Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Alle Kosten sind im Gesamtpreis enthalten


Autovermieter verpflichten sich zu mehr Preistransparenz
Bislang hatten die betroffenen Unternehmen einige der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt, sodass sie in den Augen der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden in manchen Punkten immer noch gegen das Verbraucherrecht der EU verstießen



Fünf führende Mietwagenfirmen, nämlich Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, haben die Darstellung ihrer Preise für Mietwagen so verändert, dass sie nun für die Verbraucher vollkommen transparent sind. Das zeigt eine veröffentlichte Bewertung der EU-Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden. "Da wir Druck ausgeübt haben, wird es nun an den Schaltern der Autovermieter keine unangenehmen Überraschungen mehr geben. Denn es ist wirklich frustrierend, wenn der Urlaub mit ungeplanten Zusatzkosten und dem Lesen komplizierter Verträge beginnt", so EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

"Ich möchte, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ihren Urlaub bestmöglich genießen können, ohne sich Gedanken wegen böser Überraschungen bei der Abschlussrechnung machen zu müssen", so Jourová weiter.

Bislang hatten die betroffenen Unternehmen einige der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt, sodass sie in den Augen der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden in manchen Punkten immer noch gegen das Verbraucherrecht der EU verstießen. Aus der veröffentlichten Bewertung geht hervor, dass Enterprise und Sixt nun alle erforderlichen Änderungen umgesetzt haben. Avis hat sich verpflichtet, die verbleibenden Änderungen bis Mai 2019 vorzunehmen. Europcar, zu dem inzwischen auch Goldcar gehört, wird die verbleibenden Änderungen bis Juni 2019 umsetzen. Hertz hat sich verpflichtet, alle erforderlichen Änderungen bis spätestens zum ersten Quartal 2020 vorzunehmen.

Die Unternehmen sind folgende Verpflichtungen eingegangen:

Alle Kosten sind im Gesamtpreis enthalten: Der Preis, der den Verbrauchern nun auf der Website angezeigt wird, entspricht dem Endpreis, den sie tatsächlich zahlen müssen. In diesem Preis müssen alle zusätzlichen Kosten enthalten sein, wie zum Beispiel Betankungs-, Flughafen- oder Jungfahrergebühren oder die Einwegmiete, wenn das Auto nicht am Abholort zurückgegeben wird.

Klare Beschreibung der wichtigsten Leistungen in den Nutzungsbedingungen in allen Landessprachen: Die Verbraucher müssen sich nicht mit unklaren oder irreführenden Informationen zu den wichtigsten Bestandteilen der Vermietung herumschlagen, wie z. B. enthaltene Kilometer, Betankungsregelung, Stornierungsbedingungen und Höhe einer etwaigen Kaution.

Im Preisangebot enthaltene klare Informationen zu den Kosten und Einzelheiten optionaler Extras und insbesondere zu zusätzlichen Versicherungen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall verringern. Es muss eindeutig angegeben werden, was im Schadensfall im Basispreis enthalten ist und insbesondere was der Fahrer gegebenenfalls noch selbst bezahlen muss. Auch bei Zusatzversicherungen ist der Versicherungsumfang, d. h. was ist enthalten bzw. nicht enthalten, eindeutig anzugeben, bevor der Verbraucher den Vertrag unterschreibt.

Nächste Schritte
Die Europäische Kommission und die dem Europäischen Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz angeschlossenen nationalen Verbraucherschutzbehörden werden aufmerksam verfolgen, ob die verbleibenden Änderungen umgesetzt werden. Auf die fünf genannten Unternehmen entfallen zwar zwei Drittel aller privaten Autoanmietungen in der EU, aber auch andere Akteure, wie Vermittler und kleinere Firmen, spielen in dieser Branche eine große Rolle. Die Behörden und die Europäische Kommission werden weiterhin alle Akteure im Auge behalten, um für eine vollumfängliche Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zu sorgen.

Wenn die Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die Verbraucherschutzbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Hintergrund
Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung) bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen, über das eine nationale Behörde in einem EU-Mitgliedstaat die Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten kontaktieren kann, um die Reaktion auf verbreitete Probleme im Verbraucherschutzbereich zu koordinieren. Die Europäische Kommission unterstützt diese Arbeit.

Unter Federführung der britischen Wettbewerbsbehörde hat das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz mit den fünf größten Mietwagenfirmen Kontakt aufgenommen, nachdem bei den Europäischen Verbraucherzentren EU-weit ein Anstieg der Beschwerden zu verzeichnen gewesen war. Diese Maßnahme wurde von der Europäischen Kommission unterstützt.

Im Rahmen dieses 2017 abgeschlossenen Dialogs haben die Mietwagenfirmen Avis Budget Group, Enterprise Rent-A-Car, Hertz Europe Limited, Sixt SE und Europcar Mobility Group ihre Geschäftspraktiken, Vertragsbedingungen und internen Vorschriften verbessert. Allerdings wurden einige der Verpflichtungen nicht in dem von der Kommission und den Verbraucherschutzbehörden geforderten Maß umgesetzt, weshalb diese Unternehmen aufgefordert wurden, weitere Verbesserungen vorzunehmen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 31.05.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen