Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Europäischer Markt für Paketzustelldienste


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Paketzusteller TNT Express durch FedEx
FedEx und TNT sind zwei der vier "Integratoren", die gegenwärtig auf dem europäischen Markt Paketzustelldienste anbieten

(15.02.16) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von TNT Express durch FedEx nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Beide Unternehmen bieten weltweit Paketzustelldienste an. Nach einer im Juli 2015 eingeleiteten eingehenden Prüfung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Übernahme keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da FedEx und TNT nicht in besonders engem Wettbewerb stehen und ihre Konkurrenten auf allen betroffenen Märkten weiterhin genügend Wettbewerbsdruck auf das neu aufgestellte Unternehmen ausüben werden.

"Viele Unternehmen und Verbraucher sind stark auf bezahlbare und zuverlässige Paketzustelldienste angewiesen, zumal der elektronische Geschäftsverkehr immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Kommission hat daher die von der Übernahme betroffenen Märkte eingehend geprüft und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die europäischen Verbraucher durch die Übernahme keine Nachteile erleiden werden. Aus diesem Grund wurde der Zusammenschluss ohne Auflagen genehmigt", erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

FedEx und TNT sind zwei der vier "Integratoren", die gegenwärtig auf dem europäischen Markt Paketzustelldienste anbieten. Als solche verfügen sie über ein umfangreiches Luft- und Bodennetz für die Paketzustellung und können eine entsprechend breite Palette verlässlicher Dienstleistungen anbieten. Bei den anderen Integratoren auf dem europäischen Markt handelt es sich um DHL, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Post, und das US-Unternehmen UPS.

Die Untersuchung der Kommission

Die Kommission hatte die eingehende Prüfung der Übernahme von TNT Express durch FedEx eingeleitet, weil sie eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf bestimmten Märkten für die internationale Zustellung kleiner Pakete (bis 31,5 kg) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befürchtete. Dabei handelte es sich um

>> Märkte für internationale Expresszustellungen kleiner Pakete innerhalb des EWR (Abholung in einem EWR-Land und Zustellung in einem anderen EWR-Land) und
>> Märkte für Zustellungen kleiner Pakete außerhalb des EWR (Abholung in einem EWR-Land und Zustellung außerhalb des EWR).

Die Kommission hatte Bedenken, dass die beiden einzigen nach der Übernahme verbleibenden Konkurrenten – DHL und UPS – nicht genügend Wettbewerbsdruck auf das zusammengeschlossene Unternehmen ausüben würden. Unzureichender Wettbewerbsdruck könnte für Unternehmen und Verbraucher höhere Preise zur Folge haben.

Diese Bedenken wurden durch die eingehende Prüfung der Kommission zerstreut. Die Kommission stellte fest, dass der geplante Zusammenschluss weder im gesamten noch in einem wesentlichen Teil des EWR eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs bewirken würde.

Expresszustellungen innerhalb des EWR
Bei den internationalen Expressdiensten innerhalb des EWR wird die Marktmacht des neu aufgestellten Unternehmens nach Auffassung der Kommission begrenzt sein. Als Integratoren sind FedEx und TNT keine besonders engen Wettbewerber. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass FedEx auf die anderen Integratoren noch weniger Wettbewerbsdruck ausübt, da seine europäischen Netze nicht besonders dicht und relativ klein sind.

Die Kommission führte entsprechend ihrer Vorgehensweise in der Sache UPS/TNT eine Preiskonzentrationsanalyse durch. Sie stellte ferner fest, dass der geplante Zusammenschluss aufgrund von Kosteneinsparungen bei den Netzen nachweisliche Effizienzgewinne ermöglichen wird, die den Kunden zugutekommen werden.

Expresszustellungen außerhalb des EWR
Auch in Bezug auf die Zustellungen außerhalb des EWR kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Stellung des durch die Übernahme geschaffenen Unternehmens auf den Märkten für Zustellungen in aller Welt und zu den wichtigen internationalen Handelswegen moderat sein wird und dass FedEx und TNT als Integratoren keine besonders engen Wettbewerber sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass TNT sich auf die innereuropäischen Märkte konzentriert.

Ferner gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass DHL und UPS nach der Übernahme wirksamen Wettbewerbsdruck auf das neue Unternehmen ausüben werden und der Zusammenschluss Effizienzgewinne aufgrund von Kosteneinsparungen bei den Netzen ermöglichen wird.
Die Kommission hat zudem geprüft, ob die Übernahme, wie vorgebracht wurde, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) schaden könnte. Nach einer umfassenden Marktuntersuchung kam sie jedoch zu dem Schluss, dass KMU durch die Übernahme nicht stärker betroffen sind als andere Kunden.

2013 untersagte die Kommission die geplante Übernahme von TNT durch UPS. Damals stellte sie fest, dass die Übernahme aufgrund der zu befürchtenden Preissteigerungen für die Kunden wahrscheinlich nachteilig wäre. Diese Schlussfolgerung stützte sich unter anderem darauf, dass FedEx auf einer Reihe nationaler Märkte für Expresszustellungen im EWR keinen nennenswerten Wettbewerbsdruck ausübte. In der vorliegenden Fusionskontrollsache prüfte die Kommission wie in der Sache UPS/TNT sowohl Märkte für Zustellungen im EWR als auch Märkte für Zustellungen außerhalb des EWR und wahrte dadurch die Kohärenz mit ihren früheren Beschlüssen.

Unternehmen und Produkte
Das US-amerikanische Unternehmen Fedex ist ein internationaler Anbieter von Paketzustellungs-, Speditions- und Frachtbeförderungsdiensten, die es über sein weltweites integriertes Netz erbringt.

Das niederländische Unternehmen TNT Express ist in der Logistikbranche tätig und erbringt weltweit Dienstleistungen in den Bereichen Paketzustellung, Luft- und Landfracht sowie Spedition. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mehr erneuerbare Energien, weniger Emissionen

    Mit der Annahme von zwei delegierten Rechtsakten im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Kommission heute detaillierte Vorschriften vorgeschlagen, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst.

  • Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste

    Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.

  • Auf einem Markt mit großer Markentreue

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze.

  • Terroristen missbrauchen das Internet

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.

  • Geoblocking-Verordnung einhalten

    Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen