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Kritik an Funktionsweise der Suchmaschine


EU-Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden verlangen mehr Transparenz von Google
Von Google wird erwartet, dass es transparent erklärt, wie die Ergebnisse seiner Suchmaschinenfunktion gerankt werden



Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden fordern Google zu mehr Transparenz und zur Einhaltung des EU-Rechts auf. Das Vorhaben wird von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion für Wirtschaftsinspektion geleitet. Konkret gibt es Kritik an der Funktionsweise der Suchmaschine, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Melden von illegalen Inhalten.

Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders sagte: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU dürfen nicht in die Irre geführt werden, wenn sie Suchmaschinen zur Urlaubsplanung nutzen. Sie müssen in die Lage sein, ihre Entscheidungen auf der Grundlage transparenter und unvoreingenommener Informationen zu treffen."

Von Google wird erwartet, dass es transparent erklärt, wie die Ergebnisse seiner Suchmaschinenfunktion gerankt werden und ob Zahlungen das Ranking beeinflussen können. Google muss die Endpreise von Flügen und Hotels inklusive Gebühren oder Steuern, die im Voraus kalkuliert werden können, darstellen. Darüber hinaus sollte Google die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Google Stores überarbeiten, da das Netzwerk für Verbraucherschutzkooperationen festgestellt hat, dass ein erhebliches Ungleichgewicht der Rechte zwischen dem Händler und dem Verbraucher zum Nachteil des Letzteren besteht. Außerdem sollte Google, wenn die Verbraucherschutzbehörden illegale Inhalte melden, diese Inhalte schneller entfernen.

Die Kommission wird die nationalen Verbraucherschutzbehörden bei der Bewertung der Antwort von Google unterstützen und dabei alle Zusagen zur Änderung ihrer Websites und Dienste berücksichtigen. Wenn die von Google gemachten Zusagen nicht als ausreichend angesehen werden, wird ein Folgegespräch stattfinden. Die nationalen Behörden können letztendlich entscheiden, Sanktionen zu verhängen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.21
Newsletterlauf: 25.10.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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