Online-Zugang zu Bankkontodaten
Kartellrecht: Europäische Kommission bestätigt Nachprüfungen im Finanzsektor
Unangemeldete Nachprüfungen sind ein erster Schritt in den Verdacht wettbewerbswidriger Verhaltensweisen
Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass Beamte am 3. Oktober 2017 in einigen Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von Finanzdienstleistungsunternehmen bezüglich des Online-Zugangs zu Bankkontodaten durch konkurrierende Diensteanbieter (Fintechs) durchgeführt haben. Die Kommission hat Bedenken, dass die beteiligten Unternehmen und/oder die sie vertretenden Verbände sich wettbewerbswidrig verhalten haben könnten.
Diese mutmaßlich wettbewerbswidrigen Praktiken zielen darauf ab, Anbieter von Finanzdienstleistungen, die sich nicht im Besitz von Banken befinden, davon auszuschließen, indem sie ihnen den Zugang zu den Kontodaten von Bankkunden verwehren, obwohl die betreffenden Kunden ihre Zustimmung zu diesem Zugang gegeben haben.
Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Amtskollegen der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet.
Unangemeldete Nachprüfungen sind ein erster Schritt in den Verdacht wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass die Unternehmen oder ihre Verbände wettbewerbswidrige Verhaltensweisen begangen haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor. Die Kommission achtet die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.
Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Parteien und der Ausübung der Verteidigungsrechte. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 17.11.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.