Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Markt für die Sortierung von Kunststoffabfällen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme bestimmter Abfallbewirtschaftungsunternehmen von Suez durch die Schwarz-Gruppe unter Auflagen
Die Kommission hatte Bedenken, dass die geplante Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für die Sortierung von LVP in den Niederlanden erheblich eingeschränkt hätte



Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, dass die Schwarz-Gruppe bestimmte in Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und Polen ansässige Abfallbewirtschaftungsunternehmen von Suez übernimmt. Die Genehmigung erfolgte mit der Auflage, dass das LVP-Sortiergeschäft (Leichtverpackungs-Sortiergeschäfts) von Suez in den Niederlanden veräußert wird.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Wettbewerb auf allen Ebenen der Recyclingkette ist wichtig für eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft und die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals. Mit der Veräußerung der Suez-Sortieranlage in den Niederlanden kann die Übernahme unter Wahrung des wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt für die Sortierung von Kunststoffabfällen in den Niederlanden vollzogen werden."

Sowohl die Schwarz-Gruppe als auch die betroffenen Abfallbewirtschaftungsunternehmen von Suez sind in mehreren Ländern in weiten Teilen der Abfallbewirtschaftungskette tätig. Insbesondere sind die beiden Unternehmen führend bei der Sortierung von Leichtverpackungen aus den Niederlanden.

Untersuchung der Kommission
Die Kommission hatte Bedenken, dass die geplante Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für die Sortierung von LVP in den Niederlanden erheblich eingeschränkt hätte.

Die Untersuchung der Kommission ergab insbesondere, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen mit Abstand der größte Marktteilnehmer gewesen wäre, in den Niederlanden mehr als die Hälfte der Kapazität für die LVP-Sortierung auf sich vereint hätte und für die niederländischen Kunden ein unumgänglicher Handelspartner geworden wäre.

Die Kommission stellte fest, dass Wettbewerber mit Sitz außerhalb der Niederlande geringeren Wettbewerbsdruck ausüben, da die Kunden – zur Minimierung der mit dem Straßenverkehr verbundenen Kosten und CO2-Emissionen – einer Abfallsortierung möglichst nah an der Sammelstelle den Vorzug geben.

Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen
Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, bot die Schwarz-Gruppe an, das gesamte LVP-Sortiergeschäft von Suez in den Niederlanden zu veräußern, einschließlich der LVP-Sortieranlage von Suez in Rotterdam und aller für ihren Betrieb erforderlichen Vermögenswerte.

Durch diese Verpflichtungen wird die Überschneidung zwischen der Schwarz-Gruppe und den betroffenen Abfallbewirtschaftungsunternehmen von Suez im Bereich der LVP-Sortierung in den Niederlanden vollständig beseitigt.

Die Kommission ist folglich zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Übernahme unter Berücksichtigung dieser Verpflichtungen den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig umgesetzt werden.

Unternehmen und Produkte
Die Schwarz-Gruppe mit Sitz in Deutschland ist über ihre Einzelhandelsketten Lidl und Kaufland in mehr als 30 Ländern im Lebensmitteleinzelhandel tätig. Über ihre Geschäftssparte PreZero ist sie ferner als integrierter Dienstleister im Bereich der Abfallbewirtschaftung aktiv.

Die betroffenen Abfallbewirtschaftungsunternehmen von Suez (Tochtergesellschaften der französischen Suez-Gruppe) sind in Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und Polen in den Bereichen Sammlung, Sortierung, Behandlung, Recycling und Entsorgung von Haushalts- und Gewerbeabfällen tätig. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 08.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen