Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Interinstitutionellen Ethikgremium


EU-Kommission schlägt gemeinsame Ethikstandards für alle EU-Institutionen vor
Annahme von Geschenken, Bewirtung und Reisen, die von Dritten angeboten werden: Auch für die Annahme von Auszeichnungen, Abzeichen, Preisen oder Ehrengaben werden diese Standards gelten



Mit einem Ethikgremium will die Kommission gemeinsame, verständliche und transparente Standards für alle europäischen Organe entwickeln und anwenden. Nach Konsultationen mit den anderen Institutionen hat die Kommission einen Vorschlag für die Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums angenommen. Die Einrichtung eines Ethikgremiums wird erstmals gemeinsame Standards für das ethische Verhalten der Mitglieder der Institutionen schaffen und die EU-Politikerinnen und -Politiker werden diesen klaren Standards unterliegen.

Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission für Werte und Transparenz, betonte, Demokratie könne nur gedeihen, wenn die Bürgerinnen und Bürgern ihren Institutionen vertrauen. Jourová forderte Europäisches Parlament, Rat und die anderen Organe auf, den Vorschlag für ein Ethikgremium rasch zu unterstützen. "Wenn wir für die Menschen in Europa glaubwürdig bleiben wollen, müssen wir alle gemeinsamen ethischen Standards unterliegen. Angesichts der sehr ernsten Anschuldigungen, die in den letzten Monaten aufgekommen sind, habe ich die Gelegenheit ergriffen, die Probleme anzugehen und die Dinge in die richtige Richtung zu lenken."

Die Standards werden sich auf mehrere Bereiche beziehen:
>> Annahme von Geschenken, Bewirtung und Reisen, die von Dritten angeboten werden: Auch für die Annahme von Auszeichnungen, Abzeichen, Preisen oder Ehrengaben werden diese Standards gelten;
>> Konditionalität und Transparenzmaßnahmen, insbesondere für Treffen mit Interessenvertretern: Die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat verfügen dank des Transparenz-Registers bereits über gemeinsame Standards für Treffen mit Interessenvertretern und deren Bekanntmachung. Die Standards werden beispielsweise um den Zugang zu den Räumlichkeiten der Institutionen erweitert;
>> anzugebende Interessen und Vermögenswerte, Festlegung der Kategorien sowie der für die Prüfung dieser Angaben angewandten Verfahren;
>> Nebenbeschäftigung oder externe Tätigkeiten, damit die Verfügbarkeit und Unabhängigkeit der Mitglieder der Institutionen nicht beeinträchtigt wird;
>> Tätigkeiten ehemaliger Mitglieder der Institutionen nach Ablauf des Mandats, Festlegung der Bedingungen und Transparenzanforderungen;
>> Umsetzung des gemeinsamen Rahmens, einschließlich der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften sowie der Weiterverfolgung, auch mit Blick auf mögliche Fälle von Belästigung und Sanktionen, bei Verstößen innerhalb der einzelnen Institutionen;
>> zur Öffentlichkeit der Informationen: Jede Institution wird bekannt geben müssen, wie sie die Standards anwendet.

Während in den Verträgen die allgemeinen Verhaltensregeln und -grundsätze festgelegt sind, werden diese in den Geschäftsordnungen oder Verhaltenskodizes der meisten Institutionen genauer dargelegt. Dies hat zu einer Fragmentierung der Ethikrahmen der Institutionen geführt – die Vorschriften sind komplex und zersplittert. Zwar lassen sich einige Unterschiede durch die unterschiedlichen Rollen der einzelnen Institutionen und die unterschiedlichen Risiken erklären, die mit den verschiedenen Aufgaben verbunden sind, doch hat sich herausgestellt, dass eine gemeinsame Ethikkultur durch gemeinsame hohe Standards und Zusammenarbeit zwischen den Institutionen erforderlich ist. Nach seiner Annahme wird das Ethikgremium diese Lücke füllen, indem es gemeinsame und klare ethische Standards für die EU-Institutionen festlegt.

Das neue Gremium wird drei Hauptaufgaben haben:
>> Entwicklung der zuvor erläuterten gemeinsamen Mindest-Standards, die für die Mitglieder der teilnehmenden EU-Organe und Einrichtungen gelten, sowie gegebenenfalls Aktualisierung dieser Standards; sie dienen als Mindestgrundlage – jeder Institution steht es frei, noch strengere interne Vorschriften zu erlassen; die Standards dürfen nicht so angewendet werden, dass bestehende Vorschriften geschwächt werden;

>> Meinungsaustausch über die internen Vorschriften der einzelnen Institutionen unter Berücksichtigung der Standards, um von den Erfahrungen der anderen zu lernen und zu profitieren;

>> Förderung einer gemeinsamen Ethik-Kultur aller Mitglieder der EU-Institutionen, Erleichterung des öffentlichen Verständnisses dieses Rahmens für jeden innerhalb und außerhalb der Institutionen; das Prinzip der Transparenz gilt auch für die Anwendung dieser Vorschriften in den Institutionen.

Alle Maßnahmen werden für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sein. Andere Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union werden die Möglichkeit haben, alle gemeinsamen Standards freiwillig zu übernehmen und sich an einem Meinungsaustausch zu beteiligen.

Das neue Ethikgremium wird sich nicht mit Einzelermittlungen befassen, es wird nicht in die Untersuchungen etablierter Gremien eingreifen oder diese in irgendeiner Weise einschränken. In Strafsachen, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, fällt dies gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) sowie der nationalen Polizei- und Justizbehörden. Bei Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen berufliche Pflichten liegt die Zuständigkeit beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), im Fall von Missständen in der Verwaltungstätigkeit liegt sie beim Bürgerbeauftragten und bei Verstößen gegen Vorschriften bei jeder Institution selbst.

Hintergrund
Solide Ethik- und Transparenzrahmen sind ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Staatsführung und tragen unter anderem zur Verhinderung von Korruption und unzulässigen Eingriffen in demokratische Prozesse bei. Der Vorschlag ist Teil des umfassenderen Maßnahmenpakets der Kommission zur Förderung von Integrität sowie zur Verteidigung des demokratischen Systems der Union und der Rechtsstaatlichkeit.

Präsidentin von der Leyen unterstützte in ihren politischen Leitlinien die Schaffung eines interinstitutionellen Ethikgremiums. In seiner Entschließung vom 16. September 2021 betonte das Europäische Parlament, dass "ein einziges unabhängiges Ethikgremium der EU die kohärente und vollständige Umsetzung der Ethikstandards in allen Organen der EU besser sicherstellen könnte, damit öffentliche Entscheidungen im Hinblick auf das Gemeinwohl und das Vertrauen der Bürger in die EU-Organe getroffen werden."

Das Ethikgremium ist kohärent mit den Maßnahmen der Kommission in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Transparenz – zusammen mit anderen Initiativen wie dem am 3. Mai vorgelegten Paket zur Korruptionsbekämpfung, dem anstehenden Paket zur Verteidigung der Demokratie und der im Mai 2021 zwischen Parlament, Rat und Kommission geschlossenen interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register.

Die Grundsätze und Regeln, die das ordnungsgemäße Verhalten der Mitglieder der Organe in Bezug auf Unabhängigkeit und Integrität gewährleisten sollen, wurden in den Europäischen Verträgen festgelegt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.06.23
Newsletterlauf: 28.08.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen