Leichter auffindbar: Angaben zur Stornierung
Nach EU-Intervention: Booking.com und Expedia passen ihre Geschäftspraktiken dem EU-Verbraucherrecht an
Booking.com und die Expedia-Gruppe stellen nun genauer dar, bei welchen Angeboten es sich um Werbeangebote handelt
Booking.com und die Expedia-Gruppe haben die Darstellung ihrer Unterkunftsangebote verbessert und mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang gebracht. Das gab die EU-Kommission bekannt. Die Änderungen sind das Ergebnis intensiver Gespräche mit der Europäischen Kommission und den EU-Verbraucherschutzbehörden und betreffen Angaben zu Werbeangeboten und Rabatten sowie Techniken zur Beeinflussung von Verbraucherverhalten.
Angebote sachkundig vergleichen zu können, so wie es das EU-Verbraucherrecht vorsieht, sollte für Verbraucher nun einfacher sein. Die Vereinbarung zwischen der Kommission und den beiden Unternehmen ist Teil eines laufenden Prozesses, in dem die Kommission kontinuierlich am Verbraucherschutz arbeitet.
EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: "Ich möchte den beiden Unternehmen für ihre Kooperationsbereitschaft danken. Angesichts der sich laufend ändernden Reisebeschränkungen fordere ich alle Online-Anbieter von Reisedienstleistungen auf, diesem Beispiel zu folgen. Sie sollten sicherstellen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher ihrem Angebot an Unterkünften vertrauen und Angaben zu Stornierungsbedingungen leicht finden können."
Booking.com und die Expedia-Gruppe stellen nun genauer dar,
>> bei welchen Angeboten es sich um Werbeangebote handelt;
>> wie von Beherbergungsunternehmen geleistete Zahlungen das Ranking beeinflussen;
>> wie viele Personen dieselbe Unterkunft im gleichen Zeitraum buchen möchten und wie viele Zimmer noch über die Website zur Verfügung stehen;
>> welcher Gesamtpreis für eine Unterkunft zu zahlen ist, einschließlich der zu entrichtenden Gebühren und Abgaben;
>> wie Preise verglichen werden, sodass nur tatsächliche Rabatte als solche ausgewiesen werden;
>> ob eine Unterkunft von einer Privatperson oder einem Unternehmen angeboten wird.
Die Kommission betonte in den Gesprächen mit den Unternehmen, dass die genauen Stornierungsbedingungen leicht zugänglich sein müssen, u. a. auch zur Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Reisestörungen.
Nächste Schritte
Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden nun weitere Schritte unternehmen, um branchenweit die Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, die diese Standards nicht einhalten. Die Durchsetzungsbehörden werden mit europäischen Handelsverbänden, Online-Reisebüros und Hotelunterkünften zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass diese sich an die gleichen Grundsätze und Verpflichtungen wie Airbnb, Booking.com und die Expedia-Gruppe halten.
Hintergrund
Die koordinierte Maßnahme für mehr Transparenz für die Nutzerinnen und Nutzer von Booking.com begann Anfang 2019 und wurde von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte(link is external)Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• geleitet. Im Dezember 2019 nahm die ungarische Wettbewerbsbehörde(link is external)Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• in Zusammenarbeit mit der niederländischen Behörde Gespräche mit der Expedia-Gruppe auf. Beide Plattformen haben zahlreiche Änderungen an ihren Websites und mobilen Apps vorgenommen. Sie gelten für Booking.com und die Expedia-Marken Expedia, ebookers und hotels.com und wurden von den nationalen Verbraucherschutzbehörden überprüft.
Im Juli 2019 hatte die Plattform Airbnb ihre Dienstleistungen bereits dem EU-Verbraucherrecht angepasst.
Den zugrunde liegenden Rechtsrahmen bildet die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, die nationale Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz vereint. Es ermöglicht nationalen Behörden in einem EU-Land, Unterstützung von Behörden eines anderen EU-Landes anzufordern, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu unterbinden.
Die Behörden können die Zusammenarbeit anfordern, um das EU-Verbraucherrecht wie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher oder die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln durchzusetzen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 02.03.21
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