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Mutmaßliches wettbewerbswidriges Verhalten


Kartellrecht: Europäische Kommission bestätigt Prüfung im Kfz-Sektor in Deutschland
Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass ihre Mitarbeiter seit dem 16. Oktober 2017 eine unangemeldete Untersuchung bei einem Automobilhersteller in Deutschland durchgeführt haben



Die Prüfung bezieht sich auf Bedenken der Europäischen Kommission, dass mehrere deutsche Automobilhersteller möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Amtskollegen der deutschen Wettbewerbsbehörde begleitet.

Die Untersuchungen sind ein erster Schritt bei Ermittlungen wegen mutmaßlichen wettbewerbswidrigem Verhalten. Die Tatsache, dass die Kommission Untersuchungen durchführt, bedeutet weder, dass die untersuchten Unternehmen sich tatsächlich wettbewerbswidrig verhalten haben, noch greifen sie den Ergebnissen der Untersuchung vor. Die Kommission respektiert das Recht auf Verteidigung, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.

Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 16.11.17



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    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

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    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

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    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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