Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mutmaßliches wettbewerbswidriges Verhalten


Kartellrecht: Europäische Kommission bestätigt Prüfung im Kfz-Sektor in Deutschland
Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass ihre Mitarbeiter seit dem 16. Oktober 2017 eine unangemeldete Untersuchung bei einem Automobilhersteller in Deutschland durchgeführt haben



Die Prüfung bezieht sich auf Bedenken der Europäischen Kommission, dass mehrere deutsche Automobilhersteller möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Amtskollegen der deutschen Wettbewerbsbehörde begleitet.

Die Untersuchungen sind ein erster Schritt bei Ermittlungen wegen mutmaßlichen wettbewerbswidrigem Verhalten. Die Tatsache, dass die Kommission Untersuchungen durchführt, bedeutet weder, dass die untersuchten Unternehmen sich tatsächlich wettbewerbswidrig verhalten haben, noch greifen sie den Ergebnissen der Untersuchung vor. Die Kommission respektiert das Recht auf Verteidigung, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.

Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 16.11.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen