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Compliance bei öffentlichen Vergabeverfahren


Neue Leitlinien helfen bei Ausschreibungsverfahren für EU-finanzierte Projekte
Ausschreibungsverfahren für EU-Investitionen ist von entscheidender Bedeutung, um den EU-Haushalt vor Fehlern zu schützen



Die EU-Kommission will nationale, regionale und lokale Verwaltungen bei öffentlichen Vergabeverfahren für EU-finanzierte Projekte besser unterstützen. Dazu hat sie einen Leitfaden herausgegeben. "Die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Organisation solider Ausschreibungsverfahren für EU-Investitionen ist von entscheidender Bedeutung, um den EU-Haushalt vor Fehlern zu schützen und die größtmögliche Wirkung jedes Euro, den die EU ausgibt, zum unmittelbaren Nutzen der Bürger zu gewährleisten", so EU-Regionalkommissarin Corina Creţu.

Die Leitlinien werden in Kürze in allen Amtssprachen verfügbar sein. Sie decken den gesamten Prozess von A bis Z ab, von der Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen über die Auswahl und Bewertung der Angebote bis hin zur Vertragsabwicklung.

Der Leitfaden enthält Tipps zur Vermeidung von Fehlern, gute Praktiken und nützliche Links und Vorlagen. Außerdem wird erläutert, wie die Möglichkeiten der überarbeiteten Vergaberichtlinien von 2014 optimal genutzt werden können, d.h. weniger Bürokratie und mehr Online-Verfahren, um Kleinunternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern, sowie die Möglichkeit, bei der Vergabeentscheidung neue Kriterien für die Auswahl sozial verantwortlicher Unternehmen und innovativer, umweltfreundlicher Produkte einzuführen.

Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) leiten über 450 Mrd. EUR in die EU-Realwirtschaft im Förderzeitraum 2014-2020, wovon die Hälfte über das öffentliche Beschaffungswesen investiert wird. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 09.04.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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