Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Auswirkungen von BPA auf Säuglinge


Bisphenol A: EU-Verbot von Säuglingsflaschen ist in Kraft getreten
Ziel ist es, die Exposition der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppe, nämlich unserer Kinder, weiter zu senken

(10.06.11) - Säuglingsflaschen, die Bisphenol A (BPA) enthalten, müssen jetzt in der gesamten Europäischen Union aus den Regalen der Geschäfte entfernt werden, weil in der EU das Verbot in Kraft tritt, solche Produkte auf den Markt zu bringen oder zu importieren. Dieses Verbot ist in einer EU-Richtlinie (2011/8/EU) vorgesehen, die Ende Januar angenommen wurde. Die Industrie hat Säuglingsflaschen, die BPA enthalten, bereits freiwillig vom Markt genommen. Am 1. März hat die EU die Herstellung von Säuglingsflaschen, die BPA enthalten, untersagt.

John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: "Der 1. Juni bildet einen Meilenstein bei unseren Anstrengungen, die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger, insbesondere unserer Kinder, besser zu schützen. Da Ungewissheiten darüber bestehen, welche Auswirkungen es hat, wenn Säuglinge mit Bisphenol A in Berührung kommen, hält die Kommission es für notwendig und angemessen, Maßnahmen zu treffen. Ziel ist es, die Exposition der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppe, nämlich unserer Kinder, weiter zu senken."

Was ist BPA?
Bei Bisphenol A handelt es sich um ein organisches Molekül, das für Polykarbonat-Kunststoffe verwendet wird, die dann bei der Herstellung von Säuglingsflaschen aus Kunststoff eingesetzt werden.

Spuren von BPA können aus Kunststoffbehältern in die darin enthaltenen Lebensmittel – bei Säuglingsflaschen die Säuglingsnahrung – übergehen, wenn diese Behälter auf hohe Temperaturen erhitzt werden.

In den ersten sechs Lebensmonaten sind Säuglinge diesem Stoff am stärksten ausgesetzt, vor allem, wenn sie nur Säuglingsnahrung erhalten. In dieser Zeit befindet sich auch das Immunsystem der Säuglinge im Aufbau und kann BPA noch nicht abbauen.

Hintergrund
2010 trafen Frankreich und Dänemark einzelstaatliche Maßnahmen zur Begrenzung von Bisphenol A. Frankreich konzentrierte sich dabei nur auf Säuglingsflaschen, während Dänemark auch andere Materialien ins Visier nahm, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, welche für Kinder bestimmt sind.

Die Kommission beauftragte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bewerten, und die EFSA gab im September 2010 ihre Stellungnahme ab. Sie kam zu dem Schluss, dass Bisphenol A bis zu einer täglichen Aufnahme von 0,05 mg je Kilogramm Körpergewicht unbedenklich ist. Die Belastung liegt bei allen Bevölkerungsgruppen unterhalb dieses Wertes. Allerdings prüfte die EFSA auch einige Fragen zu den möglichen Auswirkungen von BPA auf Säuglinge und kam zu dem Schluss, dass in den Bereichen, in denen noch Ungewissheit besteht, aussagekräftigere Daten benötigt werden.

Im Januar 2011 nahm die Kommission die Richtlinie 2011/8/EU an, die in der EU ab 1. März ein Verbot der Herstellung von Säuglingsflaschen, welche BPA enthalten, und ab 1. Juni ein Verbot, solche Produkte in Verkehr zu bringen und in die EU einzuführen, vorsah.

Die Vorschriften für BPA sind nun in die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 321/2011, aufgenommen worden.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen