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Österreich im Rahmen von NextGenerationEU


Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan umfasst ein breites Spektrum an Investitions- und Reformmaßnahmen
Der Zahlungsantrag umfasst wichtige Schritte bei der Umsetzung von 54 Reformen und 13 Investitionen zugunsten der österreichischen Bürger und Unternehmen



Die Europäische Kommission hat eine positive vorläufige Bewertung des zweiten Zahlungsantrags Österreichs in Höhe von 1,622 Mrd. EUR im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Herzstück von NextGenerationEU, gebilligt. Die Kommission ist vorläufig zu dem Schluss gelangt, dass Österreich die 67 Etappenziele und Zielwerte des Durchführungsbeschlusses des Rates für die zweite und dritte Tranche erreicht hat.

Der Zahlungsantrag umfasst wichtige Schritte bei der Umsetzung von 54 Reformen und 13 Investitionen zugunsten der österreichischen Bürger und Unternehmen. Schwerpunkte sind die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung, Gesundheit, Energie, Kreislaufwirtschaft und biologische Vielfalt, nachhaltige Mobilität, Renten, Kompetenzen, Kultur, Unterstützung wachstumsorientierter Start-ups und CO2-Besteuerung.

Zu den Leitmaßnahmen im Zusammenhang mit diesem Zahlungsantrag gehören die Beschleunigung der Dekarbonisierung von Gebäuden, einschließlich eines Verbots von Heizsystemen für fossile Brennstoffe in neuen Gebäuden ab 2025, sowie der Austausch von mehr als 30.000 Heizsystemen für fossile Brennstoffe in bestehenden Gebäuden. Weitere Maßnahmen sind eine Rentenreform zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Rentensystems und Investitionen in die Langzeitpflege.

Nächste Schritte
Die Kommission hat nun dem Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) ihre vorläufige Bewertung der Erfüllung der Etappenziele und Zielwerte für diese Zahlung durch Österreich übermittelt, der vier Wochen Zeit hat, seine Stellungnahme abzugeben. Die Zahlung an Österreich kann nach Stellungnahme des WFA und der Annahme eines Zahlungsbeschlusses durch die Kommission erfolgen.

Hintergrund
Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan umfasst ein breites Spektrum an Investitions- und Reformmaßnahmen. Der Plan wird mit Zuschüssen in Höhe von 3,961 Mrd. EUR finanziert. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.08.25


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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