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Nachhaltigkeit der EU-Lieferketten


Neuer Leitfaden hilft EU-Unternehmen bei Bekämpfung von Zwangsarbeit
Der Leitfaden erläutert die praktischen Aspekte der Sorgfaltspflicht und gibt einen Überblick über die Instrumente der EU und auf internationaler Ebene für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, die für die Bekämpfung von Zwangsarbeit relevant sind




Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst haben einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen in der EU dabei helfen soll, das Risiko von Zwangsarbeit in ihren Betrieben und Lieferketten im Einklang mit internationalen Standards anzugehen. Der Leitfaden unterstützt die Unternehmen dabei, Zwangsarbeit aus ihren Wertschöpfungsketten zu verbannen. Der Exekutiv-Vizepräsident und EU-Kommissar für Handel, Valdis Dombrovskis, sagte dazu: "Auf der Welt ist kein Platz für Zwangsarbeit. Die Kommission hat sich verpflichtet, diesen Missstand im Rahmen unserer breit angelegten Arbeit zur Verteidigung der Menschenrechte zu beseitigen. Aus diesem Grund haben wir die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der EU-Lieferketten in den Mittelpunkt unserer jüngsten Handelsstrategie gestellt."

Den Unternehmen komme dabei eine Schlüsselrolle zu, so Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis weiter. Sie könnten den Unterschied ausmachen, indem sie verantwortungsvoll handeln. "Mit den Leitlinien unterstützen wir die Unternehmen in der EU bei diesen Bemühungen. Wir werden unsere Sorgfaltspflicht mit unseren kommenden Rechtsvorschriften zur nachhaltigen Unternehmensführung verstärken."

Der Hohe Repräsentant/Vizepräsident der Kommission Josep Borrell sagte: "Zwangsarbeit ist nicht nur eine schwere Menschenrechtsverletzung, sondern auch eine der Hauptursachen für Armut und ein Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung. Die Europäische Union ist weltweit führend in Bezug auf verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie Wirtschaft und Menschenrechte. Der Leitfaden, den wir veröffentlichen, setzt unser Engagement in konkrete Maßnahmen um. Er wird EU-Unternehmen dabei helfen, sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten nicht zu Zwangsarbeitspraktiken in irgendeinem Sektor, einer Region oder einem Land beitragen."

Der Leitfaden erläutert die praktischen Aspekte der Sorgfaltspflicht und gibt einen Überblick über die Instrumente der EU und auf internationaler Ebene für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, die für die Bekämpfung von Zwangsarbeit relevant sind. Die EU hat bereits in einigen Sektoren verbindliche Standards eingeführt und fördert aktiv die wirksame Umsetzung internationaler Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.

Die Förderung von verantwortungsvollen und nachhaltigen Wertschöpfungsketten ist eine der Säulen der jüngsten EU-Handelsstrategie. Der Leitfaden trägt zur Umsetzung der Strategie bei, indem er Unternehmen in der EU dabei hilft, bereits jetzt die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und so die Zeit bis zur Einführung einer Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung zu überbrücken. Diese kommende Gesetzgebung soll eine verpflichtende Sorgfaltspflicht einführen, die EU-Unternehmen dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Betrieben und Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen. Vorbehaltlich der anstehenden Folgenabschätzung wird dies wirksame Maßnahmen und Durchsetzungsmechanismen beinhalten, um sicherzustellen, dass Zwangsarbeit keinen Platz in den Wertschöpfungsketten von EU-Unternehmen findet.

Die EU-Handelspolitik trägt durch ihre verschiedenen Instrumente bereits zur Abschaffung von Zwangsarbeit bei. Die Handelsabkommen der EU sind einzigartig, da sie verbindliche Verpflichtungen zur Ratifizierung und wirksamen Umsetzung aller grundlegenden IAO-Übereinkommen, einschließlich derjenigen über Zwangsarbeit, enthalten. Diese Konventionen beinhalten die Verpflichtung, den Einsatz von Zwangs- oder Pflichtarbeit in all ihren Formen zu unterbinden. Diese Verpflichtung gilt auch für die Länder, die von der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (GSP+) im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (GSP) profitieren. Alle 71 begünstigten Länder des Allgemeinen Präferenzschemas sind verpflichtet, keine schwerwiegenden und systematischen Verstöße gegen die Prinzipien der grundlegenden ILO-Konventionen zu begehen.

Der Leitfaden setzt auch eine Reihe der Prioritäten des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte um. Zu diesen Prioritäten gehören die Abschaffung von Zwangsarbeit und die Förderung international anerkannter Sorgfaltspflichtstandards. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.21
Newsletterlauf: 26.10.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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