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Legislativvorschläge zur Produktsicherheit


Mehr Verbrauchersicherheit:
Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über Non-Food-Produkte informieren
Im letzten Jahr entfielen 58 Prozent der Meldungen über Produkte, die ein ernstes Risiko darstellen, auf China

(25.06.13) - Insgesamt 2.278 Mal haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2012 Maßnahmen im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten (außer Lebensmitteln) ergriffen und über "Rapex", das EU-System zum raschen Informationsaustausch, gemeldet. Dies bedeutet eine Zunahme der Warnmeldungen um 26 Prozent im Vergleich zum Jahr 2011, die auf eine bessere Durchsetzung durch die Behörden in den EU-Ländern zurückzuführen sein dürfte.

Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe sich die Mitgliedstaaten und die Kommission über Non-Food-Produkte informieren. Zweck dieses Systems ist der rasche Informationsaustausch über potenziell gefährliche Verbraucherprodukte, damit solche Produkte – beispielsweise Kinderbekleidung, Textilien und Elektrogeräte, die den Sicherheitsanforderungen nicht genügen – möglichst früh entdeckt und vom EU-Markt genommen werden.

Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sagte dazu: "Dank einer engeren Zusammenarbeit innerhalb der EU bietet der Binnenmarkt den Verbraucherinnen und Verbrauchern heute mehr Sicherheit. Europa stellt zunehmend seine Fähigkeit unter Beweis, alle europäischen Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Non-Food-Produkten zu schützen. Das Rapex-System ist ein zentraler Baustein in den Anstrengungen der EU, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Die Ergebnisse der Durchsetzungsmaßnahmen während des Jahres 2012 beweisen erhöhte Wachsamkeit, doch müssen wir stets nach Verbesserungen streben. Deswegen hat die Kommission Anfang des Jahres neue Legislativvorschläge zur Produktsicherheit vorgelegt."

Von welchen Produkten gehen die Risiken aus?
Im Jahr 2012 waren Bekleidung, Textilien und Modeartikel (34 Prozent) sowie Spielzeug (19 Prozent) die Hauptproduktkategorien, die ein Eingreifen erforderten. Die am häufigsten im Zusammenhang mit diesen Produkten gemeldeten Risiken waren chemische, Erdrosselungs- und Verletzungsrisiken.

Verletzungs- und Erdrosselungsrisiken gehen oft von Kinderbekleidung mit Zugbändern und Kordeln aus, z. B. Badeanzügen. Weitere gefährliche Produkte, die von der EU im Jahr 2012 verboten wurden, sind ein Hautbleichmittel mit Hydrochinon (dessen Verwendung in Kosmetika und Körperpflegeprodukten untersagt ist) und eine Puppe aus Kunststoff, die Di(2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) in einer Konzentration von 38,5 Gew.-Prozent enthält und somit ein chemisches Risiko darstellt. Die Unternehmen sollten dafür sorgen, dass diese hinlänglich bekannten Risiken schon vor der Herstellung berücksichtigt werden.

Woher kommen die gefährlichen Produkte?
China steht im Warnsystem nach wie vor ganz oben auf der Liste der Ursprungsländer. Im letzten Jahr entfielen 58 Prozent der Meldungen über Produkte, die ein ernstes Risiko darstellen, auf China.

Damit sich diese Situation verbessert, berät die EU auf bilateraler Ebene mit China über den zwischenbehördlichen Informationsaustausch und sonstige Kommunikationstätigkeiten. Die EU und China werden in Kürze eine Reihe von Videos mit Informationen zur Produktsicherheit veröffentlichen, die für chinesische Hersteller und europäische Einführer gedacht sind. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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