Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue Aufsichtsanforderungen und -regelungen


Kapitalmarktunion: Rat verabschiedet Gesetzesreformen
Mit der ersten Reform werden Offenlegungspflichten eingeführt: Finanzunternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen



Als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion hat der Rat eine Reihe von Gesetzesreformen verabschiedet. Diese umfassen
>> die Schaffung einer neuen Kategorie von Referenzwerten als Beitrag zu einem nachhaltigen Finanzwesen,
>> Transparenzpflichten für nachhaltige Investitionen,
>> einen neuen Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen,
>> einen harmonisierten Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen sowie
>> Vorschriften zur Förderung des Zugangs zu KMU-Wachstumsmärkten.

Nachhaltiges Finanzwesen
Der Rat hat zwei Verordnungen angenommen, durch die das Finanzwesen "grüner" und besser auf die Ziele des Übereinkommens von Paris über den Klimawandel abgestimmt werden soll.

Mit der ersten Reform werden Offenlegungspflichten eingeführt: Finanzunternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

Mit der zweiten Reform werden neue Arten von Referenzwerten eingeführt, die nähere Auskunft über den CO2-Fußabdruck eines Anlageportfolios geben sollen: die EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel, mit denen der CO2-Fußabdruck eines Standard-Anlageportfolios verringert werden soll, und die auf das Übereinkommen von Paris abgestimmten EU-Referenzwerte, die das ehrgeizigere Ziel verfolgen, nur Komponenten auszuwählen, die zur Verwirklichung des im Klimaschutzübereinkommens festgelegten 2 Grad-C-Ziels beitragen.

Das verabschiedete Maßnahmenpaket enthält neue Aufsichtsanforderungen und -regelungen für Wertpapierfirmen. Mit der Reform werden die Anforderungen unter Wahrung der Finanzstabilität an die Risikoprofile und Geschäftsmodelle der Firmen angepasst.

Die größten Firmen, die als systemrelevant eingestuft werden, werden den für Banken geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen vollständig unterliegen und als Kreditinstitute beaufsichtigt werden, während für kleinere Firmen ein neues maßgeschneidertes System mit speziellen Aufsichtsanforderungen gelten wird.

Gedeckte Schuldverschreibungen
Der Rat hat eine Reihe neuer Vorschriften über harmonisierte Produktanforderungen und die Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen angenommen, um ein hohes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten. Dieser Rahmen enthält auch eine gemeinsame Definition für den Erhalt des Gütesiegels "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" und die Gewährung einer günstigeren Behandlung im Hinblick auf die Eigenmittelunterlegung. Ein harmonisierter Regelungsrahmen würde eine stabile Finanzierungsquelle für Kreditinstitute bieten, die dadurch besser in der Lage wären, erschwingliche Hypothekendarlehen für Verbraucher und Unternehmen auszureichen und den Anlegern sichere Alternativanlagen anzubieten.

Gedeckte Schuldverschreibungen sind von einem Kreditinstitut begebene Finanzinstrumente, die durch einen gesonderten Pool von Vermögenswerten – typischerweise Hypotheken oder öffentliche Schuldtitel – besichert sind, auf den die Anleger im Fall der Insolvenz des Emittenten einen bevorrechtigten Zugriff haben. Gedeckte Schuldverschreibungen sind eine effiziente Finanzierungsquelle für die Wirtschaft, die Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit bietet.

Der Rat hat einen neuen Rahmen angenommen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu neuen Finanzierungsquellen zu erleichtern. Der Rahmen betrifft insbesondere den Zugang zu "KMU-Wachstumsmärkten", eine kürzlich eingeführte Kategorie von Handelsplätzen für kleine Emittenten.

Der Vorschlag beinhaltet Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung, mit denen die Pflichten von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten unter Wahrung der Marktintegrität und des Anlegerschutzes verhältnismäßiger gestaltet werden sollen. (Europäische Kommssion: ra)

eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 08.01.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen