Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Hochentwickelte Überwachungsinstrumente


Vier Elektronikhersteller büßen für wettbewerbswidrige Festsetzung von Online-Wiederverkaufspreisen
Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Mrd. EUR erreicht



Die Europäische Kommission hat in vier getrennten Beschlüssen Geldbußen gegen die Elektronikhersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer verhängt, die ihren Online-Einzelhändlern unter Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht Fest- oder Mindestpreise für den Wiederverkauf ihrer Produkte vorgegeben haben. Die Geldbußen in Höhe von insgesamt über 111 Mio. Euro wurden in allen vier Fällen aufgrund der Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Kommission ermäßigt.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Mrd. EUR erreicht. Mehr als die Hälfte der Europäer kaufen jetzt auch über das Internet ein. Die Maßnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Unsere Beschlüsse zeigen, dass die EU-Wettbewerbsvorschriften die Verbraucher schützen, wenn Unternehmen stärkerem Preiswettbewerb und besseren Auswahlmöglichkeiten im Weg stehen."

Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer nahmen vertikale Preisbeschränkungen in Form von Fest- oder Mindestpreisbindungen vor, indem sie die Möglichkeiten ihrer Online-Einzelhändler beschränkten, die Einzelhandelspreise für gängige Elektronikprodukte wie Küchengeräte, Notebooks und Hi-Fi-Geräte eigenständig festzulegen.

Die vier Hersteller schalteten sich besonders bei Online-Einzelhändlern ein, die ihre Produkte zu niedrigen Preisen anboten. Wenn sich diese Einzelhändler nicht an die von den Herstellern verlangten Preise hielten, sahen sie sich mit Drohungen oder Sanktionen konfrontiert, wie etwa einem Belieferungsstopp. Viele Online-Einzelhändler, auch die größten, setzen Preisalgorithmen ein, durch die ihre Einzelhandelspreise automatisch an die Preise der Wettbewerber angepasst werden. Daher wirkten sich die Beschränkungen für die Online-Einzelhändler des Niedrigpreissegments auf die gesamten Online-Preise für die jeweiligen Elektronikprodukte aus.

Ferner konnten die Hersteller durch hochentwickelte Überwachungsinstrumente die Wiederverkaufspreisbildung im Vertriebsnetz verfolgen und im Falle von Preissenkungen rasch eingreifen.

Die Preismaßnahmen beschränkten den wirksamen Preiswettbewerb zwischen den Einzelhändlern und führten zu höheren Preisen, die sich unmittelbar auf die Verbraucher auswirkten.

Asus mit Sitz in Taiwan überwachte den Wiederverkaufspreis von Einzelhändlern für bestimmte PC-Hardware und Elektronikprodukte wie Notebooks und Displays. Das Verhalten des Unternehmens betraf zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und Frankreich) und dauerte von 2011 bis 2014. Asus forderte von Einzelhändlern Preiserhöhungen, wenn diese Produkte zu Preisen verkauften, die unter den von Asus empfohlenen Wiederverkaufpreisen lagen.

Denon & Marantz mit Sitz in Japan nahmen für Audio- und Videogeräte wie Kopfhörer und Lautsprecher der Marken Denon, Marantz und Boston Acoustics in Deutschland und den Niederlanden zwischen 2011 und 2015 vertikale Preisbindungen vor.

Philips mit Sitz in den Niederlanden nahm zwischen Ende 2011 und 2013 in Frankreich für eine Reihe von Elektronikprodukten wie Küchengeräte, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Heimkino- und -videosysteme, elektrische Zahnbürsten, Haartrockner und Haarschneider vertikale Preisbindungen vor.

Neben vertikalen Preisbeschränkungen für Produkte wie Heimkinogeräte, iPod-Lautsprecher, Lautsprecheranlagen und Hi-Fi-Geräte beschränkte Pioneer (mit Sitz in Japan) auch die Möglichkeit seiner Einzelhändler, grenzüberschreitend an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten zu verkaufen, um unterschiedliche Wiederverkaufspreise in verschiedenen Mitgliedstaaten beizubehalten. Dazu wurden beispielsweise Bestellungen von Einzelhändlern, die grenzüberschreitend verkaufen, nicht bearbeitet. Das Verhalten von Pionier dauerte von Anfang 2011 bis Ende 2013 und betraf 12 Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Spanien, Portugal, Schweden, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und Norwegen). (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 10.09.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen