Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Der Meisterbrief bleibt


Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze
Meisterbrief: Berufszugangsvoraussetzungen bleiben nationale Kompetenz



Entgegen anders lautender Behauptungen will die EU-Kommission den deutschen Meisterbrief nicht abschaffen. Die Berufszugangsvoraussetzungen bleiben nationale Kompetenz. Und es steht Deutschland weiterhin frei, die Spielregeln für Anbieter von Dienstleistungen festzulegen und zu kontrollieren, wer Zugang zum deutschen Markt bekommt. Das hat der Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, Richard Kühnel, klargestellt: "Deutschland hat wie alle anderen Mitgliedstaaten immer wieder auf europäischer Ebene gefordert, dass wir in Europa einen leistungsstarken Dienstleistungssektor schaffen.

Das von der EU-Kommission vorgelegte Dienstleistungspaket dient genau diesem Zweck. Die Kommission rührt den Meisterbrief nicht an. Wir wollen vielmehr deutschen und anderen europäischen Unternehmen und Freiberuflern die Chance bieten, Dienstleistungen für einen potentiellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen EU-weit anzubieten. Das ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, für die die administrativen Hürden kostspielig und schwer zu überwinden sind."

Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze. In Deutschland machen Dienstleistungen 66 Prozent des BIP aus und 70 Prozent der gesamten Beschäftigung. Dennoch bleibt der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das Produktivitätswachstum des Sektors ist gering, und die übrigen Länder der Welt holen auf. Es bestehen noch Hindernisse für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, was höhere Preise und eine geringere Auswahl für die Verbraucher bedeutet.

Die Debatte über die Vorschläge der Kommission für eine europäische Dienstleistungswirtschaft wird nicht immer auf Basis von Tatsachen geführt. Die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland hat daher in einem Fragen-Antworten-Katalog die wichtigsten Fakten für die deutsche Debatte aufbereitet. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 22.05.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen