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Offenlegung des Geschäftsmodells von Facebook


Auf Druck von Kommission und Verbraucherbehörden: Facebook ändert ihre Nutzungsbedingungen
Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook erklären nun anschaulich, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer zur Entwicklung von Profiling-Aktivitäten und zur gezielten Werbung zur Finanzierung seines Unternehmens verwendet



Nach intensiven Gesprächen mit EU-Kommission und den Verbraucherschutzbehörden hat Facebook die Änderung ihrer Nutzungsbedingungen angekündigt. EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourová zeigte sich erfreut: "Facebook zeigt endlich ihr Bekenntnis zu mehr Transparenz und klarer Sprache in den Nutzungsbedingungen. Ein Unternehmen, das das Vertrauen der Verbraucher nach dem Skandal um Facebook/Cambridge Analytica wiederherstellen will, sollte sich nicht hinter komplizierten, juristischen Fachausdrücken darüber verstecken, wie es Milliarden mit den Daten von Menschen verdient. Jetzt werden die Nutzer deutlich verstehen, dass ihre Daten vom sozialen Netzwerk verwendet werden, um gezielte Anzeigen zu verkaufen. Durch die Bündelung der Kräfte setzen sich die Verbraucherbehörden und die Europäische Kommission für die Rechte der EU-Verbraucher ein."

Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook erklären nun anschaulich, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer zur Entwicklung von Profiling-Aktivitäten und zur gezielten Werbung zur Finanzierung seines Unternehmens verwendet. Die neuen Bedingungen beschreiben, welche Dienste Facebook an Dritte verkauft, die auf der Nutzung der Daten ihres Nutzers basieren, wie Verbraucher ihre Konten schließen können und aus welchen Gründen Konten deaktiviert werden können.

Diese Entscheidung folgt auf den Austausch mit Kommission und Verbraucherbehörden, der darauf abzielte, den Nutzern eine vollständige Offenlegung des Geschäftsmodells von Facebook in einer umfassenden und klaren Sprache zu ermöglichen.

Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal und im Anschluss an die Untersuchung von Social-Media-Plattformen im Jahr 2018 forderten die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden Facebook auf, die Verbraucher klar zu informieren, wie das soziale Netzwerk finanziert wird und welche Einnahmen aus der Nutzung von Verbraucherdaten erzielt werden. Sie forderten die Plattform auch auf, den Rest ihrer Nutzungsbedingungen mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen.

Infolgedessen wird Facebook einen neuen Text in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen, der erklärt, dass es den Nutzern seine Dienste nicht im Gegenzug für die Zustimmung der Nutzer zur Weitergabe ihrer Daten und zur Nutzung kommerzieller Werbung in Rechnung stellt. Die Nutzungsbedingungen von Facebook werden nun deutlich machen, dass ihr Geschäftsmodell darauf beruht, gezielte Werbeleistungen an Händler zu verkaufen, indem sie die Daten aus den Profilen ihrer Nutzer verwenden.

Nächste Schritte
Facebook wird die Umsetzung aller Verpflichtungen bis spätestens Ende Juni 2019 abschließen. Die Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf europäischer Ebene werden die Umsetzung genau überwachen.

Sollte Facebook ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die nationalen Verbraucherbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Sanktionen, zu ergreifen.

Hintergrund
Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verbindet die nationalen Verbraucherbehörden in einem europäischen Netzwerk. Auf dieser Grundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land die Unterstützung ihres Amtskollegen in einem anderen EU-Land anfordern, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu verhindern.

Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat unter der Koordination der französischen Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) eine gemeinsame Bewertung der Nutzungsbedingungen von Facebook durchgeführt und das Unternehmen sowie Twitter und Google+ gebeten, eine Reihe von Vertragsbedingungen zu verbessern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 29.05.19


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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