Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Compliance in der Landwirtschaft


Tierschutz: Europäische Kommission verleiht der Aufforderung an zehn Mitgliedstaaten, Käfige für Legehennen zu verbieten, neuen Nachdruck
Seit dem 1. Januar 2012 müssen nach der Richtlinie 1999/74/EG alle Legehennen in "ausgestalteten Käfigen" mit Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen oder in Alternativsystemen gehalten werden

(05.06.12) - Die Europäische Kommission hat eine mit Gründen versehene Stellungnahme an zehn Mitgliedstaaten gerichtet, weil sie die Richtlinie 1999/74/EG nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben, die ein Verbot von nicht ausgestalteten Käfigen für Legehennen vorsieht. Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Ungarn, die Niederlande, Polen und Portugal lassen die Verwendung nicht ausgestalteter Käfige für Legehennen weiterhin zu, obwohl ein entsprechendes Verbot, auf das sie sich zwölf Jahre lang vorbereiten konnten, im Januar 2012 in Kraft trat. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme ist der letzte Schritt vor Anrufung des Gerichtshofs.

Seit dem 1. Januar 2012 müssen nach der Richtlinie 1999/74/EG alle Legehennen in "ausgestalteten Käfigen" mit Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen oder in Alternativsystemen gehalten werden. Nach der Richtlinie dürfen nur Käfige verwendet werden, die jeder Henne mindestens 750 cm2 Käfigfläche, ein Legenest, Einstreu, Sitzstangen und Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen bieten, um die biologischen Bedürfnisse der Hennen zu erfüllen und ihnen ein artgerechtes Verhalten zu ermöglichen.

Die Kommission begrüßt die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die die Vorschriften inzwischen einhalten. Es ist jedoch ganz entscheidend, dass alle Mitgliedstaaten die Vorgaben vollständig umsetzen, damit Marktverzerrungen und unfairer Wettbewerb vermieden werden. Mitgliedstaaten, die die Verwendung nicht ausgestalteter Käfige weiterhin zulassen, benachteiligen Betriebe, die in die Erfüllung der Vorschriften investiert haben. Zum Nachweis der vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen die Mitgliedstaaten belegen, dass alle Betriebe, die bislang nicht ausgestaltete Käfige verwendeten, entweder umgerüstet oder geschlossen wurden.

Hintergrund
Die politische Entscheidung, "nicht ausgestaltete" Käfige zu verbieten, war 1999 getroffen worden. Die Mitgliedstaaten hatten 12 Jahre Zeit, um einen reibungslosen Übergang zum neuen System sicherzustellen und die Richtlinie umzusetzen. Bisher sind die genannten Mitgliedstaaten jedoch trotz wiederholter Aufforderungen durch die Kommission den EU-Rechtsvorschriften nicht ausreichend nachgekommen.

Bulgarien, Lettland und Rumänien erhielten keine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil die Kommission zurzeit die von diesen Ländern vorgelegten zusätzlichen Informationen prüft, laut denen sie die Vorschriften nun vollständig einhalten.

Nächste Schritte
Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten die zehn betreffenden Mitgliedstaaten der Kommission in den kommenden zwei Monaten nicht mitteilen, welche Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Rechts ergriffen wurden, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Zum Schutz von Legehennen:
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/farm/laying_hens_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen