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Arbeitsplätze im KMU-Bereich


EU-Studie: Kleine Unternehmen schaffen 85 Prozent aller neuen Arbeitsplätze
Aber: Infolge der Wirtschaftskrise 2009/2010 ist die Zahl der Arbeitsplätze im KMU-Bereich jährlich im Durchschnitt um 2,4 Prozent zurückgegangen


(25.01.12) - 85 Prozent der von 2002 bis 2010 in der EU netto neu entstandenen Arbeitsplätze wurden von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geschaffen. Dieser Wert liegt erheblich über dem 67prozentigen Anteil der KMU an der Gesamtbeschäftigtenzahl. In diesem Zeitraum stieg die Nettobeschäftigung in der gewerblichen EU-Wirtschaft beträchtlich; im Durchschnitt wurden jährlich 1,1 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer von der Europäischen Kommission vorgestellten Studie, die den wesentlichen Beitrag der KMU zur Entstehung von Arbeitsplätzen verdeutlicht.

Mit 1 Prozent war das jährliche Beschäftigungswachstum bei KMU höher als bei großen Unternehmen (0,5 Prozent). Eine deutliche Ausnahme bildet der Handelsbereich: Dort stieg die Beschäftigung bei KMU um jährlich 0,7 Prozent, bei großen Unternehmen dagegen um 2,2 Prozent. Dies ist auf das starke Wachstum bei großen Handelsunternehmen zurückzuführen, insbesondere im Bereich Verkauf, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.

Innerhalb der KMU verzeichnen die Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) den höchsten Anteil am Nettobeschäftigungswachstum in der gewerblichen Wirtschaft.

Außerdem entfällt eine überwältigende Mehrheit der neuen Arbeitsplätze auf neue Unternehmen, die jünger als fünf Jahre sind. Neue Unternehmen im Bereich der Dienstleistungen für Unternehmen haben mehr als ein Viertel (27 Prozent) aller neuen Arbeitsplätze geschaffen, solche im Bereich Verkehr und Kommunikation dagegen am wenigsten (6 Prozent).

Der für Unternehmen und Industrie zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte: "In diesen schwierigen Zeiten für Europas Wirtschaft können wir uns auf die kleinen Unternehmen verlassen, denn sie sind die treibende Kraft bei der Schaffung von Arbeitsplätzen. Ihr beträchtlicher Anteil bei der Entstehung von Arbeitsplätzen zeigt, dass die Bedeutung von KMU größer als jemals zuvor ist. Sie müssen auf allen Ebenen gefördert werden. Die kleinen und neuen Unternehmen sind ganz eindeutig der Schlüssel für die Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums."

Weitere Informationen auf der Website zur SME Performance Review (KMU-Leistungsüberprüfung):
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/performance-review/index_en.htm

Hauptauswirkungen der Krise: Kleine Unternehmen melden häufiger negative Folgen
Den Ergebnissen der Befragung zufolge hat die Krise sich bei Unternehmen jeder Größenordnung bemerkbar gemacht; Kleinstunternehmen sind dabei besonders anfällig. Infolge der Wirtschaftskrise 2009/2010 ist die Zahl der Arbeitsplätze im KMU-Bereich jährlich im Durchschnitt um 2,4 Prozent zurückgegangen, bei den großen Unternehmen dagegen lediglich um 0,95 Prozent. 2010 war der Beschäftigungstrend immer noch rückläufig, doch für 2011 wurde zum Zeitpunkt der Befragung eine Wende erwartet. Der Anteil der Unternehmen, die für 2011 mit Entlassungen rechneten, war niedriger als der Anteil der Unternehmen, die 2010 Beschäftigte entließen.

Neben dem Beschäftigungseffekt ist für die Unternehmen der Rückgang der Gesamtnachfrage nach ihren Produkten und Dienstleistungen bei weitem die gravierendste Folge der Wirtschaftskrise (von 62 Prozent der Unternehmen genannt), gefolgt von der Verlängerung der Zahlungsfristen für die Kunden (genannt von 48 Prozent) und schließlich dem Mangel an Umlaufkapital, von dem 31 Prozent der befragten Unternehmen betroffen sind.

Innovation – ein Mittel gegen die Krise
Innovationsfähigkeit scheint sich positiv auszuwirken: Innovative Unternehmen sowie im Allgemeinen Unternehmen aus innovativeren Ländern können häufiger Beschäftigungswachstum vermelden und verzeichnen einen höheren Beschäftigungszuwachs.

Aus der Befragung geht hervor, dass innovative KMU oder Unternehmen in einem innovativeren wirtschaftlichen Umfeld weniger unter der Wirtschaftskrise gelitten haben. Beispielsweise wird ein Nachfragerückgang in Ländern, die als bescheidene Innovatoren gelten, von 70 Prozent der Unternehmen genannt, in Ländern, die zu den Innovationsführern gehören, jedoch nur von 45 Prozent.

Qualität der Arbeitsplätze in KMU
In der Studie wird zwischen zwei Dimensionen der Qualität der Arbeitsplätze unterschieden: Beschäftigungs- und Arbeitsqualität. Im Allgemeinen trifft es zu, dass Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen weniger produktiv sind, schlechter bezahlt werden und zu einem geringeren Grad gewerkschaftlich organisiert sind als in großen Unternehmen. Kleinstunternehmen melden jedoch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten bei den "weichen" Aspekten der Personalpolitik eines Unternehmens: Arbeitsklima, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Arbeitszeitregelungen.

Hintergrund
Die Studie ist Teil der KMU-Leistungsüberprüfung und beruht auf einer Ende 2010 durchgeführten Unternehmensbefragung, die die 27 EU-Mitgliedstaaten und zehn weitere Länder umfasst, die am Programm für unternehmerische Initiative und Innovation teilnehmen (Albanien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Norwegen, Serbien und die Türkei). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

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    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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