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Modernisierung der justiziellen Zusammenarbeit


Europäische Kommission ebnet den Weg für die weitere Digitalisierung der Justizsysteme in der EU
Mitgliedstaaten und Justizsysteme müssen im Interesse einer wirksameren Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität Hand in Hand arbeiten



Die Europäische Kommission hat mehrere Initiativen zur Digitalisierung der Justizsysteme in der EU verabschiedet, um die Justiz zugänglicher und wirksamer zu machen. Übergeordnetes Ziel der Maßnahmen ist es, digitale Kommunikationskanäle zum Standardkanal für grenzüberschreitende Gerichtsverfahren zu machen und damit eine der Prioritäten umzusetzen, die in der letztjährigen Mitteilung über die Digitalisierung der Justiz festgelegt wurden.

Im EU-Binnenmarkt finden grenzübergreifend viele Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und Unternehmen statt. Zudem müssen die verschiedenen Mitgliedstaaten und Justizsysteme im Interesse einer wirksameren Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität Hand in Hand arbeiten. Die Ermittlungsbehörden und Gerichte verschiedener Mitgliedstaaten müssen bei der Untersuchung und Verfolgung von Straftaten zusammenarbeiten und einander unterstützen sowie Informationen und Beweismittel sicher und rasch austauschen.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, erklärte dazu: "Kriminalität macht vor Grenzen nicht halt, ebenso wenig sollte die justizielle Zusammenarbeit dies tun. Die Vorschläge werden Staatsanwälten und Richtern helfen, schneller und wirksamer zusammenzuarbeiten. Wir müssen die digitalen Technologien optimal nutzen, um Justizbehörden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen schnellen und sicheren Informationsaustausch zu ermöglichen. Dies ist entscheidend für einen einfacheren und schnelleren Zugang zur Justiz."

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, fügte hinzu: "Wirksame und hochwertige Justizsysteme erfordern wirksame Instrumente. Wir verfügen bereits über zahlreiche Instrumente, die der Erleichterung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in der EU dienen. Nicht alle sind jedoch auf dem neuesten Stand, sodass wir sie dringend modernisieren müssen. Die Justizsysteme müssen auch krisenfester sein. Gerichte sollten unter allen Umständen arbeiten können. Dies ist ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Wenn die Justizsysteme mit geeigneten Instrumenten ausgestattet werden, kann das zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Wir setzen das Vorhaben der Kommission um, einen wirklich effizienten und widerstandsfähigen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen."

Digitalisierung der Justiz in der EU
Die Kommission hat die folgenden Initiativen verabschiedet:

Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit
Mit den Vorschlägen zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in der EU und den Zugang zur Justiz in Zivil-, Handels- und Strafsachen werden zwei Hauptprobleme angegangen: Ineffizienzen, die die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit beeinträchtigen, und Hindernisse für den Zugang zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen.

Diese Verordnung wird
>> den Parteien die elektronische Kommunikation mit den zuständigen Behörden oder die Einleitung von Gerichtsverfahren gegen eine Partei aus einem anderen Mitgliedstaat ermöglichen,
>> die Nutzung von Videokonferenzen bei mündlichen Verhandlungen in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen zulassen, was zu zügigeren Verfahren und weniger Reisen führen wird,
>> die Möglichkeit der digitalen Übermittlung von Ersuchen, Dokumenten und Daten zwischen nationalen Behörden und Gerichten gewährleisten.

Die Verlagerung der Kommunikation, die heute noch ausschließlich auf Papier erfolgt, auf den elektronischen Kanal käme nicht nur der Umwelt zugute, sondern würde auch Zeit und EU-weit jährlich rund 25 Mio. EUR an Versand- und Papierkosten sparen.

Digitaler Informationsaustausch in Terrorismusfällen
Es bestehen zwei Vorschläge zur wirksamen Bekämpfung des Terrorismus und anderer Formen der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität. Derzeit übermitteln die Mitgliedstaaten Eurojust Informationen über Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Terrorismus über verschiedene und oftmals unsichere Kanäle, z. B. per E-Mail oder CD-ROM. Überdies verfügt Eurojust über ein veraltetes Informationssystem, mit dem sich Informationen nicht ordnungsgemäß abgleichen lassen. Ziel der Initiative ist die Modernisierung dieser Verfahren.

Mit der Verordnung soll Folgendes erreicht werden:
>> Die Kommunikation zwischen Eurojust und den Behörden der Mitgliedstaaten soll digitalisiert werden, wobei sichere Kommunikationskanäle bereitgestellt werden sollen.
>> Eurojust soll in die Lage versetzt werden, Verbindungen zwischen früheren und laufenden grenzüberschreitenden Terrorismusfällen und anderen Formen schwerer grenzüberschreitender Kriminalität wirksam zu ermitteln.
>> Auf der Grundlage der Ermittlung solcher Verbindungen sollen die Mitgliedstaaten ihre Ermittlungsmaßnahmen und ihre justiziellen Reaktionen koordinieren können.

Entwicklung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen
Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen. Diese Teams werden von zwei oder mehr Staaten für spezifische strafrechtliche Ermittlungen eingerichtet. Obwohl sich diese Teams als erfolgreich erwiesen haben, zeigt die Praxis, dass sie mit mehreren technischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Der Austausch ist derzeit zu langsam und aufwändig. Eine spezielle IT-Plattform würde es gemeinsamen Ermittlungsgruppen ermöglichen, Informationen und Beweismittel leichter auszutauschen und sicherer miteinander zu kommunizieren, sodass sie ihre Einsätze gemeinsam verwalten können.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Ministerrat der EU werden nun über die Vorschläge der Kommission verhandeln.

Hintergrund
Im Dezember 2020 nahm die Kommission Initiativen zur Modernisierung der Justizsysteme in der EU an und schlug eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene vor. Die beiden Hauptbestandteile dieses Pakets waren die Mitteilung über die Digitalisierung der Justiz in der EU und die Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung in Europa. Mit diesem Instrumentarium für digitale Justiz sollen die Mitgliedstaaten weiter dabei unterstützt werden, ihre nationalen Justizsysteme ins digitale Zeitalter zu führen und die grenzübergreifende justizielle Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in der EU zu verbessern.

Die Initiativen sind Folgemaßnahmen zur letztjährigen Mitteilung. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Interaktion zwischen den Justizbehörden zu digitalisieren und dabei die Effizienz der modernen Kommunikationsinstrumente zu nutzen, wenn Zivil- und Strafverfahren, Terrorismusbekämpfung und Ermittlungen im Allgemeinen dies erfordern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 15.02.22


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