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Rechtsstaatlichkeit als Bindemittel


EU-Haushalt: Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Konditionalitätsmechanismus
Die verabschiedeten Leitlinien sorgen für zusätzliche Klarheit, da die Kommission weiterhin jedem Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der sich auf den EU-Haushalt auswirkt, nachgeht




Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien zu der Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung verabschiedet, mit der der EU-Haushalt vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit geschützt werden soll. In den Leitlinien wird ausführlich erläutert, wie die Kommission die Verordnung anwenden wird und wie die Rechte der Endempfänger und Begünstigten von EU-Mitteln geschützt werden.

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte: "Die Rechtsstaatlichkeit ist das Bindemittel, das unsere Union zusammenhält, sie ist die Grundlage für unsere Gemeinschaft, und wir werden sie nach Kräften verteidigen. Die verabschiedeten Leitlinien sorgen für zusätzliche Klarheit, da die Kommission weiterhin jedem Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der sich auf den EU-Haushalt auswirkt, nachgeht. Wir müssen sicherstellen, dass jeder Euro und jeder Cent seinem vorgesehenen Zweck zugeführt und im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit ausgegeben wird."

Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung, fügte hinzu: "Beim Schutz der finanziellen Interessen der Union und ihrer Grundwerte können wir keine Zugeständnisse machen. In einer Zeit, da wir den größten EU-Haushalt der Geschichte verwalten, haben wir mit der Konditionalitätsverordnung ein weiteres Instrument an der Hand, um den EU-Haushalt zu schützen. Wenn die Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung erfüllt sind, werden wir entschlossen handeln."

In den Leitlinien wird die Anwendung der Verordnung ausführlich erläutert, insbesondere:
>> die Voraussetzungen für den Erlass von Maßnahmen, einschließlich der Frage, wie die einschlägigen Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit aussehen können und wie beurteilt wird, ob diese Verstöße die finanziellen Interessen der EU hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen;

>> die Komplementarität zwischen der Konditionalitätsverordnung und anderen Instrumenten zum Schutz des EU-Haushalts, einschließlich der Haushaltsordnung der EU und der sektorspezifischen Vorschriften. Dazu zählen die Vorschriften für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung (z. B. Kohäsionspolitik, Gemeinsame Agrarpolitik) und für die Aufbau- und Resilienzfazilität, die das Herzstück des Aufbauinstruments darstellt;

>> das Erfordernis, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen verhältnismäßig, geeignet und notwendig sind, um die betreffenden Probleme anzugehen;

>> die Schritte, die unternommen werden müssen, bevor Maßnahmen vorgeschlagen werden, einschließlich Informationsquellen, die die Kommission konsultiert, die Bedeutung von Beschwerden, Kontakte mit den Mitgliedstaaten; die Verfahren für die Annahme und Aufhebung von Maßnahmen;

>> das Erfordernis, die Rechte der Endempfänger oder Begünstigten von EU-Mitteln zu schützen, da die EU-Länder unter allen Umständen weiterhin Zahlungen im Rahmen von EU-Programmen oder -Fonds leisten sollten.

Die Leitlinien wurden in einem umfassenden Verfahren ausgearbeitet, das Konsultationen mit dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten umfasste. Die Leitlinien tragen auch den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Februar 2022 in den Rechtssachen C-156/21 und C-157/21 Rechnung, in denen über die Rechtmäßigkeit der Verordnung entschieden wurde.

Hintergrund
Die Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union gewährleistet den Schutz des EU-Haushalts in Fällen, in denen Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen. Sie ist seit Januar 2021 in Kraft. Seitdem beobachtet die Kommission die Lage in den EU-Ländern und trägt einschlägige Informationen zusammen.

Die Kommission schlägt dem Rat angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen vor, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind und kein anderes in den Rechtsvorschriften der Union festgelegtes Verfahren es ihr ermöglicht, den Haushalt der Union wirksamer zu schützen. Der Rat fasst dann einen endgültigen Beschluss.

In jedem Fall haben die Endempfänger und Begünstigten von Unionsmitteln weiterhin Anspruch auf Zahlungen. Daher sollten die betreffenden Mitgliedstaaten diese Zahlungen weiterhin leisten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.03.22
Newsletterlauf: 10.05.22


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