Einsatz von Finanzinstrumenten
Finanzinstrumente in der EU-Kohäsionspolitik: Monitoring und Berichterstattung verbessert
Abkehr von den traditionellen einmaligen Finanzhilfen in Zeiten knapper öffentlicher Mittel
(09.01.12) - Die Europäische Kommission begrüßt die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Monitoring und der Berichterstattung über kohäsionspolitische Finanzinstrumente wie etwa Sicherungssysteme zur Finanzierung der Geschäftsaufnahme neuer Kleinunternehmen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten einmal im Jahr über die Fortschritte bei der Finanzierung und dem Einsatz dieser Instrumente Bericht erstatten müssen. Anhand solcher Berichte kann die Europäische Kommission besser die allgemeine Leistungsfähigkeit von Finanzinstrumenten in den Mitgliedstaaten bewerten. Zusammen mit zusätzlichen, mit jeder Ausgabenerklärung einzureichenden Informationen ist die Europäische Kommission dann in der Lage, genau und umfassend Buch zu führen. So wird ein wahrheitsgetreues Bild der Finanzen der Europäischen Union und der tatsächlichen Ausführung des Haushaltsplans erstellt werden.
Der für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn erklärte: "Wir möchten die Mitgliedstaaten und die Regionen ermutigen, die EU-Finanzinstrumente in Anspruch zu nehmen, denn damit lassen sich größere kohäsionspolitische Erfolge erzielen. Sie fungieren als Katalysatoren für öffentliche und private Ressourcen und ermöglichen uns, soviel zu investieren wie zum Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 notwendig ist. Ich freue mich, dass die Mitgliedstaaten unsere Vorschläge zur Straffung der Finanzkontrollen für diese Instrumente im Interesse der europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler angenommen haben."
Die Mitgliedstaaten nutzen bereits diese Finanzinstrumente. Eine weitere, in einigen Mitgliedstaaten bereits erfolgreich genutzte Alternative zur klassischen Finanzierung sind die bestehenden Programme der rückzahlbaren Unterstützung. Allerdings mussten ein klarer rechtlicher Rahmen und eine Rückversicherung dafür geschaffen werden, dass sie weiterhin korrekt eingesetzt werden. Mit der Einführung dieser neuen Korrekturmechanismen folgt die Europäische Kommission den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs.
Die Mitgliedstaaten haben ferner zugestimmt, dass der Kofinanzierungssatz für alle Strukturfonds für die sogenannten Programmländer, die eine besondere Unterstützung erhalten, um maximal 10 Prozentpunkte angehoben wird. Dazu ist keine Aufstockung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds, des Kohäsionsfonds, des Fischereifonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums notwendig, doch werden es Mitgliedstaaten mit Liquiditätsproblemen einfacher haben, Projekte zu kofinanzieren und Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. Das Europäische Parlament hat diese Anhebung bereits genehmigt. Diese neue Möglichkeit gilt, ebenso wie das verbesserte Monitoring der Finanzinstrumente, ab dem 19. Dezember diesen Jahres.
Hintergrund
Die Europäische Kommission fördert im Rahmen der Kohäsionspolitik den Einsatz von Finanzinstrumenten und möchte sich im nächsten Finanzrahmen stärker darauf konzentrieren. Dies bedeutet eine Abkehr von den traditionellen einmaligen Finanzhilfen. In Zeiten knapper öffentlicher Mittel kann man mit Sicherungssystemen oder rückzahlbarer Unterstützung am besten die Wirkung der EU-Investitionen vor Ort maximieren und dabei gewährleisten, dass langfristig noch viel mehr Projekte unterstützt werden können. Im laufenden Finanzrahmen (2007 bis 2013) stehen für Finanzinstrumente im Rahmen der Kohäsionspolitik etwa 10 Mrd. EUR zur Verfügung.
Die sogenannte rückzahlbare Unterstützung kann entweder in Form von rückzahlbaren Finanzhilfen (teilweise oder vollständig rückzahlbar, der Projektträger zahlt keine Zinsen) oder Kreditlinien erfolgen, die den Empfängern durch Finanzinstitute, die als Mittler fungieren, angeboten werden. In Portugal beispielsweise kommen in beinahe allen kohäsionspolitischen Programmen rückzahlbare Formen der Unterstützung zum Einsatz, um Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern. So kann das Nationale Institut für die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) rückzahlbare Finanzhilfen an Empfänger bereitstellen, wobei ein Teil dieser Finanzhilfe bei Projektabschluss zurückzuzahlen ist. Die an die nationale Behörde zurückgeflossenen Mittel werden wiederum für neue Projekte verwendet.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/regional_policy/index_de.cfm
(Europäische Kommission: ra)
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