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Zugang zu geistigen Eigentumsrechten


Europäische Kommission gibt grünes Licht für die Übernahme von Broadcom durch Avago
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass sich die Geschäftsbereiche der Unternehmen im Wesentlichen ergänzen

(21.12.15) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Broadcom Corporation durch Avago Technologies Limited nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen sind weltweit auf dem Gebiet der Herstellung von Halbleitern tätig. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Dank der sehr guten Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Kommission konnten wir diese mehrere Milliarden Dollar schwere Übernahme innerhalb sehr kurzer Zeit bei gleichzeitiger Wahrung eines wirksamen Wettbewerbs in dieser wichtigen Hochtechnologiebranche genehmigen."

Sowohl Avago als auch Broadcom sind Halbleiterhersteller auf globaler Ebene. Diese Materialien leiten Strom einfacher weiter als Isolatoren (wie Glas), aber nicht so einfach wie Leiter (wie Kupfer). Deshalb sind sie für Handhabung elektronischer Signale (Umkehrung, Verstärkung, Abschwächung usw.) ideal. Die meisten Halbleitermaterialien, in der Regel Silizium, werden in Halbleiterbauelementen wie Mikrochips und deren Bestandteile (z. B. Dioden und Transistoren) verwendet. Diese Geräte werden sodann in einer breiten Palette von Erzeugnissen wie Mobiltelefonen, Computern, Haushaltsgeräten, Autos, medizinischen Geräten, Identifizierungssystemen, großer Industrieelektronik sowie im Luft- und Raumfahrzeugbau verwendet.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass sich die Geschäftsbereiche der Unternehmen im Wesentlichen ergänzen. Broadcom produziert maßgeschneiderte Chips für das Breitband- und das Internetanschluss-Marktsegment. Avago stellt maßgeschneiderte Chips für Spezialanwendungen auf dem Gebiet analoger drahtloser integrierter Schaltungen, für Unternehmen, Lagerung und Industriesegmente her.

Dennoch hatte die Kommission einige Bedenken in Bezug auf die durch den Zusammenschluss entstehende vertikale Verbindung, da Avago einigen Wettbewerbern von Broadcom bestimmte geistige Eigentumsrechte (Technologie für eine rasche Datenübertragung zwischen Chips) zur Verfügung stellt. Die Kommission befürchtete, dass Avago nach der Übernahme einen Anreiz zur Verweigerung dieser geistigen Eigentumsrechte gehabt haben könnte, um die führende Marktstellung des neuen Unternehmens auf dem Markt für sogenannte "Switch-Chips" auszuweiten.

Avago ging auf diese Bedenken allerdings bereits während der von der Kommission vorgenommenen Bewertung ein, indem das Unternehmen kommerzielle Vereinbarungen mit anderen "Switch-Chips"-Herstellern traf. Mit diesen Vereinbarungen soll sichergestellt werden, dass andere "Switch-Chip"-Hersteller weiterhin Zugang zu den erforderlichen geistigen Eigentumsrechten zu angemessenen Bedingungen haben. Dank dieser im Voraus gefundenen Lösung konnte die Kommission den vorgeschlagenen Zusammenschluss bedingungslos genehmigen, der am 2. Oktober 2015 angemeldet wurde.

Unternehmen und Produkte
Avago mit Sitz in Singapur entwickelt, produziert, vermarktet und verkauft Halbleiter, die für drahtgebundene und drahtlose Kommunikation, Lagerhaltungs- und Industrieanwendungen genutzt werden.

Broadcom mit Sitz in den Vereinigten Staaten bietet Halbleiter-Lösungen für drahtgebundene und drahtlose Kommunikation an. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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