Rechtsrahmen für fahrerlose Fahrzeuge in der EU
Neue Vorschriften zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und zur Verwirklichung des Konzepts vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU
Auf der Grundlage der Verordnung über die allgemeine Sicherheit plant die Kommission, technische Vorschriften für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu erlassen
Die neue Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen gilt jetzt. Mit ihr werden obligatorische hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit eingeführt und es wird der Rechtsrahmen für die Genehmigung automatisierter und vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU geschaffen. Die neuen Sicherheitsmaßnahmen werden dazu beitragen, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer in der gesamten EU besser zu schützen und bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben zu retten und mindestens 140.000 schwere Verletzungen zu vermeiden.
Da mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die allgemeine Sicherheit die Kommission ermächtigt wird, den Rechtsrahmen für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu vervollständigen, wird die Kommission in diesem Sommer technische Vorschriften für die Genehmigung von fahrerlosen Fahrzeugen erlassen, wodurch die EU in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einnimmt. Diese werden dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken, einen Anstoß für Innovationen zu geben und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu verbessern.
Margrethe Vestager, die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärte dazu: "Die Technologie hilft uns, das Sicherheitsniveau unserer Autos zu erhöhen. Die neuen fortschrittlichen und verbindlichen Sicherheitsfunktionen werden dazu beitragen, die Zahl der Unfallopfer weiter zu verringern. Heute stellen wir auch sicher, dass unsere Vorschriften es uns ermöglichen, autonome und fahrerlose Fahrzeuge in der EU in einem Rahmen einzuführen, der die Sicherheit der Menschen in den Mittelpunkt stellt."
Der für den Binnenmarkt verantwortliche EU-Kommissar Thierry Breton äußerte sich dazu folgendermaßen: "Geschwindigkeitsassistent, Spurhalteassistent und automatisches Bremssystem – unsere Fahrzeuge werden zunehmend automatisiert. Mit den neuen Rechtsvorschriften über die Fahrzeugsicherheit, die gelten, sorgt Europa dafür, dass diese Technologie das tägliche Leben unserer Bürgerinnen und Bürger verbessert und dass die Automobilindustrie über einen berechenbaren und sicheren Rahmen verfügt, um weiterhin innovative technologische Lösungen zu entwickeln und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten."
Vorschriften über die allgemeine Sicherheit
Neue Maßnahmen, mit denen Sicherheitsfunktionen zur Unterstützung des Fahrers eingeführt werden, umfassen folgende Aspekte:
• >> für alle Straßenfahrzeuge (d. h. Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse): intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent mit Kamera oder Sensoren, Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Ereignisdatenspeicher sowie Notbremslicht;
• >> für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: zusätzliche Funktionen wie Spurhaltesysteme und automatische Bremssysteme;
• >> für Busse und Lastkraftwagen: Technologien zur besseren Erkennung möglicher toter Winkel, Warnhinweise zur Vermeidung von Zusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern und Reifendrucküberwachungssysteme.
Die Vorschriften gelten ab zunächst für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für alle Neufahrzeuge. Einige der neuen Maßnahmen werden bis 2029 auf verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen ausgeweitet.
Technische Vorschriften für automatisierte Fahrzeuge
Auf der Grundlage der Verordnung über die allgemeine Sicherheit plant die Kommission, in diesem Sommer technische Vorschriften für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu erlassen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf automatisierten Fahrzeugen, die den Fahrer auf Autobahnen ersetzen (Automatisierungsstufe 3), und vollständig fahrerlosen Fahrzeugen wie städtischen Pendelbussen oder Robotertaxis (Automatisierungsstufe 4) liegen wird.
Mit den neuen Vorschriften werden die EU-Rechtsvorschriften an die neuen UN-Vorschriften für die Automatisierungsstufe 3 angeglichen und neue technische EU-Rechtsvorschriften für vollständig fahrerlose Fahrzeuge angenommen, die ersten internationalen Vorschriften dieser Art. Die im Wege eines delegierten Rechtsakts und eines Durchführungsrechtsakts festgelegten technischen Vorschriften werden eine umfassende Bewertung der Sicherheit und Reife vollautomatisierter Fahrzeuge vor ihrem Inverkehrbringen in der EU vorschreiben. Sie werden Testverfahren, Anforderungen an die Cybersicherheit, Vorschriften für die Datenaufzeichnung, die Überwachung der Sicherheitsleistung und Anforderungen an die Berichterstattung bei Vorfällen für die Hersteller vollständig fahrerloser Fahrzeuge umfassen.
Hintergrund
Die Kommission legte 2018 die überarbeitete Verordnung über die allgemeine Sicherheit vor. In den Vorschriften wurde auf die Notwendigkeit eingegangen, die Fahrzeug- und Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, da Studien zufolge 95 Prozent der Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Anschließend nahmen das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten die Verordnung im November 2019 an. Seitdem hat die Kommission eine Reihe entsprechender Durchführungsverordnungen erlassen, die die verschiedenen mit der Verordnung eingeführten Maßnahmen für Fahrerassistenzsysteme abdecken.
Der Vorschlag der Kommission für die überarbeitete Verordnung über die allgemeine Sicherheit erfolgte parallel zur Veröffentlichung der EU-Strategie für die automatisierte Mobilität, in der ein umfassendes Paket von EU-Maßnahmen zur Einführung vernetzter und automatisierter Mobilitätssysteme dargelegt wird. Darin waren Maßnahmen vorgesehen, die den Einsatz von Schlüsseltechnologien und -infrastrukturen abdecken, einen geeigneten Rechtsrahmen für den EU-Binnenmarkt schaffen und sicherstellen, dass die automatisierte Mobilität Vorteile für die europäischen Bürgerinnen und Bürger bringt.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 25.07.22
Newsletterlauf: 07.09.22
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