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Alle Kosten sind im Gesamtpreis enthalten


Autovermieter verpflichten sich zu mehr Preistransparenz
Bislang hatten die betroffenen Unternehmen einige der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt, sodass sie in den Augen der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden in manchen Punkten immer noch gegen das Verbraucherrecht der EU verstießen



Fünf führende Mietwagenfirmen, nämlich Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, haben die Darstellung ihrer Preise für Mietwagen so verändert, dass sie nun für die Verbraucher vollkommen transparent sind. Das zeigt eine veröffentlichte Bewertung der EU-Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden. "Da wir Druck ausgeübt haben, wird es nun an den Schaltern der Autovermieter keine unangenehmen Überraschungen mehr geben. Denn es ist wirklich frustrierend, wenn der Urlaub mit ungeplanten Zusatzkosten und dem Lesen komplizierter Verträge beginnt", so EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

"Ich möchte, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ihren Urlaub bestmöglich genießen können, ohne sich Gedanken wegen böser Überraschungen bei der Abschlussrechnung machen zu müssen", so Jourová weiter.

Bislang hatten die betroffenen Unternehmen einige der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt, sodass sie in den Augen der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden in manchen Punkten immer noch gegen das Verbraucherrecht der EU verstießen. Aus der veröffentlichten Bewertung geht hervor, dass Enterprise und Sixt nun alle erforderlichen Änderungen umgesetzt haben. Avis hat sich verpflichtet, die verbleibenden Änderungen bis Mai 2019 vorzunehmen. Europcar, zu dem inzwischen auch Goldcar gehört, wird die verbleibenden Änderungen bis Juni 2019 umsetzen. Hertz hat sich verpflichtet, alle erforderlichen Änderungen bis spätestens zum ersten Quartal 2020 vorzunehmen.

Die Unternehmen sind folgende Verpflichtungen eingegangen:

Alle Kosten sind im Gesamtpreis enthalten: Der Preis, der den Verbrauchern nun auf der Website angezeigt wird, entspricht dem Endpreis, den sie tatsächlich zahlen müssen. In diesem Preis müssen alle zusätzlichen Kosten enthalten sein, wie zum Beispiel Betankungs-, Flughafen- oder Jungfahrergebühren oder die Einwegmiete, wenn das Auto nicht am Abholort zurückgegeben wird.

Klare Beschreibung der wichtigsten Leistungen in den Nutzungsbedingungen in allen Landessprachen: Die Verbraucher müssen sich nicht mit unklaren oder irreführenden Informationen zu den wichtigsten Bestandteilen der Vermietung herumschlagen, wie z. B. enthaltene Kilometer, Betankungsregelung, Stornierungsbedingungen und Höhe einer etwaigen Kaution.

Im Preisangebot enthaltene klare Informationen zu den Kosten und Einzelheiten optionaler Extras und insbesondere zu zusätzlichen Versicherungen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall verringern. Es muss eindeutig angegeben werden, was im Schadensfall im Basispreis enthalten ist und insbesondere was der Fahrer gegebenenfalls noch selbst bezahlen muss. Auch bei Zusatzversicherungen ist der Versicherungsumfang, d. h. was ist enthalten bzw. nicht enthalten, eindeutig anzugeben, bevor der Verbraucher den Vertrag unterschreibt.

Nächste Schritte
Die Europäische Kommission und die dem Europäischen Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz angeschlossenen nationalen Verbraucherschutzbehörden werden aufmerksam verfolgen, ob die verbleibenden Änderungen umgesetzt werden. Auf die fünf genannten Unternehmen entfallen zwar zwei Drittel aller privaten Autoanmietungen in der EU, aber auch andere Akteure, wie Vermittler und kleinere Firmen, spielen in dieser Branche eine große Rolle. Die Behörden und die Europäische Kommission werden weiterhin alle Akteure im Auge behalten, um für eine vollumfängliche Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zu sorgen.

Wenn die Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die Verbraucherschutzbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Hintergrund
Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung) bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen, über das eine nationale Behörde in einem EU-Mitgliedstaat die Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten kontaktieren kann, um die Reaktion auf verbreitete Probleme im Verbraucherschutzbereich zu koordinieren. Die Europäische Kommission unterstützt diese Arbeit.

Unter Federführung der britischen Wettbewerbsbehörde hat das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz mit den fünf größten Mietwagenfirmen Kontakt aufgenommen, nachdem bei den Europäischen Verbraucherzentren EU-weit ein Anstieg der Beschwerden zu verzeichnen gewesen war. Diese Maßnahme wurde von der Europäischen Kommission unterstützt.

Im Rahmen dieses 2017 abgeschlossenen Dialogs haben die Mietwagenfirmen Avis Budget Group, Enterprise Rent-A-Car, Hertz Europe Limited, Sixt SE und Europcar Mobility Group ihre Geschäftspraktiken, Vertragsbedingungen und internen Vorschriften verbessert. Allerdings wurden einige der Verpflichtungen nicht in dem von der Kommission und den Verbraucherschutzbehörden geforderten Maß umgesetzt, weshalb diese Unternehmen aufgefordert wurden, weitere Verbesserungen vorzunehmen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 31.05.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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