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Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten


Europas Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte sorgt seit zehn Jahren für mehr Verbrauchersicherheit
Seit seiner Gründung im Jahr 2003 verzeichnet Rapex einen ununterbrochenen und stetigen Anstieg bei den eingegangenen Warnmeldungen und bei den daraufhin ergriffenen Maßnahmen

(17.04.14) - "Rapex", das EU-System zum raschen Informationsaustausch, schützt die europäischen Verbraucher seit zehn Jahren vor gefährlichen Non-Food-Produkten. Im Jahr 2013 haben die EU-Mitgliedstaaten insgesamt 2364 Mal interveniert; dies bedeutet einen Anstieg um 3,8 Prozent im Vergleich zu 2012. Damit setzt sich der Trend fort, der seit dem Start von Rapex im Jahr 2003 zu beobachten ist.

"Rapex zeigt, dass Europa wachsam ist und sich für die Sicherheit unserer 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Das Schnellwarnsystem ist Ausdruck einer erfolgreichen Zusammenarbeit von nationalen Behörden und EU-Institutionen zum Wohl unserer Bürger. Das zehnjährige Bestehen von Rapex beweist, dass die Durchsetzungsbehörden der Zusammenarbeit bei der Gewährleistung eines sichereren Binnenmarktes eine immer größere Bedeutung beimessen", sagte Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik.

Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sich gegenseitig über Non-Food-Produkte informieren. Das System hat die Aufgabe, rasch Informationen über potenziell gefährliche Produkte und über nationale Durchsetzungsmaßnahmen zu verbreiten. Auf diese Weise lassen sich Produkte, die eine Gefahr für Verbraucher darstellen, schneller aufspüren und vom EU-Markt nehmen.

Seit seiner Gründung im Jahr 2003 verzeichnet Rapex einen ununterbrochenen und stetigen Anstieg bei den eingegangenen Warnmeldungen und bei den daraufhin ergriffenen Maßnahmen. Heute erhält und verschickt Rapex jährlich über 2000 Meldungen; im Jahr 2003 waren es nur rund 200.

Von welchen Produkten gehen Risiken aus?
Im Jahr 2013 machten vor allem Bekleidung, Textilien und Modeartikel sowie Spielzeug (mit je 25 Prozent) ein Eingreifen erforderlich. Zu den am häufigsten im Zusammenhang mit diesen Produktkategorien gemeldeten Risiken zählen chemische Risiken sowie Erdrosselungs-, Verletzungs- und Erstickungsrisiken.

Chemische Risiken lauern sowohl in Bekleidung als auch in Spielzeug (z. B. Chrom VI in Schuhen und Lederwaren bzw. Phthalate in Spielsachen). Hauptgrund für das Melden von Kleidungsstücken war das Erdrosselungs- oder Verletzungsrisiko aufgrund von Zug­schnüren und Kordeln. Weitere Beispiele für Produkte, die 2013 verboten wurden: Artikel für Säuglinge und Kleinkinder (instabile Babybadewannen und Kinderwagen) sowie Tätowiertinten, die mehrere verbotene chemische Stoffe enthielten. Die Unternehmen müssen gewährleisten, dass bekannte Risiken schon vor der Produktion berücksichtigt werden. Wenn es doch zu Fehlern kommt, müssen sie das betreffende Produkt vom Markt nehmen oder zurückrufen.

Woher kommen die gefährlichen Produkte?
China ist im Rapex-Zusammenhang das Ursprungsland Nummer eins. Im letzten Jahr entfielen 64 Prozent der Warnmeldungen auf Produkte aus China.

Um die chinesischen Hersteller besser mit den Vorschriften vertraut zu machen und deren Einhaltung zu fördern, berät die EU auf bilateraler Ebene mit China über den zwischenbehördlichen Informationsaustausch und über sonstige Kommunikationsmaßnahmen. In diesem Dialog betont die Kommission außerdem, wie wichtig ihr die Rückverfolgbarkeit der gemeldeten Produkte ist. Ein von der Europäischen Kommission unterstütztes Sachverständigengutachten enthält Empfehlungen, wie sich die Rückverfolgbarkeit verbessern ließe und worauf Verbraucher achten sollten.

Rapex 2013 in Zahlen
>> 2364 Meldungen insgesamt
>> 31 Zahl der teilnehmenden Länder (EU-28 + Norwegen, Island und Liechtenstein)

Die fünf am häufigsten gemeldeten Produktkategorien im Jahr 2013:
>> 25 Prozent Bekleidung, Textilien und Modeartikel
>> 25 Prozent Spielzeug
>> 9 Prozent Elektrogeräte und -zubehör
>> 7 Prozent Kraftfahrzeuge
>> 4 Prozent Kosmetika

Aufschlüsselung der Meldungen nach Ursprungsland des gemeldeten Produkts:
>> 64 Prozent China, einschließlich Hongkong
>> 15 Prozent EU-28 und EWR-Länder
>> 10 Prozent nicht bekannt
>> 11 Prozent sonstige Länder

Link zur Rapex-Dokumentation:
http://ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/reports/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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