Modernisierung der Handelsschutzinstrumente
Stärkung europäischer Schutzmaßnahmen gegen unfairen Handel: Europäische Kommission drängt auf Unterstützung ihrer Vorschläge durch Mitgliedstaaten
Die Kommission nimmt die Mitteilung "Für eine robuste EU-Handelspolitik, die Beschäftigung und Wachstum fördert" an
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Bemühungen um ein aktualisiertes, gestärktes und robusteres Handelsschutzinstrumentarium für die Europäische Union aufgefordert. Die Europäische Kommission macht zwar in vollem Umfang von dem ihr zur Verfügung stehenden Handelsschutzinstrumentarium Gebrauch, doch ist dieses Instrumentarium unzureichend, um den riesigen Überkapazitäten und den daraus resultierenden gedumpten Ausfuhren in Richtung EU-Markt etwas entgegenzusetzen.
Die EU ist der größte Handelsblock in der Welt und will dies auch bleiben. Aber Handel muss zu fairen Bedingungen erfolgen. Auf die EU entfallen 15 Prozent der weltweiten Einfuhren (sie liegt damit an zweiter Stelle hinter den USA). Die Handelsschutzmaßnahmen der EU haben jedoch nur einen Anteil von 7,8 Prozent an den weltweit geltenden Handelsschutzmaßnahmen und betreffen lediglich 0,21 Prozent der Einfuhren. Wenn es darum geht, Maßnahmen zum Schutz der heimischen Arbeitsplätze einzuführen, erlegt sich kein anderer Handelsblock eine derartige Selbstbeschränkung auf. Ihren Grund hat diese Selbstbeschränkung in den durch die geltenden Rechtsvorschriften vorgegebenen Grenzen.
Die erforderliche Modernisierung der Handelsschutzinstrumente lässt sich bewerkstelligen, wenn der im Jahr 2013 vorgelegte Kommissionsvorschlag zeitnah verabschiedet wird.
Dazu Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: "Handel ist von zentraler Bedeutung für unser Wirtschaftswachstum und für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir dürfen jedoch nicht naiv sein. Unsere derzeitigen Vorschriften erweisen sich als unzureichend, um den Schaden abzuwenden, der uns durch unlautere Wettbewerbspraktiken anderer Länder zugefügt wird. In einigen Wirtschaftszweigen der EU sind bereits Tausende von Arbeitsplätzen verloren gegangen. Da dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Die Handelsschutzregeln der EU müssen dringend aktualisiert werden. Die Kommission tut das Ihre, indem sie das gesamte Potenzial des Handelsschutzinstrumentariums ausschöpft. Inzwischen haben wir aber die Grenzen dessen erreicht, was im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften machbar ist. Die Maßnahmen, die wir vorschlagen, würden zu einer erheblichen Vergrößerung unseres Manövrierspielraums beitragen. Es ist jetzt höchste Zeit, dass die Mitgliedstaaten die nötigen Beschlüsse fassen und der Kommission ein Instrumentarium an die Hand geben, das den aktuellen Gegebenheiten des internationalen Handelsumfelds gewachsen ist."
Und Vizepräsident Jyrki Katainen erklärte: "Die Handelspolitik ist einer der größten Trümpfe, über die die EU verfügt, um Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen zu generieren. 30 Millionen Arbeitsplätze hängen direkt von unseren Exporten ab. Das sind zwei Drittel mehr als noch vor 15 Jahren. Unsere jüngsten Handelsabkommen haben beeindruckende Ergebnisse gebracht: Das Abkommen mit Korea hat in fünf Jahren einen Anstieg der EU-Ausfuhren um 55 Prozent bewirkt, was einem wertmäßigen Zuwachs von 15 Mrd. EUR entspricht. Auf diese Weise sind in der EU über 200.000 Arbeitsplätze entstanden. Unser Wohlstand und unser Wohlergehen hängen vom Handel ab. Freihandel muss fair sein, und nur fairer Handel kann frei sein."
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström äußerte sich wie folgt: "Handel ist der Schlüssel zu Wachstum und Beschäftigung in Europa. Wir haben eine ehrgeizige Agenda für die Öffnung der Märkte und die Schaffung von Geschäftschancen und Vorteilen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen. Handel braucht auch das Vertrauen der Öffentlichkeit. Deshalb arbeitet die Kommission unablässig auf das Ziel eines integrativen, transparenten, fairen und wertebasierten Handels hin."
In ihrer Mitteilung mit dem Titel "Für eine robuste EU-Handelspolitik, die Beschäftigung und Wachstum fördert" hat die Kommission außerdem dargelegt, inwieweit eine neue Antidumpingmethodik, die sie demnächst vorzuschlagen beabsichtigt, Lösungen für den Umgang mit Situationen, in denen Marktpreise nicht den Ausschlag geben, bieten würde und es gleichzeitig ermöglichen würde, die bevorstehenden Änderungen des Rechtsrahmens auf der Ebene der Welthandelsorganisation (WTO) zu berücksichtigen.
Die Annahme dieser Änderungen würde es der EU – unter Einhaltung der WTO-Regeln – ermöglichen, in bestimmten Fällen, beispielsweise bei massiven Produktionsüberkapazitäten in Ausfuhrländern, höhere Antidumpingzölle zu verhängen. Außerdem würde es die geplante neue Antidumpingmethodik der EU erlauben, Marktverzerrungen zu erfassen, die auf staatliche Eingriffe in Drittländern zurückzuführen sind und das wahre Ausmaß von Dumpingpraktiken verschleiern.
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Die geltenden EU-Rechtsvorschriften geben eine Obergrenze für Antidumpingzölle vor, was es der Kommission erschwert, die Probleme anzugehen, mit denen sich einige Wirtschaftszweige – wie etwa die Stahlbranche – angesichts des rapiden Anstiegs der Einfuhren gedumpter Waren konfrontiert sehen.
Diese Probleme haben ihre Ursache in der systematischen Anwendung der sogenannten Regel des niedrigeren Zolls. Damit Antidumpingmaßnahmen eingeführt werden können, müssen Beweise für Dumping durch ein Drittland und für eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union sowie für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Dumping und Schädigung vorliegen. Die Antidumpingzölle werden dann in Höhe der Dumpingspanne oder in einer Höhe, durch die die Schädigung beseitigt wird, festgesetzt – je nachdem, welcher Wert der niedrigere ist ("niedrigerer Zoll"). Konkret bedeutet dies, dass bei vergleichbaren gedumpten Waren mit Ursprung in China, wie etwa bestimmten kaltgewalzten Flachstahlerzeugnissen, der durchschnittliche Antidumpingzoll in der EU bisher 21,1 Prozent betrug, wohingegen sich der durchschnittliche Antidumpingzoll in den USA, wo die Regel des niedrigeren Zolls nicht angewandt wird, auf 265,8 Prozent belief.
Unter den derzeitigen Bedingungen erfüllen die bestehenden Instrumente nicht mehr ihren Zweck. Der Kommissionsvorschlag von 2013 zu den handelspolitischen Schutzinstrumenten sieht mehr Transparenz, schnellere Verfahren, eine wirksamere Durchsetzung sowie Änderungen bezüglich der Anwendung der Regel des niedrigeren Zolls unter bestimmten, genau festgelegten Umständen vor. Obwohl mögliche Kompromisslösungen zu dieser Regel (Anpassung im Hinblick auf Fälle massiver Überkapazitäten und/oder Verzerrungen bei den Rohstoffen, beispielsweise bei den Energiepreisen) vorgelegt wurden, konnte bislang im Rat keine Einigung erzielt werden.
In ihrer Mitteilung zur Stahlindustrie vom März 2016 formulierte die Kommission weitere Vorschläge, die darauf abstellen, Handelsschutzuntersuchungen um zwei Monate zu verkürzen und die derzeitige Methode zur Berechnung der Zielgewinnspanne zu ändern.
Neue Antidumpingmethodik
Die neue Antidumpingmethodik wurde im Juli im Anschluss an die zweite Orientierungsaussprache des Kollegiums konzipiert, um den bevorstehenden Änderungen des Rechtsrahmens auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen angesichts der Tatsache, dass einige Bestimmungen zur Dumpingberechnung, die in den WTO-Beitrittsprotokollen mehrerer Länder enthalten sind, demnächst außer Kraft treten werden.
Dabei wird es nicht darum gehen, bestimmten Ländern einen "Marktwirtschaftsstatus" zuzuerkennen, sondern darum, die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU so anzupassen, dass den neuen Herausforderungen und neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten unter Aufrechterhaltung eines vergleichbaren Schutzniveaus Rechnung getragen werden kann.
Die Europäische Kommission wird eine neue Methode zur Dumpingberechnung bei Einfuhren aus Ländern vorschlagen, in denen Marktverzerrungen vorliegen oder der Staat erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft nimmt.
Für die Einführung der neuen Methode würde eine Übergangszeit vorgesehen, in der alle bestehenden Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen weiterhin den geltenden Rechtsvorschriften unterliegen würden. Laufende Untersuchungen wären nicht betroffen. Die Kommission wird außerdem eine weitere Stärkung der EU-Antisubventionsvorschriften vorschlagen, sodass künftig auch etwaige im Verlauf einer Untersuchung zutage getretene Subventionen geprüft und bei der Festsetzung des endgültigen Zolls berücksichtigt werden können.(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 30.10.16
Home & Newsletterlauf: 29.11.16
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