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Recht auf Reparatur


Nachhaltiger Konsum, Schutz vor Greenwashing: EU-Kommission begrüßt Einigung
Beitrag der Bürgerinnen und Bürger zum ökologischen Wandel



Verbraucher sollen künftig besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden. Auf eine entsprechende Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften haben sich Unterhändler von Europäischem Parlament und Rat geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders spricht von einer Hilfe für die Menschen, sich aktiv am ökologischen Wandel zu beteiligen. Die neuen Vorschriften "geben ihnen Instrumente an die Hand, die sie benötigen, um nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Der Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen und der Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken sind von grundlegender Bedeutung, um dieses Ziel zu erreichen".

Reynders betonte weiter: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in der Lage sein, Antworten auf Fragen zu finden wie: Ist ein Produkt für eine lange Lebensdauer ausgelegt? Ist es reparierbar? Gibt es eine längere Haltbarkeitsgarantie, falls das Produkt kaputtgeht? Sind die Informationen über den CO2-Fußabdruck des Produkts korrekt und zuverlässig? Zusammen mit anderen Initiativen wie dem Recht auf Reparatur werden die neuen Vorschriften einen wichtigen Beitrag zum ökologischen Wandel leisten, indem sie alle Bürgerinnen und Bürger in diese Bemühungen einbezieht."

Vorschlag der Kommission vom März 2022
Wie von der Kommission im März 2022 vorgeschlagen, ändern die neuen Vorschriften die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über Verbraucherrechte. Europäisches Parlament und der Rat müssen ihre politische Einigung nun noch förmlich annehmen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 01.12.23


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

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    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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