Medien eine Säule der Demokratie
Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit: Kommission leitet öffentliche Konsultation ein
Ziel der Konsultation ist es, Meinungen zu den wichtigsten Fragen einzuholen, die sich auf das Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Medien auswirken, auch zu verschiedenen Arten von Eingriffen in die Medien, sowie zu wirtschaftlichen Entwicklungstrends
Die Kommission veröffentlichte eine öffentliche Konsultation zum geplanten europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit, einer wegweisenden Initiative, die Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 angekündigt hatte, um den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien im EU-Binnenmarkt zu wahren. Dies erfolgt im Anschluss an eine am 21. Dezember 2021 veröffentlichte Aufforderung zur Stellungnahme, in der die wichtigsten Ziele der Initiative sowie mögliche Optionen und Auswirkungen dargelegt wurden.
Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte: "Die Medien sind eine Säule der Demokratie. Diese Säule bekommt heute aber Risse, wenn Regierungen und private Gruppen versuchen, Druck auf die Medien auszuüben. Deshalb wird die Kommission gemeinsame Regeln und Schutzvorkehrungen vorschlagen, um die Unabhängigkeit und den Pluralismus der Medien zu verteidigen. Journalisten sollten in der Lage sein, ohne Wenn und Aber ihre Arbeit zu tun, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und die Mächtigen zur Rechenschaft zu ziehen. Wir führen nun eine Konsultation auf breiter Grundlage durch, um dann den bestmöglichen Vorschlag zu vorzulegen."
Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton fügte hinzu: "Wir müssen dafür sorgen, dass die europäischen Medien unabhängig, innovativ und dauerhaft tragfähig bleiben und dass es keine ungerechtfertigten Eingriffe in ihre Tätigkeiten gibt, ob von privater oder öffentlicher Seite."
Ziel der Konsultation ist es, Meinungen zu den wichtigsten Fragen einzuholen, die sich auf das Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Medien auswirken, auch zu verschiedenen Arten von Eingriffen in die Medien, sowie zu wirtschaftlichen Entwicklungstrends. Die Konsultation bezieht sich auf drei Hauptbereiche der Medienmärkte. Der erste betrifft die Transparenz und Unabhängigkeit (z. B. Kontrolle von Transaktionen auf dem Medienmarkt, Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Mediensektor und Messung der Reichweite), der zweite die Bedingungen für ein gesundes Funktionieren der Medien (z. B. Wahrnehmung der Meinungsvielfalt durch die Öffentlichkeit, Medieninnovation auf dem EU-Markt) und der dritte die gerechte Zuweisung staatlicher Mittel (z. B. Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien, Transparenz und gerechte Verteilung staatlicher Werbung). Darüber hinaus werden in Bezug auf die Vorschriften auch Meinungsäußerungen zu den grundlegenden Lenkungs- und Leitungsmöglichkeiten erbeten, möglicherweise ausgehend von der bestehenden Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA).
Der Vorschlag soll von der Kommission im dritten Quartal 2022 vorgelegt werden. Mithilfe der öffentlichen Konsultation sollen Meinungen, Fakten und Daten von den Bürgern, insbesondere aber von Journalisten, privaten wie öffentlichen Medien, Wissenschaftlern, der Zivilgesellschaft und von Behörden, Unternehmen und allen interessierten Kreisen eingeholt werden, um die Kommission bei der Ausarbeitung dieser neuen Vorschriften zu unterstützen. Beiträge können bis zum 21. März 2022 über das Portal "Ihre Meinung zählt" eingereicht werden.
Hintergrund
Wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 angegeben, soll der europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit im dritten Quartal 2022 verabschiedet werden. Er wird auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste beruhen, die bereits Vorschriften über die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden im Medienbereich enthält, auf die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich hinwirkt und anerkennt, dass redaktionelle Entscheidungen frei von äußeren Eingriffen sein sollten. Schwerpunkt der Initiative ist die Beseitigung von Hindernissen für die Einrichtung und beim Betrieb von Mediendiensten.
Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Förderung des Binnenmarkts im Mediensektor, um die Freiheit und den Pluralismus der Medien auf diesem Markt zu wahren. Sie steht im Einklang mit den Bemühungen der EU um die Förderung der demokratischen Teilhabe, die Bekämpfung von Desinformation und die Unterstützung der Freiheit und des Pluralismus der Medien, wie im Europäischen Aktionsplan für Demokratie vorgesehen.
Die Initiative wird insbesondere die kürzlich angenommene Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Handlungskompetenz von Journalisten, das vorgeschlagene Legislativpaket über digitale Dienste und die bevorstehende Initiative zum Schutz von Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch (SLAPP-Klagen) ergänzen. Außerdem wird der europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit mit Maßnahmen in Bezug auf die Tragfähigkeit, die Resilienz und den digitalen Wandel des Mediensektors einhergehen, die im Rahmen des Aktionsplans für die Medien und den audiovisuellen Sektor durchgeführt werden.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.01.22
Newsletterlauf: 28.03.22
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