Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ärgernis: Sammelsurium von Reiseplanern


Verkehrskommissar startet Aufruf für die Entwicklung eines europäischen Reiseplaners
"Nicht nur besser für die Umwelt, sondern auch vorteilhaft für unsere Brieftaschen"


(20.06.11) - Siim Kallas, Vizepräsident der Europäischen Kommission, fordert die Industrie auf, einen wirklich europäischen Reiseplaner zu entwickeln, der alle Länder und Verkehrsträger erfasst. Es gibt zwar über 100 Reiseplaner auf dem Markt, doch mit keinem dieser vorhandenen Systeme kann der Nutzer Informationen zu Reisen in ganz Europa abrufen oder entsprechende Beförderungsdokumente buchen, ohne dass die Anzahl der Länder und der Verkehrsträger eine Rolle spielt. Der für Verkehr zuständige Kommissar, Vizepräsident Kallas, lancierte den Aufruf bei einer Konferenz über Intelligente Verkehrssysteme (IVS) am 6. Juni 2011. Nach Ablauf der Frist für die Vorlage von Vorschlägen kann in einer öffentlichen Abstimmung jeder seine bevorzugte Lösung wählen.

Vizepräsident Kallas sagte dazu: "Ich verstehe nicht, warum es ein solches Sammelsurium von Reiseplanern gibt, wo es doch eigentlich nur einen einzigen europäischen Markt gibt. Ich möchte quer durch Europa reisen und dabei Flugzeug, Eisenbahn und Schiff, städtischen Nahverkehr und Straßenverkehr miteinander kombinieren können, ich möchte eine solche Reise online planen und dafür ein einziges Beförderungsdokument online kaufen können. Darum lanciere ich diesen Aufruf. Die erforderliche Technologie ist vorhanden, wir müssen sie nur endlich einsetzen, damit Millionen Europäer ihre Reisen nur mit ein paar einfachen Klicks planen können."

Der Kommissar wählte die Konferenz in Lyon für diese Ankündigung, da hier gerade das Thema erörtert wird, wie die IKT-Technologie zur Lösung zahlreicher Probleme im Verkehrsbereich beitragen kann. Angesichts der Herausforderungen der Klimaänderung, zunehmender Verkehrsüberlastung und steigender Kraftstoffkosten müssen wir zu intelligenteren Formen des Reisens finden. Multimodales Reisen – die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsträger für eine einzige Reise – ist Teil der Lösung. Es wäre nicht nur besser für die Umwelt, sondern auch vorteilhaft für unsere Brieftaschen.

Der Aufruf für einen wirklich europäischen Reiseplaner richtet sich an alle, die Interesse am Reisen haben, ob Unternehmen, Organisationen oder Privatpersonen. Über die vorgeschlagenen bereits funktionierenden Reiseplaner kann öffentlich abgestimmt werden, während eine professionelle Jury Ideen für einen neuen multimodalen Planer bewertet. Die Gewinner erhalten Hilfe von der Europäischen Kommission, um ihre Ideen bekannt zu machen.

Vorschläge können bis zum 9. September 2011 eingereicht werden. Vom 15. Oktober bis zum 15. November 2011 kann über alle ausgewählten Reiseplaner auf der Website der Generaldirektion Mobilität und Verkehr öffentlich abgestimmt werden. In der Zwischenzeit wird eine professionelle Jury Ideen für neue Reiseplaner bewerten.

Auf der Konferenz stellt Vizepräsident Kallas die Website für den Aufruf, eujourneyplanner.eu, vor, die neben allen Einzelheiten in Bezug auf den Aufruf eine Auswahl bestehender nationaler Reiseplaner auf einer anklickbaren Europakarte enthält.

Vizepräsident Kallas eröffnete den 8. Europäischer Kongress IVS in Lyon am 6. Juni. Der Kongress stand unter dem Thema "Intelligente Mobilität - IVS für den nachhaltigen Personen- und Güterverkehr in städtischen Regionen". (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen