Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bankensektor widerstandsfähiger machen


Bankenunion: Einigung über Maßnahmen gegen die Anhäufung notleidender Kredite
Anhäufung ausfallgefährdeter Risikopositionen in den Bilanzen der Banken



Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsmaßnahmen zum weiteren Abbau notleidender Kredite in Europa. Die politische Einigung ist ein wichtiger Schritt, um den Bankensektor noch risikoärmer und widerstandsfähiger zu machen, wie es in den Schlussfolgerungen des Euro-Gipfels vergangene Woche betont wurde. In Kombination mit den jüngsten ermutigenden Daten zur Risikominderung und der aktuellen politischen Einigung über das Bankenpaket trägt dies zu einer raschen Vollendung der Bankenunion bei.

Die vereinbarten Maßnahmen gewährleisten, dass die Banken Mittel für das Risiko vorhalten, dass künftig ausgereichte Kredite später zu Problemkrediten werden könnten. Dies verhindert die Anhäufung ausfallgefährdeter Risikopositionen in den Bilanzen der Banken und wird die Banken schließlich befähigen, ihre unverzichtbare Funktion der Wirtschaftsfinanzierung und der Wachstumsförderung wahrzunehmen.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: "Wir haben in den vergangenen Jahren intensiv daran gearbeitet, Risiken zu mindern und den europäischen Bankensektor widerstandsfähiger zu machen. Die Einigung gewährleistet, dass Banken weniger faule Kredite in ihren Bilanzen haben. Das stellt sie auf eine solidere Basis und ermöglicht es ihnen, unsere Unternehmen zu finanzieren. Jetzt setze ich darauf, dass das Europäische Parlament und der Rat sich zügig über die noch ausstehenden Vorschläge zur Entwicklung von Sekundärmärkten für faule Kredite und zur vereinfachten Schuldenbeitreibung einigen."

Diese Maßnahme ist Teil eines ganzen Pakets, das die Kommission im März 2018 vorgestellt hatte, um das Problem notleidender Kredite in der Union anzugehen. Mit dem Maßnahmenpaket werden die laufenden Bemühungen der Mitgliedstaaten, Aufsichtsbehörden und Kreditinstitute unterstützt, die Zahl notleidender Kredite in der gesamten Union immer weiter abzubauen.

Hintergrund
Am 14. März 2018 hat die Kommission ein Maßnahmenpaket zum Abbau notleidender Kredite im EU-Bankensektor vorgeschlagen. Dieses Paket folgte auf den Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite, auf den sich die Finanzminister der EU im Juli 2017 verständigt hatten. Zusätzlich zu der Maßnahme, über die eine politische Einigung erzielt wurde, enthält das Paket Vorschläge, um Sekundärmärkte für notleidende Kredite weiter zu entwickeln und um die beschleunigte außergerichtliche Realisierung von besicherten Krediten zu ermöglichen, sowie eine technische Blaupause zur Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.12.18
Newsletterlauf: 25.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen