Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue Leuchtmittel-Skala


Neue EU-Vorschrift: Übersichtlichere EU-Energielabel für Leuchtmittel seit dem 1. September 2021
Die neue Skala ist strenger und so gestaltet, dass anfangs nur sehr wenige Produkte die Klassen A und B erreichen und Raum für künftige, noch effizientere Produkte bleibt



Seit dem 1. September 2021 gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen für Lampen und andere Leuchtmittel die neuste Version des weithin anerkannten EU-Energielabels, das Verbrauchern in der EU dabei helfen soll, ihre Energiekosten und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern. Dieser Schritt folgt auf die erheblichen Verbesserungen in Sachen Energieeffizienz in diesem Sektor in den letzten Jahren, die dazu geführt haben, dass immer mehr "Lichtquellen" (wie Glühlampen und LED-Module) die Klassen A+ und A++ der aktuellen Kennzeichnungsskala erreicht haben. Die wichtigste Änderung besteht in der Rückkehr zu einer übersichtlicheren Skala von A bis G.

Die neue Skala ist strenger und so gestaltet, dass anfangs nur sehr wenige Produkte die Klassen A und B erreichen und Raum für künftige, noch effizientere Produkte bleibt. Die energieeffizientesten Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, fallen ab jetzt typischerweise in die Klassen C oder D. Die Label werden eine Reihe neuer Elemente aufweisen wie z. B. einen QR-Code, der zu einer EU-weiten Datenbank führt, wo die Verbraucher/innen weitere Einzelheiten zu dem Produkt finden können.

Damit vorhandene Lagerbestände abgebaut werden können, ist ein Zeitraum von 18 Monaten vorgesehen, in dem Produkte mit dem alten Label in Geschäften noch verkauft werden dürfen. Im Online-Handel müssen die alten Label jedoch innerhalb von 14 Arbeitstagen durch die neuen Label ersetzt werden.

Am 1. März 2021 wurde bereits eine neue Skala für das Energielabel von vier anderen Produktkategorien (Kühlschränke und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte sowie andere externe Bildschirme) eingeführt. Aufbauend auf EU-Ökodesign-Vorschriften arbeitet die Europäische Kommission zurzeit auch an der Aktualisierung der Label für Wäschetrockner, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte, Kochgeräte, Lüftungsgeräte, gewerbliche Kühlschränke, Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter sowie Festbrennstoffkessel und zieht die Einführung neuer Energielabel für Solarmodule in Erwägung.

Hintergrund
Die Beleuchtungstechnik entwickelt sich immer weiter, so dass auch immer mehr Energie eingespart werden kann. LED-Module, die für fast alle Anwendungen die energieeffizienteste Beleuchtungstechnik überhaupt sind, haben sich auf dem EU-Markt schnell durchgesetzt. Ihr Anteil an den verkauften Lampen stieg von 0 Prozent im Jahr 2008 auf 22 Prozent im Jahr 2015. Die durchschnittliche Energieeffizienz von LED vervierfachte sich von 2009 bis 2015 und die Preise sanken erheblich. 2017 kostete eine typische LED-Lampe für den Hausgebrauch 75 Prozent weniger und eine typische LED-Lampe für Bürogebäude 60 Prozent weniger als noch 2010.

2020 wurden in der EU schätzungsweise ca. 1500 Millionen Lichtquellen verkauft, aber diese Zahl dürfte auf 600 Millionen im Jahr 2030 zurückgehen – dies entspricht einem Rückgang von 60 Prozent –, obwohl die Zahl der eingesetzten Lichtquellen um mehr als 17 Prozent steigen wird. Dies ist auf die höhere Energieeffizienz und vor allem die längere Lebensdauer von LED-Lichtquellen zurückzuführen. Der durchschnittliche Privathaushalt in der EU kaufte 2010 jährlich sieben Lichtquellen, 2020 hingegen nur noch vier, und 2030 wird es Projektionen zufolge nur noch weniger als eine sein.

Aus der Folgenabschätzung der Kommission zu den neuen Vorschriften geht hervor, dass bis 2030 dank der Änderungen jährlich 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent eingespart werden können, was ohne EU-Ökodesign-Maßnahmen nicht möglich wäre. Diese 7 Millionen Tonnen kommen zu den 12 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent hinzu, die bereits durch die 2009 und 2012 verabschiedeten Vorschriften erzielt wurden.

Die Energieeffizienzklassen für das neu skalierte Label wurden im Anschluss an ein gründliches und vollständig transparentes Konsultationsverfahren, bei dem die Interessenträger und die Mitgliedstaaten in allen Phasen eng einbezogen wurden, und nach Prüfung durch den Rat und das Europäische Parlament vereinbart und den Herstellern mit den neuen Vorschriften von 2019 mitgeteilt. Gemäß der Rahmenverordnung wird in den kommenden Jahren für weitere Produktgruppen wie Wäschetrockner, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte, Kochgeräte, Lüftungsgeräte, gewerbliche Kühlschränke, Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter sowie Festbrennstoffkessel eine neue Skala festgelegt.

Das EU-Energielabel ist als Kennzeichnung für Haushaltsprodukte wie Lampen, Fernsehgeräte oder Waschmaschinen weithin anerkannt und hilft den Verbraucher/innen seit mehr als 25 Jahren, sachkundige Kaufentscheidungen zu treffen. Bei einer EU-weiten (Eurobarometer-)Umfrage im Jahr 2019 bestätigten 93 Prozent der Befragten, dass sie das Label kennen, und 79 Prozent versicherten, es habe ihre Kaufentscheidung beeinflusst. Zusammen mit harmonisierten Mindesteffizienzanforderungen ("Ökodesign-Anforderungen") dürften die EU-Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung zu einer Verringerung der jährlichen Verbrauchsausgaben um einen zweistelligen Milliardenbetrag führen und gleichzeitig zahlreiche weitere Vorteile für die Umwelt sowie für die Hersteller und Einzelhändler mit sich bringen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.10.21
Newsletterlauf: 03.12.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen