Elektronische Identifikationsmittel nutzen
Elektronischer Identitätsnachweis: Deutschland schließt als erstes EU-Staat Notifizierung ab
Sobald eIDAS voll funktionsfähig ist, werden EU-Bürger und Unternehmen die Wahl haben, die eID für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen
EU-weit digital ein Gewerbe anmelden, die Steuern erklären, sich immatrikulieren oder das Auto anmelden: Deutschland hat als erster EU-Mitgliedstaat die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) abgeschlossen. Damit sind alle EU-Mitgliedstaaten ab September 2018 verpflichtet, ihre eigenen Verwaltungsverfahren für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen.
Die EU-Kommission begrüßte die Notifizierung und fordert, dass auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten elektronische Identifikationsmittel nutzen. Im digitalen Binnenmarkt ist die Notifizierung erforderlich, damit nationale eIDs in allen Mitgliedstaaten anerkannt und genutzt werden können. Die Mitgliedstaaten können zwar frei entscheiden können, ob sie ihre eIDs notifizieren. Aber sie müssen alle eIDs anderer Mitgliedstaaten anerkennen, die bereits notifiziert wurden.
Sobald eIDAS voll funktionsfähig ist, werden EU-Bürger und Unternehmen die Wahl haben, die eID für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen. Auch die private Wirtschaft kann mit den Regeln der eIDAS-Verordnung eID-Systeme grenzüberschreitend einsetzen.
Mit der eIDAS-Verordnung sollen die Identifizierungssysteme interoperabel und somit die Identifizierung für grenzüberschreitende Verwaltungsdienstleistungen EU-weit erheblich vereinfacht werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 20.11.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
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Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
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Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
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Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
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Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.