegern sichere Alternativanlagen anzubieten.

Gedeckte Schuldverschreibungen sind von einem Kreditinstitut begebene Finanzinstrumente, die durch einen gesonderten Pool von Vermögenswerten – typischerweise Hypotheken oder öffentliche Schuldtitel – besichert sind, auf den die Anleger im Fall der Insolvenz des Emittenten einen bevorrechtigten Zugriff haben. Gedeckte Schuldverschreibungen sind eine effiziente Finanzierungsquelle für die Wirtschaft, die Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit bietet.

Der Rat hat einen neuen Rahmen angenommen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu neuen Finanzierungsquellen zu erleichtern. Der Rahmen betrifft insbesondere den Zugang zu "KMU-Wachstumsmärkten", eine kürzlich eingeführte Kategorie von Handelsplätzen für kleine Emittenten.

Der Vorschlag beinhaltet Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung, mit denen die Pflichten von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten unter Wahrung der Marktintegrität und des Anlegerschutzes verhältnismäßiger gestaltet werden sollen. (Europäische Kommssion: ra)

eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 08.01.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen