Rechtsvorschriften im Bereich der Typgenehmigung
Vorbereitung auf den Brexit: Vorläufige Einigung über die Änderung der EU-Vorschriften im Bereich der Typgenehmigungen für Fahrzeuge
Mit dem "Typgenehmigung" genannten Verfahren wird bescheinigt, dass ein Fahrzeug alle im Hinblick auf Sicherheit und Emissionen geltenden Anforderungen erfüllt
Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige Einigung, die über die Änderung der EU-Vorschriften im Bereich der Typgenehmigungen für Fahrzeuge im Trialog zwischen Rat, Parlament und Kommission erzielt wurde. Dies ist ein Beispiel für einen Kommissionsvorschlag zur Vorbereitung auf den Brexit, der Maßnahmen vorsieht, die unabhängig davon, ob der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union geordnet oder auf andere Weise erfolgt, ergriffen werden müssen.
Gemäß der erzielten vorläufigen Einigung können derzeit auf dem Markt präsente Hersteller, die Inhaber von Typgenehmigungen aus dem Vereinigten Königreich sind, vor dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs bei den Behörden der übrigen 27 Mitgliedstaaten (EU-27) eine neue Typgenehmigung beantragen. Dadurch wird Rechtssicherheit geschaffen, die Kontinuität des Geschäftsbetriebs gewährleistet und unnötiger Verwaltungsaufwand für die Hersteller vermieden.
Nach der erzielten politischen Einigung muss der Verordnungstext nun noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Sobald Parlament und Rat ihre Zustimmung zu der Verordnung gegeben haben, wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt drei Tage danach in Kraft.
Hintergrund
Am 4. Juni 2018 legte die Europäische Kommission eine Verordnung zur Ergänzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Typgenehmigung vor. Dieser Rechtsakt wurde im Rahmen der laufenden Arbeiten der Kommission zur Vorbereitung auf den Brexit im Anschluss an zwei, am 8. Februar und 28. März 2018 veröffentlichte "Mitteilungen an die Interessenträger" erstellt.
Mit dem "Typgenehmigung" genannten Verfahren wird bescheinigt, dass ein Fahrzeug alle im Hinblick auf Sicherheit und Emissionen geltenden Anforderungen erfüllt. Nach EU-Recht ist die Genehmigung eines Fahrzeugtyps in einem Mitgliedstaat EU-weit ohne weitere Prüfungen und erneute Zertifizierungen in anderen Mitgliedstaaten gültig.
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (bzw. am Ende des Übergangszeitraums im Fall der Ratifizierung des Austrittsabkommens) ist die Typgenehmigungsbehörde des Vereinigten Königreichs nicht länger eine nationale Behörde eines EU-Mitgliedstaats. Unbeschadet der Debatten über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird es somit Herstellern nicht mehr möglich sein, Fahrzeuge mit im Vereinigten Königreich erteilten Typgenehmigungen auf dem Markt der EU-27 anzubieten.
Eine Einigung mit der britischen Regierung über die Bedingungen des Austrittsabkommens und die politische Erklärung über den Rahmen der künftigen Beziehung sind keine Garantie dafür, dass das Austrittsabkommen bis zum 29. März 2019 vom Vereinigten Königreich ratifiziert wird. Nach wie vor ist es von zentraler Bedeutung, dass sich die Wirtschaftsteilnehmer – unabhängig vom jeweiligen Szenario – auf den Austritt des Vereinigten Königreichs vorbereiten.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 05.12.18
Newsletterlauf: 18.01.19
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