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Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Kommission erteilt Barclays Bank Genehmigung für Übernahme bestimmter Vermögenswerte des Finanzunternehmens Egg
Prüfung der Kommission hat gezeigt, dass aufgrund der ausschließlichen Tätigkeit des Zielunternehmens im Vereinigten Königreich nur bei der Ausgabe universeller persönlicher Kreditkarten im Vereinigten Königreich Überschneidungen zwischen den Geschäftsbereichen von Barclays und dem Zielgeschäft von Egg vorliegen


(21.04.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme bestimmter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Kreditkartengeschäft, die bisher unter der alleinigen Kontrolle von Egg und damit letztlich seiner Muttergesellschaft Citigroup standen, durch Barclays Bank nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Prüfung des Vorhabens ergab, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde.

Barclays ist die Betriebsgesellschaft des Barclays-Konzerns, eines globalen Anbieters von Finanzdienstleistungen in den Bereichen Privatkunden-, Geschäftskunden- und Kreditkartengeschäft, Investment Banking sowie Vermögens- und Anlageverwaltung.

Gegenstand der Übernahme sind bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Kreditkartenbereich von Egg Banking plc. Die Ausgabe von Kreditkarten und die Abwicklung von Kreditkarten-Transaktionen im Vereinigten Königreich unter den Kartennamen Egg Card und Egg Money ist der Haupttätigkeitsbereich dieses Unternehmens.

Die Prüfung der Kommission hat gezeigt, dass aufgrund der ausschließlichen Tätigkeit des Zielunternehmens im Vereinigten Königreich nur bei der Ausgabe universeller persönlicher Kreditkarten im Vereinigten Königreich Überschneidungen zwischen den Geschäftsbereichen von Barclays und dem Zielgeschäft von Egg vorliegen. Auch nach der Übernahme bliebe der Marktanteil von Barclays relativ gering. Ferner würden auf den betroffenen Märkten weiterhin eine Reihe ernstzunehmender Konkurrenten Wettbewerbsdruck auf Barclays ausüben.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse wird von der Kommission ohne Bedingungen genehmigt. Wenn das Vorhaben jedoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen oder sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, kann sie die Genehmigung von Abhilfemaßnahmen abhängig machen oder den Zusammenschluss ganz untersagen.

Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase II).
(Europäische Kommission: ra)


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