Compliance bei öffentlichen Vergabeverfahren
Neue Leitlinien helfen bei Ausschreibungsverfahren für EU-finanzierte Projekte
Ausschreibungsverfahren für EU-Investitionen ist von entscheidender Bedeutung, um den EU-Haushalt vor Fehlern zu schützen
Die EU-Kommission will nationale, regionale und lokale Verwaltungen bei öffentlichen Vergabeverfahren für EU-finanzierte Projekte besser unterstützen. Dazu hat sie einen Leitfaden herausgegeben. "Die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Organisation solider Ausschreibungsverfahren für EU-Investitionen ist von entscheidender Bedeutung, um den EU-Haushalt vor Fehlern zu schützen und die größtmögliche Wirkung jedes Euro, den die EU ausgibt, zum unmittelbaren Nutzen der Bürger zu gewährleisten", so EU-Regionalkommissarin Corina Creţu.
Die Leitlinien werden in Kürze in allen Amtssprachen verfügbar sein. Sie decken den gesamten Prozess von A bis Z ab, von der Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen über die Auswahl und Bewertung der Angebote bis hin zur Vertragsabwicklung.
Der Leitfaden enthält Tipps zur Vermeidung von Fehlern, gute Praktiken und nützliche Links und Vorlagen. Außerdem wird erläutert, wie die Möglichkeiten der überarbeiteten Vergaberichtlinien von 2014 optimal genutzt werden können, d.h. weniger Bürokratie und mehr Online-Verfahren, um Kleinunternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern, sowie die Möglichkeit, bei der Vergabeentscheidung neue Kriterien für die Auswahl sozial verantwortlicher Unternehmen und innovativer, umweltfreundlicher Produkte einzuführen.
Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) leiten über 450 Mrd. EUR in die EU-Realwirtschaft im Förderzeitraum 2014-2020, wovon die Hälfte über das öffentliche Beschaffungswesen investiert wird. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 09.04.18
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.