Keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland durch Vodafone frei
Kommission schloss auch wettbewerbsrechtliche Bedenken in Bezug auf den Endkundenmarkt für Mobilfunkdienste aus, denn der Marktanteil von Kabel Deutschland ist sehr begrenzt
(15.10.13) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme des deutschen Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland Holding AG durch das britische Unternehmen Vodafone Group plc. nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Prüfung der Kommission bestätigte, dass sich die Geschäftstätigkeiten der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen im Wesentlichen ergänzen. Während Kabel Deutschland in erster Linie Kabelfernseh-, Festnetztelefonie- und Internetzugangsdienste anbietet, sind Mobilfunkdienste das Kerngeschäft von Vodafone. In beschränktem Umfang ist Vodafone auch in den Bereichen Festnetztelefonie, Internetzugang und IPTV tätig. Die Kommission stellte fest, dass der Zusammenschluss auf den Märkten, auf denen sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden, nur unwesentliche Marktanteilgewinne bewirken und damit nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen würde.
Die Kommission prüfte insbesondere die wettbewerbsrelevanten Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Märkten für
>> Kabelfernsehinfrastruktur- und -inhaltedienste auf Vorleistungs- und Endkundenebene,
>> Mobilfunkdienste auf Endkundenebene und Mobilfunkzugangs- und -verbindungsaufbaudienste auf Vorleistungsebene und
>> Festnetz-Sprachtelefon- und Festnetz-Internetzugangsdienste auf Endkundenebene sowie
>> auf einen potenziellen Markt für Multiple-Play-Angebote.
Da bei Vodafone die Nachfrage nach Pay-TV-Programmen auf Vorleistungsebene und ihr Anteil am Angebot von Pay-TV-Diensten auf Endkundenebene sehr beschränkt sind, gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keine wettbewerbswidrigen Auswirkungen hätte.
Des Weiteren stellte die Kommission fest, dass das zusammengeschlossene Unternehmen nicht in der Lage wäre, die Marktmacht von Kabel Deutschland auf dem Einspeisemarkt vom Breitbandkabelmarkt auf den IPTV-Markt, auf dem Vodafone bislang nur begrenzt tätig ist, auszuweiten.
Darüber hinaus ergab die Prüfung der Kommission, dass Vodafone im Bereich der Mehrnutzerverträge zur leitungsgebundenen Versorgung mit Rundfunksignalen auf Endkundenebene nicht mit Kabel Deutschland im Wettbewerb steht. Im Bereich der Belieferung von Einzelnutzern mit Signalen wäre die Steigerung des bereits signifikanten Marktanteils von Kabel Deutschland zudem unwesentlich, selbst bei der engstmöglichen Marktabgrenzung, die die Tätigkeiten der beiden Unternehmen (die Fernsehsignalübertragung per Breitbandkabel und IPTV im Netzwerkbereich von Kabel Deutschland) beinhalten würde. Auf diesen Märkten ist Vodafone kein enger Wettbewerber von Kabel Deutschland. Enge Wettbewerber des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens sind vielmehr die Deutsche Telekom und regionale Kabelnetzbetreiber, die weiterhin im Markt aktiv sein werden.
Ferner schloss die Kommission auch wettbewerbsrechtliche Bedenken in Bezug auf den Endkundenmarkt für Mobilfunkdienste aus, denn der Marktanteil von Kabel Deutschland ist sehr begrenzt. Zudem werden auch nach dem Zusammenschluss andere Mobilfunknetzbetreiber, Betreiber virtueller Mobilfunknetze und Mobilfunkanbieter auf dem Markt tätig sein. Kabel Deutschland hat kein Mobilfunknetz und ist daher nicht auf dem Vorleistungsmarkt für Mobilfunkzugangs- und -verbindungsaufbaudienste vertreten; ihre sehr begrenzten Marktanteile auf dem Endkundenmarkt würden Vodafone wahrscheinlich nicht dazu veranlassen, in Zukunft keine Betreiber virtueller Mobilfunknetze in ihren Netzen mehr zu bedienen.
In Bezug auf den Endkundenmarkt für das Angebot von Festnetz-Sprachtelefondiensten und Festnetz-Internetzugangsdiensten ergab die Prüfung der Kommission, dass der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen gering ist und dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin mit einer Reihe anderer Wettbewerber in der Konkurrenz stünde.
Des Weiteren ergab die Untersuchung der Kommission in Bezug auf einen potenziellen Markt für Multiple-Play-Angebote, die eine Verbindung von Festnetz-Sprachtelefonie, Festnetz-Internetzzugang, Mobilfunk und/oder Fernsehen beinhalten, dass Kabel Deutschland derzeit kein Wettbewerber von Vodafone ist, da es kein Triple- und Quadruple-Play anbietet. Zudem sind auch andere Betreiber bereits in der Lage bzw. werden nach dem Zusammenschluss in der Lage sein, Mobilfunk integrierendes Multiple Play anzubieten. Folglich ist es unwahrscheinlich, dass der geplante Zusammenschluss wettbewerbswidrige Auswirkungen hätte. Die Kommission vertritt daher insgesamt die Auffassung, dass die Möglichkeit für das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen, auf der Grundlage seiner eigenen Infrastruktur (Verbindung des Mobilfunknetzes von Vodafone mit den Kabeltätigkeiten von Kabel Deutschland) attraktivere Triple- oder Quadruple Play-Pakete anzubieten, den Wettbewerb fördern könnte.
Daher gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft. Der Zusammenschluss wurde am 16. August 2013 bei der Kommission angemeldet.
Unternehmen und Produkte
Vodafone ist weltweit im Telekommunikationssektor tätig; ihr Kerngeschäft besteht im Betrieb von Mobilfunknetzen einschließlich der damit verbundenen Telekommunikationsdienste, u. a. Sprachtelefonie, Nachrichtenübermittlung, Daten- und Inhaltedienste, Funkruf und weitere Netzdienste.
Kabel Deutschland besitzt und betreibt in allen deutschen Bundesländern mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen Kabelnetze. Über diese Netze bietet das Unternehmen Fernseh- und Telekommunikationsdienste wie analoges und digitales Kabelfernsehen, Pay TV, Breitbandinternet und Festnetztelefondienste an. (Europäische Kommission: ra)
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