Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Im Einklang mit dem Verursacherprinzip


Wiederaufbereitung von Kunststoffflaschen: Kommission registriert neue Bürgerinitiative
Organisatoren wollen ein EU-weites Pfandsystem für das Recycling von Kunststoffflaschen einzuführen



Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative "ReturnthePlastics" zu registrieren. Die Organisatoren der Bürgerinitiative fordern die Kommission auf, einen Rechtsakt zur Einführung eines EU-weiten Pfandsystems für das Recycling von Kunststoffflaschen vorzuschlagen. Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, um
>> ein EU-weites Pfandsystem für das Recycling von Kunststoffflaschen einzuführen,
>> Anreize zu schaffen, damit alle EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Supermärkte (bzw. Supermarktketten), die Plastikflaschen verkaufen, Leergutautomaten für das Recycling von Kunststoffflaschen aufstellen, die vom Verbraucher gekauft und verwendet wurden, und
>> eine Kunststoffabgabe für das Recycling- und Pfandsystem der Flaschen durch die Hersteller (im Einklang mit dem Verursacherprinzip) einzurichten.

Die nächsten Schritte
Nach der Registrierung können die Organisatoren mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative, eine Art Bürgerbegehren auf EU-Ebene, wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.

Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Maßnahme darf erstens nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie darf zweitens nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein, und sie darf drittens nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Bislang sind bei der Kommission 106 Anträge auf Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative eingegangen, von denen 82 zulässig waren und somit registriert werden konnten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.08.21
Newsletterlauf: 11.11.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen