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Compliance in der Landwirtschaft


Tierschutz: Europäische Kommission verleiht der Aufforderung an zehn Mitgliedstaaten, Käfige für Legehennen zu verbieten, neuen Nachdruck
Seit dem 1. Januar 2012 müssen nach der Richtlinie 1999/74/EG alle Legehennen in "ausgestalteten Käfigen" mit Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen oder in Alternativsystemen gehalten werden

(05.06.12) - Die Europäische Kommission hat eine mit Gründen versehene Stellungnahme an zehn Mitgliedstaaten gerichtet, weil sie die Richtlinie 1999/74/EG nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben, die ein Verbot von nicht ausgestalteten Käfigen für Legehennen vorsieht. Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Ungarn, die Niederlande, Polen und Portugal lassen die Verwendung nicht ausgestalteter Käfige für Legehennen weiterhin zu, obwohl ein entsprechendes Verbot, auf das sie sich zwölf Jahre lang vorbereiten konnten, im Januar 2012 in Kraft trat. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme ist der letzte Schritt vor Anrufung des Gerichtshofs.

Seit dem 1. Januar 2012 müssen nach der Richtlinie 1999/74/EG alle Legehennen in "ausgestalteten Käfigen" mit Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen oder in Alternativsystemen gehalten werden. Nach der Richtlinie dürfen nur Käfige verwendet werden, die jeder Henne mindestens 750 cm2 Käfigfläche, ein Legenest, Einstreu, Sitzstangen und Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen bieten, um die biologischen Bedürfnisse der Hennen zu erfüllen und ihnen ein artgerechtes Verhalten zu ermöglichen.

Die Kommission begrüßt die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die die Vorschriften inzwischen einhalten. Es ist jedoch ganz entscheidend, dass alle Mitgliedstaaten die Vorgaben vollständig umsetzen, damit Marktverzerrungen und unfairer Wettbewerb vermieden werden. Mitgliedstaaten, die die Verwendung nicht ausgestalteter Käfige weiterhin zulassen, benachteiligen Betriebe, die in die Erfüllung der Vorschriften investiert haben. Zum Nachweis der vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen die Mitgliedstaaten belegen, dass alle Betriebe, die bislang nicht ausgestaltete Käfige verwendeten, entweder umgerüstet oder geschlossen wurden.

Hintergrund
Die politische Entscheidung, "nicht ausgestaltete" Käfige zu verbieten, war 1999 getroffen worden. Die Mitgliedstaaten hatten 12 Jahre Zeit, um einen reibungslosen Übergang zum neuen System sicherzustellen und die Richtlinie umzusetzen. Bisher sind die genannten Mitgliedstaaten jedoch trotz wiederholter Aufforderungen durch die Kommission den EU-Rechtsvorschriften nicht ausreichend nachgekommen.

Bulgarien, Lettland und Rumänien erhielten keine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil die Kommission zurzeit die von diesen Ländern vorgelegten zusätzlichen Informationen prüft, laut denen sie die Vorschriften nun vollständig einhalten.

Nächste Schritte
Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten die zehn betreffenden Mitgliedstaaten der Kommission in den kommenden zwei Monaten nicht mitteilen, welche Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Rechts ergriffen wurden, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Zum Schutz von Legehennen:
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/farm/laying_hens_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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