Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mehr Konvergenz in der Fusionskontrolle


Fusionskontrolle: Konsultation zu "bewährten Verfahren" (Best Practices) für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden der EU
Die Europäische Kommission will sich zu den von der neuen Arbeitsgruppe "Zusammenschlüsse" ausgearbeiteten Entwürfen für bewährte Verfahren ein Meinungsbild von den Betroffenen verschaffen


(04.05.11) - Die Europäische Kommission hat Entwürfe für "bewährte Verfahren" (Best Practices) vorgelegt, um einen besseren, vereinfachten Informationsaustausch zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden in der EU zu ermöglichen, wenn Zusammenschlüsse, die nicht der Fusionskontrolle auf EU-Ebene unterliegen, von mehreren Mitgliedstaaten zu genehmigen sind. Stellungnahmen zu diesen Entwürfen, die von einer kürzlich eingesetzten Arbeitsgruppe der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden erarbeitet wurden, können bis zum 27. Mai 2011 unter der Adresse comp-a2-mergers(at)ec.europa.eu eingereicht werden.

Die Kommission will sich zu den von der neuen Arbeitsgruppe "Zusammenschlüsse" ausgearbeiteten Entwürfen für bewährte Verfahren ein Meinungsbild von den Betroffenen verschaffen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden der EU zusammen. Die bewährten Verfahren sollen einen besseren, vereinfachten Informationsaustausch zwischen nationalen Wettbewerbsbehörden der EU-Staaten für Fälle ermöglichen, in denen ein und dieselbe Fusion oder Übernahme nicht auf EU-Ebene allein durch die Kommission geprüft werden kann, sondern stattdessen von den Behörden mehrerer Staaten genehmigt werden muss. Zu den Informationen, die im Rahmen des Informationsaustauschs für die Beteiligten von Nutzen sein können, gehören Angaben zum Fortgang des Prüfverfahrens, zur materiellen Prüfung und gegebenenfalls zu Abhilfemaßnahmen.

Nützlich erscheint die Zusammenarbeit vornehmlich bei solchen Zusammenschlüssen, die potentiell in mehr als einem Mitgliedstaat Auswirkungen auf den Wettbewerb haben oder je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Abhilfemaßnahmen erfordern. Deshalb wird mit den bewährten Verfahren auch nicht in allen Fällen eine Zusammenarbeit angestrebt, in denen mehrere Rechtssysteme betroffen sind. So werden die nationalen Wettbewerbsbehörden vielmehr von Fall zu Fall entscheiden, ob eine gezielte Zusammenarbeit für die Prüfung förderlich ist.

Wie erfolgreich die Zusammenarbeit sein wird, hängt vor allem von der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Unternehmen ab, die eine wichtige Rolle im Verfahren spielen. Die Zusammenarbeit liegt gleichermaßen im Interesse der beteiligten Unternehmen und der nationalen Wettbewerbsbehörden, denn sie kann zu verbesserter Effizienz, Transparenz und Wirksamkeit des Prüfverfahrens führen. Sie wird besonders dann nützlich sein, wenn die beteiligten Unternehmen zustimmen, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden auch vertrauliche Daten untereinander austauschen. Auch bei der zeitlichen Abstimmung der Anmeldungen ließe sich die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden durch die Mitwirkung der beteiligten Unternehmen erleichtern.

Die Arbeitsgruppe "Zusammenschlüsse" wurde im Januar 2010 in Brüssel eingerichtet und setzt sich aus Vertretern der Europäische Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union zusammen. Vertreter der Wettbewerbsbehörden der EWR-Staaten haben Beobachterstatus. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, eine verstärkte Zusammenarbeit und Konvergenz der Zusammenschlusskontrolle in der EU zu fördern. Vorsitzende der Arbeitsgruppe ist die Kommission; Irland und Deutschland führen derzeit gemeinsam den stellvertretenden Vorsitz.

Durch die nunmehr seit 20 Jahren geltende Fusionskontrollverordnung wurde bei der Kommission eine gemeinsame Anlaufstelle für die aufsichtsrechtliche Prüfung von solchen Fusionen und Übernahmen geschaffen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Im vergangenen Jahr prüfte die Kommission 274 Fusionen. Das sind wegen des Rückgangs der Fusions- und Übernahmevorhaben seit der Finanz- und Wirtschaftskrise nach wie vor deutlich weniger als im Jahr 2007, als der Höchstwert von 402 Anmeldungen erreicht wurde. Im selben Jahr fielen mindestens 240 Fusionen oder Übernahmen nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Kommission und mussten deshalb bei zwei oder mehr nationalen Wettbewerbsbehörden angemeldet werden. In seiner Rede anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens der Fusionskontrollverordnung bezeichnete der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia die EU-Fusionskontrolle als eine der Erfolgsgeschichten der EU und hob zudem die wichtige Rolle der nationalen Wettbewerbsbehörden hervor.

Vizepräsident Almunia merkte aber auch an, dass die Unternehmen mehr Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden und mehr Konvergenz in der Fusionskontrolle fordern.

Die Arbeitsgruppe wird ihre Entwürfe unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeiten und im Herbst 2011 eine endgültige Fassung veröffentlichen.

Die Entwürfe der bewährten Verfahren sind auf der Europa-Website unter folgender Adresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2011_merger_best_practices/index_en.html
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen