Leuchtmittel, LED-Leuchten und Komponenten
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Siteco durch Osram
Wirksamer Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wird nicht erheblich behindert
(04.07.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über Siteco Lighting (Deutschland) durch Osram (ebenfalls Deutschland) nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Nach ihrer Untersuchung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die gemeinsamen Marktanteile der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen vergleichsweise gering wären und es sowohl auf dem Markt für Leuchten als auch auf den Märkten für Leuchtenkomponenten weiterhin eine Reihe von Wettbewerbern gäbe.
Die Kommission prüfte die Auswirkungen des vorgeschlagenen Zusammenschlusses im Hinblick auf den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten für Leuchtmittel, LED-Leuchten bzw. deren Komponenten. Sie kam zu dem Schluss, dass das geplante Rechtsgeschäft, bei dem ein Leuchtmittel- und Komponentenhersteller einen Leuchtenhersteller erwirbt, den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem Teil desselben nicht erheblich behindern wird.
Die geplante Übernahme wurde am 13. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.
Die Produktpalette des Leuchtmittelherstellers Osram reicht von traditionellen Lampen für die Allgemeinbeleuchtung, LED-Leuchten, Speziallampen bis hin zu Leuchtenkomponenten. Osram ist eine hundertprozentige Tochter der Siemens AG.
Siteco ist spezialisiert auf Beleuchtungstechnik und Lichtlösungen.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Im Jahr 1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission zu verhindern, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 bzw. in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.
Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft in einer ersten vorläufigen Prüfung genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase 2).
Eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6194
(Europäische Kommission: ra)
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