Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Handelsströme der EU digitalisieren


Zollunion: Europäische Kommission begrüßt politische Einigung über die neue "Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll" zur Vereinfachung der digitalen Zusammenarbeit im Zoll und zur Erleichterung des Handels
Geplant ist, den Handel weiter zu erleichtern, Sicherheits- und Compliance-Kontrollen zu verbessern, den digitalen und den grünen Wandel zu unterstützen und den Verwaltungsaufwand für die nationalen Behörden und die Unternehmen zu reduzieren




Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen den gesetzgebenden Organen über die neue Initiative "Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll", die es den verschiedenen an der Zollabwicklung beteiligten Behörden erleichtern soll, von Händlern übermittelte Informationen auf elektronischem Weg auszutauschen. Im nächsten Schritt werden Unternehmen Zoll- und andere gesetzlich vorgeschriebene Informationen für die Ein-, Durch- oder Ausfuhr von Waren über eine einzige Anlaufstelle übermitteln können.

Mit dieser Initiative, die Teil eines ehrgeizigen Projekts zur Modernisierung der Zollkontrollen in den nächsten zehn Jahren ist, löst die Kommission das Versprechen der Präsidentin von der Leyen ein, die EU-Zollunion auszubauen. Geplant ist, den Handel weiter zu erleichtern, Sicherheits- und Compliance-Kontrollen zu verbessern, den digitalen und den grünen Wandel zu unterstützen und den Verwaltungsaufwand für die nationalen Behörden und die Unternehmen zu reduzieren. Die Einigung zwischen den beiden gesetzgebenden Organen stärkt den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, da insbesondere die nicht steuerbezogenen Aufgaben der Zollbehörden anerkannt werden.

Außerdem dient sie als Meilenstein auf dem Weg unseres ehrgeizigen Programms legislativer Reformen, mit denen die Zollunion auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden soll. Nach den jüngsten Empfehlungen der Gruppe der Weisen für eine modernere und effizientere Zollunion wird die Kommission bis Ende des Jahres ein Paket von Vorschlägen zur Modernisierung der Zollunion vorlegen.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: "Wir begrüßen die Einigung als wichtigen Schritt in unseren Bemühungen, die Handelsströme der EU zu digitalisieren und zu optimieren. Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll wird unser Geschäftsumfeld verbessern und den Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligten das Leben erleichtern, indem sie den Verwaltungsaufwand verringert. Nach der Billigung der Einigung durch Europäisches Parlament und Rat wird die Zollabfertigung in den EU-Mitgliedstaaten effizienter und wirksamer, und unsere Zollunion tritt in eine neue Phase im digitalen Zeitalter ein."

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni fügt hinzu: "Diese Einigung über die Single-Window-Umgebung für den Zoll ebnet den Weg für einen optimierten Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden und mit den Wirtschaftsbeteiligten. Sie bedeutet weniger Bürokratie und wird unserem auf Vertrauen und Compliance beruhenden Handelsmodell Auftrieb geben. Kurz: Sie ist ein wichtiger Schritt in den Bemühungen dieser Kommission, die Zollunion auszubauen."

Die Single-Window-Umgebung wird die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Zoll- und Nichtzollbehörden an den EU-Grenzen verbessern, indem sie die automatische Überprüfung von Nichtzollformalitäten, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Produktkonformität, ermöglicht. Außerdem werden Vorgänge für Waren, die in die EU oder aus der EU verbracht werden, digitalisiert und vereinfacht, sodass Unternehmen nicht länger Unterlagen über verschiedene Portale bei verschiedenen Behörden einreichen müssen. Die Überprüfung soll schließlich eine EU-weite Kontingentverwaltung möglich machen und das Betrugsrisiko bei der Ein- oder Ausfuhr empfindlicher Waren wie beispielsweise emissionsstarker F-Gas-Erzeugnisse senken.

Weitere Hintergrundinformationen
Derzeit sind an der Einfuhr von Waren in die Union zahlreiche Behörden mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei, Kulturerbe, Marktüberwachung und Produktkonformität, beteiligt. Das hat zur Folge, dass Unternehmen Informationen oft auf Papier an verschiedene Behörden mit jeweils eigenen Portalen und Verfahren übermitteln müssen. Dies ist für die Wirtschaftsbeteiligten umständlich und zeitaufwendig und macht es für die Behörden schwieriger, gemeinsam gegen Risiken vorzugehen.

Die heute erzielte Einigung ist der nächste Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines digitalen Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen allen Grenzbehörden, der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll. Das Single Window der EU wird zunächst den Austausch zwischen den Regierungen verbessern und Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte in die Lage versetzen, Unterlagen und Zollbewilligungen von anderen Nichtzollsystemen der EU wie TRACES abzurufen, sodass sie den nationalen Zollbehörden automatisch und digital zur Verfügung stehen. In einer zweiten Phase wird die Verbindung zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen (Business-2-Government) eingerichtet, die es Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, Angaben über ein einziges Portal in einem Mitgliedstaat zu machen. Dies erspart ihnen die Nutzung von Nichtzollsystemen und reduziert Doppelarbeit, Zeitaufwand und Kosten. Die Zoll- und anderen Behörden können dann diese Daten gemeinsam nutzen, wodurch ein vollständig koordinierter Ansatz für die Abfertigung von Waren und ein besserer Überblick auf EU-Ebene über die Waren ermöglicht wird, die in die oder aus der EU verbracht werden.

Jedes Jahr unterstützt die Zollunion den Verkehr von Waren im Wert von mehr als 3,5 Billionen EUR. Eine effiziente Zollabfertigung und effiziente Zollkontrollen sind elementar, um reibungslose Handelsströme zu gewährleisten und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Umwelt in der EU zu schützen. Die COVID-19-Pandemie und die beispiellosen Sanktionen der EU gegen Russland haben gezeigt, wie wichtig flexible, aber dennoch robuste Zoll- und Nichtzollverfahren sind. Dies wird umso wichtiger werden, als das Handelsvolumen weiter zunimmt und neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und dem elektronischen Handel entstehen, wie beispielsweise neue Formen des Betrugs.

Nächste Schritte
Nach der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat wird die zwischenstaatliche Komponente des Single Window bis 2025 in Kraft treten. Die Business-2-Government-Komponete wird zu einem späteren Zeitpunkt realisiert.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 29.05.22
Newsletterlauf: 21.07.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen